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RE: Das kleinste Königreich der Welt
Zu Deiner Einleitung:
Reichsbürgergesetz
Vom 15. September 1935
Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
...
§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.
<<Ende Zitat
das Gesetz ist nicht gültig, da die Zusammensetzung des Reichstags in unrechter Weise zuvor verändert worden war.
Es gab (bis heute) keine Verleihungen.
Danke für die Info
Weißt du was es mit dem gelbem Schein auf sich hat der einen als REICHSBÜRGER benennen soll.
Einen derartigen Antrag hatte ich mir mal gedownloadet. Hab's aber nie durchgezogen den Antrag auf "veränderte personendaten" auszufüllen.
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Eine Aufstellung aller Deiner Ahnen von heut bis zum Jahre 1910 kann nicht schaden- Geburtsort & tag, ggf. Tag des Ablebens & Ort, alle Vornamen, wechselnde Familiennamen dazu Ort & Datum.
conrebbi, der Honigmann und novertis.com informieren meiner Meinung nach in verwertbarer Weise zu diesem Problemkreis.
Es könnte sein das meine Mutter noch eine heiratsurkunde von meinem Uropa hat und gaaanz alten Quittungen
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