#18 Theobald Joachim I im Recht: der Agent Provocateur

in #deutsch6 years ago (edited)

In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.    

Der Agent Provocateur

Der Agent Provocateur ist eine Rechtsfigur aus dem deutschen Strafrecht. Diese ist meist beim staatlichen Handeln anzutreffen und beschreibt den Vorgang, dass eine Person zur Begehung einer rechtswidrigen Tat überredet wird, um diese dann bei der Begehung festnehmen zu können.

Bsp: Polizist A stiftet B an in ein Haus einzubrechen. Während der Begehung der Tat wird B auf Betreiben von A festgenommen.

Problematisch an dieser Konstellation ist, ob A sich wegen Anstiftung strafbar gemacht hat, da er zwar Vorsatz bezüglich der Anstiftung hatte, nicht aber bezüglich der Begehung der beendeten rechtswidrigen Tat (es fehlt der sogenannte doppelte Anstiftervorsatz nach § 26 StGB). 

Hier werden unterschiedliche Ansichten vertreten, eine Ansicht knüpft z.B. daran an, ob die rechtswidrige Haupttat (formell) vollendet wurde oder nicht, eine andere Ansicht verlangt, dass der Anstifter die materielle Vollendung der rchtswidrigen Haupttat wollen muss.

Weiterhin ist umstritten, wie der Täter strafbar sein soll, wenn er von einem Staatsbediensteten oder V-Mann angestiftet wurde. Früher vertrat der BGH in dieser Sache die Ansicht, dass dies durch eine mögliche Strafmilderung des Täters (hier B) berücksichtigt werden kann, ein Verfahrenshindernis (was eine Revision begründen kann) sah der BGH aber nicht. In einer neueren Entscheidung sah der BGH ein Verfahrenshindernis  als gegeben an.


Schönen Sonntag noch!

Theobald Joachim I

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