Eine freie Gesellschaft braucht ein Fundament. Teil 9

Fundamente.jpg

Heute wird ein weniger länger um die Darstellung der Analyseergebnisse verständlicher zu machen.

Eine Untersuchung gesellschaftlicher Sachverhalte ist gleich zu Anfang mit einem massiven erkentnistheoretischen Problem konfrontiert, also einem Problem der Art, wie es uns bereits bei der Ich- und Du-Findung begegnet ist (s. Teil 3 + 4 in #freie-gesellschaft). Das Problem entsteht bei dem Versuch, den Gegenstand der Untersuchung zu bestimmen. Da zeigt sich: Es gibt so etwas wie „die“ Gesellschaft gar nicht, jedenfalls nicht als Entität, als reales Etwas. Gesellschaft - als dinglich fassbarer Gegenstand - existiert unzweifelhaft nicht. Es existieren nur miteinander in Wechselwirkung stehende einzelne Menschen. Gesellschaft ist nichts weiter als ein „Etikett für eine Menge von interagierenden Individuen“ (Murray Rothbard, 2012).

Was wir für eine Untersuchung von Gesellschaft allein vor uns haben, sind individuelle Interaktionen. Und diese Aktionen nennen wir Gesellschaft. Gesellschaft ist also - genau besehen - Gesellschaftlichkeit, eine Eigenschaft real existierender Individuen. Neben vielen anderen Eigenschaften kommt dem Ich auch Gesellschaftlichkeit zu. Dass es sich hierbei bloß um eine individuelle Eigenschaft handelt, wusste schon Aristoteles. Er definierte den Menschen als zoon politikon, als Lebewesen mit der Eigenschaft Gesellschaftlichkeit.

Die Gesellschaft als solche kann insofern auch kein wirklicher Forschungsgegenstand sein. Nur die Eigenschaft „Gesellschaftlichkeit“ bestimmter Individuen lässt sich erforschen. Mit der Erforschung „der“ Gesellschaft wird man ein kritisches Publikum so lange nicht zufrieden stellen, bis erwiesen ist, dass Gesellschaft etwas ist, was als gegenständlich Eigenes, als beobachtbares Phänomen erlebt werden kann, als ein über die real existierenden Individuen hinausgehendes Etwas.

Solange nicht gezeigt ist, dass Gesellschaft eine eigenständige Seinsweise hat, so wie das etwa bei biologischen, ebenfalls aus Elementen zusammengesetzte Organismen der Fall ist, müssen alle Behauptungen, hierüber erkenntnisrelevantes Wissen erlangt zu haben, abgewiesen werden. Soziale Forschungsdaten sind immer nur Daten, die bei real agierenden und real kommunizierenden Individuen gewonnen werden können. Denn nur die sind unserer Beobachtung zugänglich. Solche Beobachtungen legen wir dann unseren Aussagen über „die“ Gesellschaft zugrunde.

Eine Gruppe von Individuen kann man natürlich – zu einer Gesamtheit aufaddiert - „die Gesellschaft“ nennen. Man hat damit aber keinen neuen Untersuchungsgegenstand. Beobachten lassen sich nur die Individuen der Gruppe. Die bei diesen gewonnenen „Basis-Daten“ lassen sich zwar mit Hilfe der Statistik interpretieren, woraus sich aber kein fulminant neues Wissen ergibt. Wie riskant die Übertragung von statistisch ermittelten Daten auf künftige Einzelereignisse ist, das zeigen die dramatischen Fehleinschätzungen von sog. „Hochrechnungen“ z. B. anlässlich der Niedersachsenwahl 2013, bei der Volksabstimmung in England 2016 und bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl 2016.
Beim Wortgebrauch „Gesellschaft“ assoziiere ich also stets die Eigenschaft Gesellschaftlichkeit. Natürlich kommen in dieser Schrift auch die Begriffe „Gesellschaft“ und „Gemeinschaft“ vor. Aber die Leser sind gut beraten, wenn sie bei einschlägigen Textstellen den Bezug dieser Begriffe zum Individuum und seiner Eigenschaft „Gesellschaftlichkeit“ nicht vergessen.

