Warum funktioniert unser Rechtssystem nicht? Teil 5

in #deutsch6 years ago

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Gestern habe ich mich in Form einer Kurznachricht, die etwas mehr gelesen wird, ausgekotzt. Heute soll es wieder fundiert weitergehen.

Da ich auch eine Serie zum Rechtssystem, besonders zum Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, gestartet habe, möchte ich mit Teil 5 wieder anknüpfen (ich habe es nicht vergessen).

Um auch die Überleitung zu meinem weiteren Vorgehen gegen die Staatsagenten verstehen zu können, fehlt noch ein kleines internationales Detail, das ich heute vorstellen möchte.

Heute geht es um das IPbürgR - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - schon mal davon gehört? Wenn ja, sind es nur die wenigsten. Dies wird unsere Steemit-Freunde in Österreich auch interessieren, denn in Österreich ist das was ich jetzt vorstelle auch nicht umgesetzt worden.

Hier nochmals die Teile 1-4 als Verlinkung.

https://steemit.com/deutsch/@zeitgedanken/warum-funktioniert-unser-rechtssystem-nicht
https://steemit.com/deutsch/@zeitgedanken/warum-funktioniert-unser-rechtssystem-nicht-teil-2
https://steemit.com/deutsch/@zeitgedanken/warum-funktioniert-unser-rechtssystem-nicht-teil-3
https://steemit.com/deutsch/@zeitgedanken/warum-funktioniert-unser-rechtssystem-nicht-teil-4

Jetzt gehts los:

INTERNATIONALER PAKT ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) beinhaltet die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Internationalen Gemeinschaft auf Einhaltung und Umsetzung bestimmter Regeln in bundesdeutsches Recht, also auch in österreichisches Recht.

Er wurde erstmals in 1973 (BGBl 1973 II 1553), also vor mehr als 40 Jahren ratifiziert.

So schön sich die gelisteten wesentlichen Rechte auch lesen, sie haben allesamt einen Fehler: sie können von den Bürgern auf dem Rechtsweg nicht eingefordert werden. Also ist der Internationale Pakt im Prinzip auch nur beschriebenes Papier, ohne jeglichen realen Wert für die Bürger, von deren Regierungen er anerkannt ist.

Folglich können allenfalls die Verstöße festgehalten werden um dem Bürger, der von diesem Pakt üblich keine Kenntnis hat, einen Einblick zu verschaffen, welche Rechte ihm von dem von den Parteien beherrschten Gesetzgeber vorenthalten werden.
Ganz abgesehen vom Bundesverfassungsgericht, welches auf der Grundlage des Artikel 25 GG schon längst nicht nur diesen Pakt, sondern auch die Menschenrechtskonvention als über Bundesrecht stehendem Recht hätte anerkennen müssen.

Wesentliche, nicht umgesetzte Punkte des Pakts sind zum Beispiel:

  1. Recht des deutschen Volkes auf Selbstbestimmung (Artikel 1 IPbürgR).

  2. Recht für jedermann, „an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen” (Art. 25 a)

  1. Recht für jedermann, “bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden” (Art. 25 b)

  2. Recht für jedermann, „unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes Zugang“ zu haben (Art. 25 c)

  1. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.” (Art. 14 Abs. 1). (Zu beachten ist die Verpflichtung zur mündlichen Verhandlung, die gerade bei Verfassungsgerichten nicht beliebt ist.)
  1. Von Bedeutung ist noch Art. 2 Abs. 3. Er lautet: “Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich,

a) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der in seinen in diesem Pakt anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen, selbst wenn die Verletzung durch Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben;

b) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der eine solche Beschwerde erhebt, sein Recht durch das zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsorgan oder durch eine andere, nach den Rechtsvorschriften des Staates zuständigen Stelle feststellen lassen kann, und den gerichtlichen Rechtsschutz auszubauen.”

Würde bereits heute das Recht bestehen, auch gegen Amtshandlungen von Personen (Bundesverfassungsrichter) Beschwerde einzureichen, hätte kein einziger der in den vorherigen Teilen aufgezeigten Beschlüsse überlebt. Ein entsprechender Vorstoß beim Amtsgericht Berlin wurde dort bereits gescheitert.
Deshalb: Für die Parteien - und Richter in allen Instanzen - ist es eine absolute Frage der Existenzsicherung der Parteien, ob sie den Bürgern wirklich die Rechte zur Ausübung überlassen, die nur mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu vereinbaren sind, die aus der Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt IPbürgR.

Und, natürlich, wären alle Aushöhlungen grundgesetzlicher Bestimmungen wieder zurückzubauen.

Wie es weiter geht, zeig ich in Teil 6

Allen Steemians einen schönen Abend.

Sort:  

Papier ist in der Tat geduldig.

Danke fürs teilen, diesen Vertrag kannte ich tatsächlich noch nicht.

Ich komme auch langsam in den Bereich "überfordert", die Informationsberge, die mir hier angeboten werden, noch zu verarbeiten.
Dieses System ist doch vorsätzlich so angelegt, daß Michel Normalo keine Chance hat, daß auch nur ansatzweise zu verstehen...

