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RE: NEUE UMFRAGE: Drei Viertel der Deutschen sagen: Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!
Da wir schon mal über das Grundgesetz sprechen.. was ist mit §16a der fortwährend gebrochen wird?:
Art.16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Außerdem völliger Unsinn, dass diese Umfrage gegen §130 StGB verstößt, hier wird gegen niemanden gehetzt!
Versuchen sie mal mit ihren eigenen Worten, das Wort "genießen" zu definieren! :)
Du rüttelst am Flaggenbaum mit diesen repetitiven Provokationsversuchen.
Oder bist Du ein Antifa-Bot? Aber selbst um einen so strohdummen Bot zu programmieren, bräuchte es Grips, also kannst keiner sein.
... StGB § 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Du bist schon strikt national, oder ?
Du bist dem rechten Flügel zu zuordnen ?
Nur eine Frage, nicht das etwas miss gedeutet wird, von dem mitte-links Pack.
----ansonsten bitte ein kleines Statement zur Klärung.