Der Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Gesellschaftlichkeit des Ich. Damit hat die Forschung einen real greifbaren Untersuchungsgegenstand. Solche Gegenstandsbestimmung erlaubt, am Beobachtbaren zu forschen. Die etablierte Sozialwissenschaft lässt die Beobachtungsdaten ihres Gegenstandsfelds gern unbeachtet (zur Kritik am Wissenschaftsbetrieb gibts am Schluss der Serie ‘freie-gesellschaft noch einen Anhang). Ihr fehlt daher die Basis für eine sachgerechte Analyse, die sich stets auf Beobachtbares beschränken muss, auch wenn es sich dabei nicht immer um das Beobachten von Sinnesdaten, sondern von Geistesvorgängen handelt.

Geht eine Untersuchung von greifbaren Gegebenheiten aus, ist zu erwarten, dass sie brauchbare Ergebnisse liefert. Jedenfalls würde eine gesellschaftstheoretische Abhandlung, die dies beherzigt, der Versuchung widerstanden haben, das Abstraktum Gesellschaft wie eine gegenständliche Erscheinung (z. B. wie einen Organismus im biologischen Sinne; s. o.) zu behandeln, diesem Abstraktum eine Art okkultes Sein zuzuschreiben und auf diese Weise ein fiktives Wundertier zu erzeugen. Neben vielen anderen, die dieser Versuchung nicht widerstanden, sind die Systemtheoretiker zu nennen (z. B. Talcott Parsons, 1996; Niklas Luhmann, 2012, 2013).

Hat man die Gesellschaft zu einem eigenständigen Lebewesen gemacht, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, ihr einen eigenen Willen anzudichten - eine „volonté générale“ (Jean-Jaque Rousseau, Nachdruck 2011). Die volonté générale setzt voraus, dass die Menschen zu einem dinghaften Etwas zusammengefügt sind. Dieses Etwas wird wie ein eigenständiges Geschöpf behandelt, dem man dann auch einen eigenen Willen unterschieben kann.

Aus der Fiktion der volonté générale, die bis heute das Denken der Gesellschaftstheoretiker zählebig bestimmt, sind die schlimmsten Entartungserscheinungen in den letzten zweihundertzwanzig Jahre entstanden. In ihrem Namen wurde unsägliches Leid über die Menschheit gebracht. In eine volonté générale - einmal von der Mehrheit der Menschen als gegeben akzeptiert - kann jedes schicksalhaft machtbegünstigte Ich in sie hineinschlüpfen. Stets fand sich jemand, der sich als Vollstrecker der volonté générale aufblies und dem jedes Mittel zur Befriedigung seiner Gelüste recht war (s. dazu auch noch etwas mehr in späteren Teilen).


Wir leben heute weltweit in Staatsgesellschaften. Eine Staatsgesellschaft heißt so, weil sie ein Gebilde in sich birgt, das wir „Staat“ nennen. Wenn - wie so oft - von „dem“ Staat die Rede ist, dann in Form einer eigentlich nicht statthaften Personifizierung. Wir nehmen die Personifizierung vor, um eine regierende Obrigkeit, also bestimmte politische Machthaber, deren Kombattanten und das von ihnen geführte System auf einen handlichen Begriff zu bringen.

Die Auffassung vom Staat als Hort einer Obrigkeit ist fest in der abendländischen Tradition verwurzelt. Schon bei der Herausbildung des heutigen Staatsbegriffs im spätmittelalterlichen Oberitalien war die Obrigkeit fester Bestandteil der Staatsideologie. Staat verstand man dort als Hofstaat. „Die Herrschenden und ihr Anhang hießen lo stato und dieser Name durfte dann die Bedeutung des gesamten Daseins eines Territoriums usurpieren“ (Jakob Burckhardt in: Franz Oppenheimer, 1990).

Dieser ursprüngliche Begriffsinhalt hält bis heute das Allgemeinbewusstsein besetzt. „Staat“ ist zum Synonym geworden für die Obrigkeit in einer Gesellschaft. Der Begriff wurde inzwischen dahingehend abgewandelt, dass eine Obrigkeit gemeint ist, die durch Mehrheitsbeschlüsse zustande kommt, die aber weiterhin - so wie früher - „verbindliche Entscheidungen zur Gestaltung und Aufrechterhaltung von gesellschaftlicher Ordnung trifft und durchsetzt“ (Birgit Sauer, 2011).

