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RE: NEUE UMFRAGE: Drei Viertel der Deutschen sagen: Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!

in #deutsch6 years ago

Die kennen sicher den Artikel 4 des Grundgesetzes nicht! *lol

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Durch solche unseriösen und volksverhetzenden (130 StGB) Umfragen, wird u. a. gegen Art. 4 Abs. 2 verstoßen! :)

Sort:  

Da hätte ich mal ein paar Fragen:

  1. Inwiefern verstoßen die Umfragen gegen GG Art. 4? Gegen welchen Absatz genau? Weder wird die Freiheit des Bekenntnisses verletzt, noch die Religionausübung eingeschränkt noch wird jemand dadurch zum Kriegsdienst gezwungen.
  2. Wen interessiert das Grundgesetz? Bei welchem Gericht kann man das einklagen?
  3. Inwiefern verstoßen sie gegen §130 StGB? Die Umfrage stachelt und fordert zu nichts auf, beschimpft niemanden, mach niemanden böswillig verächtlich oder verleumdet
Thilo Sarrazin: Der neue Tugendterror: Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland
Solche Umfragen machen eher deutlich wie weit die Meinung der Regierten und die Handlungen der Regierenden auseinander geht, und zwar so weit, daß es der reinste Hohn ist das Wort Demokratie im Zusammenhang mit DE auch nur zu erwähnen. Das ist eine Diktatur wie jede andere auch und fertig. Damit hat kein Deutscher ein Problem, denn der kann nicht leben ohne einen Weißen, der ihm sagt was er zu tun hat. Aber vielleicht sollten die Leutchen in DE langsam aufhören mit dem Finger nach China oder Russland zu zeigen, wenn es um "autokratische Regimes" geht, sondern lieber mal das beherzigen, was Schäuble schon sagte:

»Ein jeder kehr' vor seiner Tür, und sauber ist das Stadtquartier.«

Ihnen würde ich raten, das Wort "ungestört" zu definieren! :)

@besold, Trollen soll man keine Aufmerksamkeit schenken, einfach ignorieren

So ist es.
In diesem Fall hilft auch ein simpler Blick in die sonstigen Kommentare, die über den Account eingestellt wurden.

Ungestört kommt von Störung und eine Störung ist die Behinderung eines Ablaufes. Ich sehe kein einziges muslimisches Ritual, keine religiöse Handlung und auch keine Glaubenssache, die durch eine Umfrage in ihrem Ablauf behindert wird.

Hast Du also außer diesem dämlichen Rat noch etwas, um Deine Behauptung zu untermauern, oder bleibt es nur dabei, affenhaft mit irgendwelchen beliebigen Paragraphen herumzuwerfen, die man womöglich bei irgendwelchen Nachmitagsbrüllsendungen aufgeschnappt hat?

Na, wenn Sie keine störenden Handlungen sehen, sollten sie es mal mit dem "Hören" versuchen! *lol

Nein, in einer Umfrage ist keine störende Handlung enthalten - außer man ist selbst gestört. Propagandagestört - vielleicht ist das ja eher das Problem.

Dann stelle ich hiermit abschließend fest: Keine Beweise, keine Belege, nicht einmal Argumente - nur "noise" im Sinne von "Rauschen", was zwar auch eine Störung ist, allerdings nicht juristisch, sondern nur funkverkehrstechnisch...

Volker Pispers: Religion ist für Leute, die keinen Alkohol vertragen

Dann kommt man dich bald holen! :)

StGB § 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Da wir schon mal über das Grundgesetz sprechen.. was ist mit §16a der fortwährend gebrochen wird?:
Art.16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Außerdem völliger Unsinn, dass diese Umfrage gegen §130 StGB verstößt, hier wird gegen niemanden gehetzt!

Versuchen sie mal mit ihren eigenen Worten, das Wort "genießen" zu definieren! :)

Du rüttelst am Flaggenbaum mit diesen repetitiven Provokationsversuchen.
Oder bist Du ein Antifa-Bot? Aber selbst um einen so strohdummen Bot zu programmieren, bräuchte es Grips, also kannst keiner sein.

... StGB § 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Du bist schon strikt national, oder ?
Du bist dem rechten Flügel zu zuordnen ?
Nur eine Frage, nicht das etwas miss gedeutet wird, von dem mitte-links Pack.

----ansonsten bitte ein kleines Statement zur Klärung.

schwachsinn, umfragen sind umfragen und keine propaganda.
außerdem ist der islam keine religion sondern eine alles umfassende idiologie die sehr sehr gefaehrlich ist,
sie schaffen es sogar buddhisten wuetend zu machen...

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