NEUE UMFRAGE: Drei Viertel der Deutschen sagen: Der Islam gehört NICHT zu Deutschland!

in #deutsch6 years ago

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Nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey widersprechen drei Viertel aller Deutschen Merkels Aussage: Der Islam gehöre zu Deutschland:

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Quelle: https://civey.com/umfragen/islam

  • Wieder eine schallende Ohrfeige für Angela Merkel.
    Die hatte gerade erst ihren neuen Innenminister Horst Seehofer öffentlich dafür abgewatscht, dass er tags zuvor auszusprechen gewagt hatte, worin ihn drei Viertel der Deutschen bestätigen:
    Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Lediglich knapp 20 Prozent der repräsentativ Befragten halten es mit Merkel, wovon nur eine sehr kleine Gruppe die Frage überhaupt uneingeschränkt bejaht.
  • Kontinuierlich steigt die Zahl derer, die der Meinung sind, der Islam gehöre nicht zu Deutschland.
    Noch im vergangenen Sommer hatten diese Ansicht “nur” zwei Drittel der Bundesbürger vertreten. Die Kanzlerin hält dennoch unbeirrt an ihrer Aussage fest. Auf Biegen und Brechen soll den Menschen eingehämmert werden, dass sie eine im Zuge der Zuwanderung immer mehr an Einfluss gewinnende Religion gefälligst als selbstverständlichen Teil ihres Alltags zu akzeptieren hätten.
    Eigentlich kann niemand so ignorant sein, sich derart hartnäckig gegen die Bevölkerung zu stellen.
  • Wer ist für Merkels Agenda verantwortlich, in deren Mittelpunkt nicht zuletzt zu stehen scheint, sich dem Islam anzudienen?
    Das aufdringliche Gebaren der Religionsverbände und das überlaute politkorrekte Getöse der Mainstream-Medien nähren die Befürchtungen der großen Mehrheit der Bevölkerung, das öffentliche Leben an den Islam zu verlieren. Es kann niemanden verwundern, wenn sich drei Viertel der Deutschen gegen die Vorstellung aussprechen, sich irgendwann dem Islam unterwerfen zu müssen.
  • Und die Sorge ist keinesfalls so unbegründet, wie Politik und Medien gerne behaupten. Denn die Zugeständnisse an die muslimische Religionsgemeinschaft greifen schon heute tief in das gesellschaftliche Leben ein.
    Separate Schwimmbadzeiten für Frauen zulasten der Zeiten für Sportvereine, die Umbenennung von Weihnachtsmärkten und die Verbannung von Schweinefleisch aus Kita-Kantinen sind weit mehr als Rücksichtnahme – sie sind vorauseilender Gehorsam. Von Lkw-Sperren zur Sicherung ganzer Fußgängerzonen und Polizeieskorten zum Schutz von Rettungssanitätern und Feuerwehr ganz zu schweigen.
    Doch statt den Lebensstil, wie wir ihn kennen, zu verteidigen, sucht eine sich anbiedernde Berufspolitik in sämtlichen Lebensbereichen nach Lösungen, die einseitig muslimischen Interessen gerecht werden. Zu diesem Zweck erhalten fragwürdige Verbände Mitsprache in regierungsnahen Gremien, werden auf allen politischen Ebenen Integrationsbeauftragte installiert und unterwerfen sich öffentliche Stellen wie auch private Einrichtungen einem ebenso teuren wie skurrilen Toleranzwettbewerb. Vorfahrt für den Islam, wohin man auch schaut.
Sort:  

Auf Biegen und Brechen soll den Menschen eingehämmert werden, dass sie eine im Zuge der Zuwanderung immer mehr an Einfluss gewinnende Religion gefälligst als selbstverständlichen Teil ihres Alltags zu akzeptieren hätten.

Nicht nur als Bestandteil, sondern als führenden Bestandteil.
Da liegt der Hase im Pfeffer und da kommen wir in die Grenzzone zwischen "Ausübung der Religionsfreiheit" und "Einschränkung der Freiheit" anderer.

Letzteres passiert nämlich z.B., wenn sich das Warenangebot des Supermarktes ändern soll, weil sich eine Religionsgruppe an bestimmten Angeboten stört. Oder die Inhalte von Werbeplakaten "angepaßt" werden.
GG §4.2 sichert die Religionsausübung innerhalb der Religionsgemeinschaft und ihrer Räumlichkeiten, sicher nicht deren Adaption ins öffentliche Leben.

Ich bin ein großer Freund einer säkularen Gesellschaft und Rechtsausübung. An dieser Schnittstelle gemessen, haben die verschiedenen Religionen sehr unterschiedliche Stärken und Schwächen.

