Wo trage ich Kryptowährungsgewinne in die Einkommensteuererklärung ein? (Anleitung für Privatanleger in Österreich)

in #bitcoin6 years ago (edited)

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05.06.2018 / Steuern & Regulierungen

Bis zum 30. Juni läuft noch die Frist für die elektronische Jahressteuererklärung über FinanzOnline in Österreich!

Wann besteht eine Steuerpflicht?
Gemäß österreichischen §31 EStG, sind nicht zinstragende Veranlagungen in Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die Versteuerung unterliegt nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen! Die Freigrenze beträgt 440 Euro, wobei diese wegfällt wenn die Freigrenze überschritten wird.

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem veröffentlichten Beitrag zudem klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch bzw. Realisierung, führt zu einer steuerrelevanten Veräußerung, welche zum jeweiligen Zeitpunkt in Euro, idR gemäß Kurs der Kryptowährungsbörse, umzurechnen ist. Vom Veräußerungserlös können Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden. Welche „Tranche“ der Steuerpflichtige veräußert, kann beliebig zugeordnet werden, sofern lückenlos hinsichtlich Anschaffungszeit und -kosten dokumentiert laut BMF. Ansonsten kommt die FIFO Methode (First-In-First-Out) zur Anwendung, wonach die jeweils ältesten Bestände zuerst als verkauft angesehen werden.

Wann herrscht Steuerfreiheit?
Steuerfrei hingegen ist die Veräußerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist (365 Tage). Gegenüber dem Finanzamt ist man hier in der Nachweis und Dokumentationspflicht.

Warum eine Dokumentationspflicht?
Hinsichtlich der Dokumentationspflicht ist es notwendig, alle Transaktionen auf Kryptowährungsbörsen, sowie Wallets offen zu legen (Deposits, Trades und Withdrawals). Demnach ist die vollständige Transaktionshistorie maßgeblich und muss vom Steuerpflichtigen belegt werden, gemäß dem angegebenen realisierten Gewinn in der Steuererklärung. Diese Komplexität und hohen Dokumentationserfordernisse werden mit dem automatisierten Blockpit Tax Report erfüllt. Nichterfüllung der Dokumentationspflicht kann das Finanzamt zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Im Verdachtsfall bei Steuerhinterziehung kann sogar 10 Jahre rückwirkend ermittelt werden.

Achtung: Negative Einkünfte können mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart im gleichen Veranlagungszeitraum verrechnet werden. Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (vgl. § 31 Abs. 4 iVm 2 Abs. 2 EStG).

Wo müssen Gewinne aus Kryptowährungen eingetragen werden?
Die Summe aller steuerbaren Veräußerungsergebnisse stellt — bei Überschreitung der jährlichen Freigrenze von 440€ — die steuerpflichtigen sonstigen Einkünfte dar (unter Kz 801 einzutragen).

Sofern man als Privatperson bisher keine Einkommensteuererklärung, sondern eine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben hat, muss zuallererst ein Erklärungswechsel, direkt in FinanzOnline, zur Einkommensteuererklärung durchgeführt werden.

Schritt 1: Erklärungswechsel zur Einkommensteuererklärung

Schritt 2: Steuernummer eintragen und auf „Wechsel zur Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit“ klicken.

Schritt 3: Einkunftsart „Sonstige Einkünfte“ auswählen und im Feld „Genaue Bezeichnung“ die Beschreibung der Tätigkeit eintragen (z.B. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften). Beginn der Tätigkeit und der Ort der Berufsausübung (idR Wohnanschrift) ist ebenso einzugeben.

Schritt 4: Bei “Bilanzstichtag“ ist der 31.12.2017 einzutragen und bei „voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr“ ist der errechnete steuerpflichtige Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährungen in einer Summe einzutragen. Für das Folgejahr kann eine Schätzung oder Null eingetragen werden (Pflichtfeld). Anschließend auf „Prüfen und Einbringen“ klicken.

Schritt 5: Nach dem erfolgten Erklärungswechsel steht das Einkommensteuererklärungs-Formular „E1“ in FinanzOnline zur Verfügung. In der Einkommensteuererklärung müssen die steuerpflichtigen Gewinne aus der Veräußerung bzw. dem Tausch von Kryptowährungen unter dem Punkt „Außerbetriebliche Einkünfte“ →“Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen und sonstige Einkünfte“ → Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§31) und aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EstG EStG 188 idF vor dem 1. StabG 2012“ (Kennzahl 801) eingetragen werden.

Abschließender Hinweis und Haftungsausschluss: Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen transparent und sauber zu dokumentieren. Diese Nachweise können und werden vom Finanzamt eingefordert werden. Die oben angeführten Informationen geben einen ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei individuellen Fragestellungen zu Kryptowährungen und Steuern empfehlen wir eine fachkundige Beratung. Blockpit GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.

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Super Danke.
Jetzt aber zur echt harten Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte: Wie versteuert man Einkünfte durch Steemit? Gilt das als (steuerfreies) mining, als selbstständiges Einkommen? Wie wird ein power-up bewertet? Zählen curation rewards als zinstragende Veranlagung? etc.

Bitte, bitte, bitte, bitte, eine Analyse. ;-)

Die Frage würde mich auch sehr interessieren! Soweit ich weiß muss man ein online Gewerbe anmelden und dann ab einer gewissen Ertragshöhe steuern zahlen. Wenn der Gewinn unter einem bestimmten Betrag ist ist das ganze eine sog. Liebhaberei und damit steuerfrei. So wie ich das verstanden habe muss man aber bei einem Blog den man mit Gewinnabsichten betreibt (trifft ja auf Steemit zu) ein Online Gewerbe anmelden und dann je nach Gewinn Steuern zahlen.

bei uns auch so Gewerbeschein für 15 Takken und gut. Aber über die Freibetragsgrenze erstmal kommen. Eine Analyse würde bestimmt sehr viele interessieren.