Die Menschen der Staatsgesellschaft, die Staatsbürger, sehen sich selbst in das Staatsgebilde nicht einbezogen. Der Staat, das sind „die da oben“, das ist die classe politique. Nach wie vor sieht man den Staat als eine bestimmte Klasse auserwählter Menschen, die als Inhaber unterschiedlicher Dienstleistungseinrichtungen ihr Wesen innerhalb der Gesellschaft treiben.

Die Staatsauffassung der deutschen Verfassungsschöpfer ist eine andere als die den Staatsbürgern von der oberitalienischen Tradition her geläufige. Nicht nur die Mitglieder einer bestimmten Klasse, sondern jeder Bürger soll laut Artikel 116 GG Staatsangehöriger sein. Allerdings sind an dem Wort „Staatsangehöriger“ die beiden Silben „an“ und „ge“ - wohl auch infolge der übermächtigen Tradition von lo stato - derart verblasst, dass man nur noch lesen kann: „Staatshöriger“. Im deutschen Parteiengesetz treten Staat und Volk geradezu als Antipoden auf, zwischen denen die Parteien zu vermitteln hätten (s. § 2/2 PartG).

Wie steht es mit der Freiheit des Ich in Staatsgesellschaften? Vor welchem Hintergrund entsteht hier die Frage überhaupt? Kann der etablierte Staatsbetrieb eine Gewähr für freie Gesellschaftlichkeit abgeben? Die Verfechter des Staates bejahen das. Angesichts der mannigfach beobachtbaren Fakten, die dieser Einschätzung widersprechen, ist eine Überprüfung angesagt. Erst danach kann eine hinreichend begründete Stellungnahme zu diesem Punkt erfolgen (hierzu kommen wir in späteren Artikeln noch genauer zu sprechen).

Zuvor aber gilt es, abzutragen und aufzuräumen. Das soll im vorliegenden Hauptabschnitt ab dem heutigen Teil 9 der Serie #freie-gesellschaft geschehen. Hier ist zu untersuchen, welchen Aufbau eine wahrhaft freie Gesellschaft hat und in welchen Merkmalen sich die Staatsgesellschaft von ihr unterscheidet. Daraus wird sich ergeben, ob und inwieweit die Freiheit der Bürger in einer Staatsgesellschaft gesichert ist und wo sich diesbezüglich Defizite auftun. Mit anderen Worten: Es ist zu prüfen, ob der Staat die Lösung des gesellschaftlichen Freiheitsproblems ist.

Der Vergleich der Staatsgesellschaft mit der Freien Gesellschaft erfolgt in der hier vorliegenden Serie exemplarisch anhand der Strukturanalyse des Staates „Bundesrepublik Deutschland“. Der deutsche Staat genießt wegen seiner „Modernität“ und seiner „beispielhaft demokratischen Ausrichtung“ internationale Anerkennung.
Im Zuge dieses Vorhabens kommen wir nicht umhin, das grundlegende Ordnungsschema des deutschen Staates, die Verfassung und deren basisbildende Nebengesetze (Wahlgesetz, Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Abgabenordnung u. a.) einer gehörigen Kritik zu unterziehen (s. dazu schon Abschnitt Teil 7), beispielhaft für Verfassungen auch anderer Staaten.
In der deutschen Staatsgesellschaft gelten als maßgebliche Wahrheiten immer noch, obwohl inzwischen vielfach in Frage gestellt, Ansichten wie:

