DSGVO und das Ende der Fotografie?
Wahrscheinlich hast du es schon mitbekommen, ab 25. Mai 2018 tritt endgültig die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Darin wird die Verarbeitung personenbezogerner Daten EU weit geregelt. Auch Bild- und Videomaterial gilt als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts.
Bildquelle: geralt • pixabay
Bisheriger Regelung bei Bildmaterial
Bisher galt das "Recht am eigenen Bild". Durch eine Einwilligungserklärung konnte der Veröffentlichung von Bildern zugestimmt werden. Dies wurde in den §§22 und 23 des Kunsturhebergesetztes (KUG) geregelt. Damit sollte einer abgebildeten Person das Recht zugestanden werden, selbst zu entscheiden, ob ihr Bild veröffentlicht werden darf oder nicht.
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurden Bilder immer schon als personenbezogene Daten angesehen. Im Unterschied zum KUG wurde im BDSG eine schriftliche Einwilligungserklärung gefordert. Im BDSG konnte der Einwilligung jederzeit widerrufen werden, nach dem KUG nur, wenn sich die Umstände seit der Erteilung so geändert haben, dass die Veröffentlichung den Betroffenen in seiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigen.
In der Praxis hat sich etabliert, das dem KUG als bereichsspezifische Regleung Vorrang gegebnüber dem BDSG zukommt.
Änderung mit dem DSGVO ab 25. Mai
Soweit ich das herausfinden konnte, weiß noch niemand so genau, ob in Zukunft das KUG noch einen eigenen Anwendungsspielraum haben wird oder ob es vollständig von der DSGVO abgelöst wird.
Der nationale Gesetzgeber hat wohl die Möglichkeit hier Öffnungsklauseln einzuführen, was meines Wissens bisher nicht geschehen ist. Es bleibt also abzuwarten, ob es in Zukunft solch eine Klausel geben wird oder nicht.
Die DSGVO sieht für den Bereich Foto / Video keinen eigenen Gestaltungsspielraum vor (soweit ich das verstanden habe, solltest du etwas anders wissen, bin ich über einen Kommentar mit den Hinweisen dankbar).
Es besteht somit eine Rechtsunsichderheit und die bisherige Regelung mit einer Einwilligungserklärung nach dem KUG gilt nicht mehr.
Bedeutung für die Praxis
Bis es Urteile gibt, besteht also Rechtsunsicherheit, was das veröffentlichen von Bildern und Videos betrifft auf denen Personen zu sehen sind.
Street-Fotografie, Sportfotografie, Konzertfotografie und viele andere Bereiche sind davon betroffen. Von jeder Person, die auf einem Foto zu sehen ist (auch im Hintergrund), gilt es eine schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen, dass der Fotograf, diese Bilder speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf.
Auch nichtveröffentlichte Bilder fallen unter das DSGVO. Also bevor ein Bild gemacht werden darf, muss eine schriftliche Einwilligungserklärung bestehen.
Bei Verletzung der neuen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des jährlichen weltweiten Umsatzes.
Ich hoffe schwer, dass sich unser Gesetzgeber noch eine Öffnungsklausel einfallen lässt, denn sonst wird es schwierig für uns Bilder von Veranstaltungen, Ausflugszielen und anderen tollen Erlebnissen zu machen.
Hier findest du übrigens die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Nachlesen
Viel Aufwind in all deinen Lebensbereichen, wünscht
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Nicht nur Fotos auch filmen ! steht ja hier komplett richtig ausgeführt und eine petition https://steemit.com/photography/@speed-ride/photography-and-filming-prohibited-in-the-eu-fotografieren-und-filmen-verboten-in-der-eu
Ja, richtig: Auch Videos sind davon betroffen! - DANKE für die Ergänzung!
DSGVO = Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und Gerichte.
so und Einschränkung der öffentlichen Berichterstattung, außerhalb der "institutionellen Presse".
Rechtsunsicherheit ist das Nirvana für die, die immer das Böse wollen und stets das Gute schaffen. So ging das doch, oder?
ich glaube...
Ich habe mich immer noch nicht wirklich mit der SDGVO beschäftigt, obwohl ich weiß, dass es wichtig ist. Das ganze wirkt für mich so künstlich und unwirklich, dass ich mich irgendwie nicht ransetze. Dinge, die die Welt nicht braucht (in diesem Ausmaß)... so denke ich darüber...
umso mehr danke ich dir, dass du ein wenig Licht ins dunkle bringst und das Thema ein wenig angreifst... Bzw. ein wenig hier veröffentlichst. Du hast bestimmt noch mehr am Start ✌️😉
Ich kann dich gut verstehen. Die DSGVO hat mir schon die ein oder andere schlaflose Nacht beschert. Doch gerade in Bezug auf Bilder und Videos ist die DSGVO wirklich sehr unrealisitsch. Die Frage ist, wie sehr Abmahnanwälte und Gerichte dies verfolgen werden.
ja das ist doch am Ende mit allem die Frage, wenn ich das neue Gesetz richtig verstanden habe, oder?
Ich finde es zwar gut, wenn mich nicht jeder mit dem Smartphone filmen darf auf der Straße, aber irgendwie geht das ja schon wieder in die falsche Richtung. Genauso unsinnig, wie z.B. diese Dash-Cams im Auto nicht als Beweismaterial genutzt werden dürfen bei einem Unfall.
vielen DANK für dein Feedback - mit der neuen DSGVO (ohne evtl. Öffnungsklauseln) wird es für Blogger & Co. praktisch unmöglich über irgendwelche Events oder Reisen via Bild zu berichten. - Ich hoffe, es wird sich noch eine vernünftige Regelung finden...