Power Up ist ja Staking
was ist mit Masternodes?
was ist bei delagation?
was bei pow mining? Was bei Pools.
was ist bei Votingbots? Kann man Upvotes von Kommis als Spenden absetzen? :D So viele Fragen. Wer da den Durchblick und Lösungen hat, hat in Zukunft garantiert ein sicheres Einkommen ;)

Wir finden es sehr cool, dass ihr wieder begonnen habt Steemit zu nutzen und eurer enormes Fachwissen teilt! :)

Servus,

du hast von mir ein Upvote erhalten! Ich bin ein Curation-Bot und meine Mission ist, hochwertigen Content unter #steemit-austria zu fördern. Hier kannst du mehr über mich und meine Funktionsweise erfahren. Wie du an meinen Curation-Rewards mitverdienen kannst, wird dort ebenfalls beschrieben.

Übrigens: Wenn du den Tag #steemit-austria verwendest, finde ich deine Posts noch leichter!

Auf dem dem Steemit-Austria Discord-Server kannst du nette Leute kennen lernen und deine Beiträge promoten.

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Kryptowährungsgewinne..krus auf die Kurse geschaut :D Bin aus DE aber trotzdem interessant. Mal für die ganzen Österreicher geresteemt. Tolle Arbeit!

Du scheinst dich ja mit dem Thema recht gut auszukennen ... Wie sieht das denn mit der Haltefrist aus wenn ich Cryptowährungen untereinander hin und her Tausche als z.b. wenn ich nach einem halben Jahr meine gekauften Bitcoin in Ethreum tausche und nach einem witeren halben Jahr die Ethereum in € tausche ... Gilt dann die Frist als erfüllt ?

Nein die Frist erlischt. Du musst den Coin mind 1 Jahr halten und dann kannst du ihn am besten direkt in Fiat umtauschen wenn das bei dem Coin möglich ist und bist steuerfrei. Sobald du mit dem Coin tradest beginnt die Frist also meines Wissens nach neu. In deinem Beispiel müsstest du die Ethereum also noch ein ganzes Jahr halten bis sie steuerfrei sind.

Ok also sagen wir ich halte BTC ein halbes Jahr, Trade dann zu ETH und halte ETH ein Jahr. Bin ich dann Steuerfrei oder muss ich auf den Trade von BTC zu ETH irgendwelche Steueern zahlen weil ich die BTC < 1Jahr gehalten habe ?

Ich würde sagen, dass das jetzt vom Steuerfreibetrag abhängt. Wenn du beim BTC zu ETH Trade über 44o€ Gewinn machst (In Österreich, in Deutschland sind das glaube ich 600€) dann musst du das ganze auf jeden Fall versteuern. Beispiel: Du kaufst BTC im Wert von 1000€ und tradest diese BTC nach einer gewissen Zeit in ETH, der Wert des Ethereums den du jetzt hast beträgt zum Beispiel 1100€ dann hättest du durch den Trade 100€ Gewinn gemacht die du meines Wissens nicht versteuern musst. Aber um komplette Steuerfreiheit für dein ETH zu bekommen musst du diese eben mind 1 Jahr halten. Im Endeffekt würde ich aber jedem die Empfehlung geben, nicht zu traden sondern nur zu hodln. Ich kann auch jedem https://cointracking.info/ empfehlen. Super Seite, auf der man sich seine History von zb Binance importieren lassen kann und so seine Investments gut dokumentieren kann.

Wenn ich da etwas unsererseits ergänzen darf: Das kannst du bei uns (https://blockpit.io) auch, die API Schnittstelle zu Exchanges ist außerdem kostenlos, sowie die Steuerreport Download-Funktion. Es darf sich gerne jeder ein Bild davon machen ;)

Sehr cool! Werde ich mir bei Gelegenheit mal anschauen und dann eventuell weiterempfehlen:)

Nicht nur der Transfer von Krypto zu FIAT, sondern auch der Transfer innerhalb zweier Kryptowährungen (z.B. Bitcoin zu IOTA) ist ein zu versteuernder Tausch. Denn aus steuerlicher Sicht liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Dies verkompliziert die korrekte Berechnung der Steuerschuld maßgeblich. Kurz gesagt, auch der Tausch von Coin zu Coin unterbricht die Haltefrist von einem Jahr ;)

Hier ein Blogbeitrag aus unserem Blog auf deutsch (auf Steemit leider nur auf englisch) https://blog.blockpit.io/de/cryptocurrencies-in-the-tax-declaration

Danke für die Infos, kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert sollten überhaupt nicht besteuert werden, da sonst zukünftige sinnvolle Anwendungsfälle von Kryptowährungen zb als Zahlungsmittel oder auch Steemit verhindert werden.

Das ist der Preis der natürlichen Person / Geburtsurkunde.

Was meinst du damit?

Das sollte dem Unmut bez. der Erdreistung diverser Staaten alles zu besteuern Ausdruck verleihen.

Steuerpflichtig bzw. für einen sog. "Staat" greifbar im weitesten Sinne wird man ja primär durch die Geburtsurkunde bzw. das "hineinzwängen" in die natürliche/ juristsiche Person, welche vom "echten" Menschen bzw. dem Natrurrecht grundberschieden sind.

Triff Deine Juristische Person - Meet your Strawmann (deutsche Untertitel)

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