  • Staatliche Dienstleitungen müssen einen Sonderstatus haben (was das Wort „Hoheitlichkeit“ dokumentiert).
  • Staatliche Dienstleistungen müssen durch einen Konzernbetrieb mit Einheitskasse erbracht werden.
  • Die Gegenleistung für staatliche Dienstleistungen muss in Form einer Pauschalabgeltung („Steuer“) erfolgen.
  • Es macht Sinn, wenn allein die staatlichen Organe Gesetze und Verordnungen schaffen.
  • Oktroyierter Gebotszwang ist ein probates Rechtssicherungsmittel.
  • Strafe ist die angemessene Art, vorsätzlich begangenes Unrecht zu sühnen.
  • Die fortschrittlichste Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz und der öffentlichen Finanzprüfer ist deren lebenslange Festanstellung beim Staat.
  • Persönlichkeitsbildung ist eine der vornehmsten Aufgaben des Staatsapparats.
  • Der Parteienstaat ist die historisch gewachsene und schon von daher gerechtfertigte Gestalt der Machtausübung in Massengesellschaften.
  • Parlamente sind wirksame Kontroll- und Absicherungsorgane gegen den Wucher und die Willkür staatlicher Dienstleitungsbetriebe.
  • Kandidatengebundene Listenwahlen (die zugleich sogenannte „Mehrheitswahlen“ sind) bringen die Besten und Verantwortungsvollsten an die Macht.

Aus der Diktion dieser Sätze hören meine Leser ganz richtig heraus: die Rezeption solcher Wahrheiten versetzt mich nicht in helle Begeisterung. Auch in den Augen vieler meiner Zeitgenossen werden solche Wahrheiten nicht mehr ohne Weiteres akzeptiert bzw. mit dem Brustton der Überzeugung vorgetragen. In der Freien Gesellschaft gelten andere Wahrheiten.

Die bei den Bürgern inzwischen stark ausgeprägte Aversion gegen alles Staatliche macht blind für die eigentlichen Defizite der Staatsgesellschaft. Ungezügelte Emotionen verdecken, dass es sich bei vielen der Obrigkeit angelasteten Mängeln oft um Unzulänglichkeiten handelt, die die heutige Form von Gesellschaftlichkeit überhaupt und im Ganzen kennzeichnen.


Ein Entwurf freiheitsgemäßer Gesellschaftlichkeit verlangt viel an Vorarbeit. Dem vorbereitenden Charakter solcher Arbeit widerspricht nicht, dass sie auf ein praktikables Konzept aus ist. Ein ausgereifter Plan ist jedoch nicht zu erwarten, vielleicht einige Schritte in diese Richtung. Schon solche Schritte nur anzubahnen, dürfte der Mühe wert sein.

Ein neues Konzept steht immer in der Gefahr, als schnell gefertigtes Kunststückchen abgetan zu werden. Dagegen kann es sich nur dadurch wappnen, dass es sich exzeptionell auf Beobachtung und Analyse gründet. Schon Francis Bacon, John Locke und David Hume haben uns gelehrt, nur solche Aussagen als erkenntnisrelevant gelten zu laßen, die auf Beobachtung und auf der Analyse des Beobachtbaren beruhen. Zu ergänzen wäre noch, dass unser Beobachtungsvermögen nicht nur auf unsere Sinnesdaten gerichtet ist, sondern auch auf unsere Geistesvorgänge. Davon profitiert vor allem die Mathematik, aber nicht nur sie, wie sich gleich und zukünftig zeigen wird.

Bei der Wiedergabe der Untersuchungsergebnisse in den folgenden Texten ist Vieles aufgeführt, was jedem aufgeklärten Bewusstsein halbwegs bekannt ist. Dennoch: die Unterschiede im Vergleich zum Geläufigen sind markant und nicht zu übersehen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der zu bearbeitende Gegenstand anders als üblich definiert ist. Nicht die Gesellschaft steht im Blick, sondern die Gesellschaftlichkeit - als eine der wichtigsten Eigenschaften des Ich.

Die Gesellschaftlichkeit hat zwei (wesensstrukturell kaum zu unterscheidende) Seiten: die private im Intimkreis nächster Umgebung und die öffentliche im Beziehungsgeflecht der Gesamtgesellschaft. Das Wort „öffentlich“ beziehe ich auf die Gesellschaft außerhalb des engsten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreises, auf jenes Wir also, wie es sich z. B. in der Arbeits- und Konsumwelt herausbildet. Mit dem Öffentlichkeitsbegriff des Staatswesens (z. B. „öffentliches Recht“, „öffentliche Güter“, „öffentliche Belange“) hat der von mir verwendete Begriff des Öffentlichen nichts zu tun.
Die beiden ursprünglich getrennten Begriffe „Öffentlichkeit“ und „Staatlichkeit“ sind erst im Laufe der neueren Geschichte miteinander verschmolzen (Jürgen Habermas, 1971; Fred Foldvary, 2009).