Absolut richtig, lieber argalf! ..auch ich betrachte mich als Anhänger des Rechtsstaats, jeder sollte unabhängig von Herkunft, Rasse oder Religion demselben Recht unterworfen sein. Wenn aber einerseits deutsche GEZ-Nichtzahler in den Knast kommen, während ausländische Intensivtäter auf freien Fuss sind und vor Gerichten mit Samthandschuhen angefasst werden und deutsche Gerichte die Rechtsordnung in Teilen als aufgehoben betrachten (illegaler Aufenthalt) ist das für mich kein Rechtsstaat mehr!

Merkel muss weg!

Die kennen sicher den Artikel 4 des Grundgesetzes nicht! *lol

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Durch solche unseriösen und volksverhetzenden (130 StGB) Umfragen, wird u. a. gegen Art. 4 Abs. 2 verstoßen! :)

Da hätte ich mal ein paar Fragen:

  1. Inwiefern verstoßen die Umfragen gegen GG Art. 4? Gegen welchen Absatz genau? Weder wird die Freiheit des Bekenntnisses verletzt, noch die Religionausübung eingeschränkt noch wird jemand dadurch zum Kriegsdienst gezwungen.
  2. Wen interessiert das Grundgesetz? Bei welchem Gericht kann man das einklagen?
  3. Inwiefern verstoßen sie gegen §130 StGB? Die Umfrage stachelt und fordert zu nichts auf, beschimpft niemanden, mach niemanden böswillig verächtlich oder verleumdet
Thilo Sarrazin: Der neue Tugendterror: Über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland
Solche Umfragen machen eher deutlich wie weit die Meinung der Regierten und die Handlungen der Regierenden auseinander geht, und zwar so weit, daß es der reinste Hohn ist das Wort Demokratie im Zusammenhang mit DE auch nur zu erwähnen. Das ist eine Diktatur wie jede andere auch und fertig. Damit hat kein Deutscher ein Problem, denn der kann nicht leben ohne einen Weißen, der ihm sagt was er zu tun hat. Aber vielleicht sollten die Leutchen in DE langsam aufhören mit dem Finger nach China oder Russland zu zeigen, wenn es um "autokratische Regimes" geht, sondern lieber mal das beherzigen, was Schäuble schon sagte:

»Ein jeder kehr' vor seiner Tür, und sauber ist das Stadtquartier.«

Ihnen würde ich raten, das Wort "ungestört" zu definieren! :)

@besold, Trollen soll man keine Aufmerksamkeit schenken, einfach ignorieren

So ist es.
In diesem Fall hilft auch ein simpler Blick in die sonstigen Kommentare, die über den Account eingestellt wurden.

Ungestört kommt von Störung und eine Störung ist die Behinderung eines Ablaufes. Ich sehe kein einziges muslimisches Ritual, keine religiöse Handlung und auch keine Glaubenssache, die durch eine Umfrage in ihrem Ablauf behindert wird.

Hast Du also außer diesem dämlichen Rat noch etwas, um Deine Behauptung zu untermauern, oder bleibt es nur dabei, affenhaft mit irgendwelchen beliebigen Paragraphen herumzuwerfen, die man womöglich bei irgendwelchen Nachmitagsbrüllsendungen aufgeschnappt hat?

Na, wenn Sie keine störenden Handlungen sehen, sollten sie es mal mit dem "Hören" versuchen! *lol

Nein, in einer Umfrage ist keine störende Handlung enthalten - außer man ist selbst gestört. Propagandagestört - vielleicht ist das ja eher das Problem.

Dann stelle ich hiermit abschließend fest: Keine Beweise, keine Belege, nicht einmal Argumente - nur "noise" im Sinne von "Rauschen", was zwar auch eine Störung ist, allerdings nicht juristisch, sondern nur funkverkehrstechnisch...

Volker Pispers: Religion ist für Leute, die keinen Alkohol vertragen

Dann kommt man dich bald holen! :)

StGB § 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Da wir schon mal über das Grundgesetz sprechen.. was ist mit §16a der fortwährend gebrochen wird?:
Art.16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Außerdem völliger Unsinn, dass diese Umfrage gegen §130 StGB verstößt, hier wird gegen niemanden gehetzt!

Versuchen sie mal mit ihren eigenen Worten, das Wort "genießen" zu definieren! :)

Du rüttelst am Flaggenbaum mit diesen repetitiven Provokationsversuchen.
Oder bist Du ein Antifa-Bot? Aber selbst um einen so strohdummen Bot zu programmieren, bräuchte es Grips, also kannst keiner sein.

... StGB § 166

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Du bist schon strikt national, oder ?
Du bist dem rechten Flügel zu zuordnen ?
Nur eine Frage, nicht das etwas miss gedeutet wird, von dem mitte-links Pack.

----ansonsten bitte ein kleines Statement zur Klärung.

schwachsinn, umfragen sind umfragen und keine propaganda.
außerdem ist der islam keine religion sondern eine alles umfassende idiologie die sehr sehr gefaehrlich ist,
sie schaffen es sogar buddhisten wuetend zu machen...

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