Danke, @zeitgedanken, daß Du das unverdrossen aufarbeitest!

Es ist eher wie in „Des Kaisers neue Kleider“! Da braucht man gar nicht viel in die Tiefe zu gehen! Wir alle haben in uns eine Instanz, die uns sagt, ob etwas stimmig ist oder nicht. Wir haben nur verlernt, darauf zu hören. Die meisten sind auch zu verstört und verängstigt, um ihre Meinung frei heraus zu sagen. Mit gutem Grund, man vebrennt sich leicht die Finger oder steht als Michael Kohlhaas da. Wie oft machte ich den Mund auf und die Umstehenden, die eifrig mitgemurrt hatten, ließen mich im Regen stehen. Schwieriger Prozess also. Wir müssen auf der Basis gedeihliches Kommunizieren und Zusammenarbeiten erst lernen.

Wir alle haben in uns eine Instanz, die uns sagt, ob etwas stimmig ist oder nicht.

Das sprichwörtliche "Bauchgefühl".
Ebendieses schätze ich sehr und bringe es zum Unverständnis vieler Kollegen auch im geschäftlichen Umfeld ein.

Mein momentaner Stau findet auch nicht so sehr in der Tiefe statt, sondern in der Breite. Das kriege ich aber abgearbeitet...

Die möglichen oder tatsächlichen Reaktionen von meinem sozialen Umfeld zu diesen Themen habe ich ziemlich ausgeblendet; das ist mir schlicht egal. Wer meine Tiraden nicht anhören möchte, kann gehen (wenn ich die Hoheit über die Räumlichkeit habe) oder mich vor die Tür bitten (wenn es sein Haus ist). Das nachfolgende Getratsche geht mir am Ledenwirbelfortsatz vorbei. :)

Das ist eine gesunde Lebenseinstellung!
Wohin uns dieses Ignorieren des Bauchgefühls gebracht hat, kann man am Status unseres Planeten ablesen.
Also wird's zeit, dass wie uns wiede runserer Ganzheitlichkeit bewusst werden, sozusagen.

@argalf eigentlich ist es gar nicht so schwer, es gibt einen roten Leitfaden. Doch ich gebe Dir recht, es ist bewusst so angelegt, dass Otto Normal nicht mehr durchsteigen soll. Wenn etwas komplex erscheint, kann man sicher sein, dass es bewusst verkomliziert worden ist.
Doch hat man einmal den roten Faden, stellt man fest, dass es ganz einfach ist, wie so vieles im Leben. Aus der Ökonomik macht man auch eine verkompliziertes Konstrukt. Dabei ist es ganz einfach. Meine Großmutter hatte nur 4 Grundschulklassen besuchen können, aber sie konnte einem die Grundzüge der Wirtschaft erklären.

Ich habe auch nicht aufgegeben, keine Sorge!

Herzlichen Glückwunsch zur TOP 100 - Platzierung im aktuellen Ranking der effektivsten #deutsch -Kuratoren!

Es ist nicht entscheidend, welcher Algorithmus diesem Ranking letztendlich zu Grunde liegt, entscheidend ist, dass jeder Deiner Votes eine Rolle gespielt hat! Für jeden Einzelnen und damit für die #deutsch -Community insgesamt.

Dafür vielen Dank und mein Upvote, entsprechend meiner Ankündigung hier.

Shaka

Dies ist ein generischer comment an die TOP 100-Platzierten und damit ohne Bezug zum gevoteten Beitrag.

gerne doch. Es gibt so vieles im Rechtswesen, was den meisten Bürgern nicht bekannt ist und auch den Juristen klaffende Mäuler bereitet.

Danke, sehr wertvoll für mich. Ich bin ehemalige österreichische Juristin und hatte leider zu viel Durchblick und bin zu intuitiv. Ich müsste der Juristerei wegen Unerträglichkeit den Rücken kehren und erkannte, wie hoffnungslos die Lage ist. Aufklärung ist wichtig! Heute geht das schon ganz gut. Mich hat man seinerzeit nur verlacht und ausgegrenzt. Jetzt lebe ich meine künstlerische Freiheit. Aber du wirst verstehen, dass es Musik in meinen Ohren ist, eine so gute, fundierte Auseinandersetzung mit einer der unzähligen „Schweinereien“ zu lesen!

Danke, dies auch von einer ehemaligen Juristin zu lesen motiviert mich um so mehr

Den einzigen Juristen, den ich kenne, der verfassungsmäßig durchblickt ist Prof. Schachtschneider.

Mit ihm hatte ich schon kontakt. Der kennt sich sehr gut aus, ist aber eine ganz, entschuldige den Ausdruck, linke Ratte. Als ich ihn mit den wichtigen Fakten konfrontierte, bekam ich zur Antwort: das ist richtig, kann man nichts entgegensetzen, aber Unterstützung werde ich nicht bekommen, und auch von keinem Richter. Denn wer sägt sich schon seinen eigenen Stuhl ab, oder glauben Sie ich verzichte auf meine Pension?
O-Ton

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