Aus dieser Verschmelzung löse ich sie wieder. Öffentlichkeit meint hier schlicht: das Eingebundensein des Ich in das gesamtgesellschaftliche Wir. Das ist ein Wir, das nicht aus dem Zusammensein an einem gemeinsamen Ort, sondern aus dem mannigfachen (z. B. vertraglichen) Verflochtensein des Individuums mit anderen Individuen erwächst, an welchem Ort der Welt sich diese auch immer befinden mögen. Die Verflechtung der Individuen miteinander sprengt schon seit langem die Grenzen von Staatsgebieten, etwa in Gestalt internationaler Handelsbeziehungen oder Arbeitsgemeinschaften.

Das in das öffentliche Wir eingebundene Ich ist in Soziologie, Politologie, Ökonomie und Psychologie längst als störanfällig im Gerede. Gerade in letzter Zeit wird wieder besonders heftig über die Krisen der Beziehung des Ich zum Du, insbesondere zum machtbegünstigten Du debattiert. Hochleistungsdenker reden vielwisserisch über Heilungsvorschläge. Je heißer jedoch eine Sache von den „Experten“ diskutiert wird, um so mehr muss der „Laie“ auf der Hut sein und desto dringlicher sollte er sich einen klaren Kopf bewahren.

Das Ich, fortschreitend in seinem Wachstum, entdeckt nicht nur sich selbst, sondern auch seinen natürlichen Existenzsinn: die größtmögliche Entfaltung seiner selbst, das Hervorbringen einer möglichst prächtigen Lebensblüte. Dem Ich wird die Maximierung seiner Existenz zum zentralen Anliegen. Die individuelle Lebensentfaltung umfasst alle Aktivitäten, die in Gang gesetzt werden, um das Ego so groß wie möglich zu machen. Hinter diesem Bestreben steht eine Einsicht eher tragischen Charakters: Leben heißt die kurze Zeit, die ein Mensch zwischen Geburt und Tod nur hat.

Die Maximierung der individuellen Lebensentfaltung scheint die Wesensart eines verbindlichen Regulativs zu haben. Das Leben sollte ein möglichst natürliches, ein voll erblühtes und insofern vor allem ein freies sein. Die Selbstverständlichkeit, mit der mancher - in dem Punkt mit sich völlig eins - dieses Ziel anstrebt, scheint in nichts anderem begründet zu sein, als in dessen fester Naturbindung. Das Ich wird auch sein Verhältnis zum Du vor diesem Zielhorizont sehen müssen, also seine Gesellschaftlichkeit.
In einem Zeitalter, in der das Leben des Menschen wesentlich von Fremdbestimmung durchwirkt ist, finden nur noch Wenige per Intuition den Weg hin zu eigenbestimmter Gesellschaftlichkeit. Weil der Weg über eine bewusste Du-Konstitution (s. Teil 4) gegangen werden muss, scheitern Viele daran, sich in Bezug auf ihre Gesellschaftlichkeit naturrechtsgemäß zu entwickeln. Hier wird Vieles an Leid durchlebt werden müssen.

Jedes Ich findet sich, sobald es zu Bewusstsein gelangt, zusammen mit Anderen vor, in einer Gesellschaft mit ihren Regeln, Gebräuchen, Pressionen und Erfreulichkeiten. Es sieht so aus, als würde das vorgängige Schon-sein-in einer Gesellschaft von unsereinem insgesamt als positiv bewertet. Denn kaum jemand macht Anstalten, die Gesellschaft zugunsten einer Robinsonade zu verlassen.

Auch wenn wir es nicht ausdrücklich wissen oder nicht wahrhaben wollen, bei aller Mäkelei über die Gesellschaft spüren wir doch: das Leben inmitten anderer Menschen garantiert uns eine sowohl quantitativ als auch qualitativ bessere Eigenentfaltung als das Leben außerhalb. Und außerdem: Das einsame menschliche Leben überdauert nicht einmal eine Generation. Ein Mensch - als Robinson allein auf der Insel - stirbt irgendwann aus. Die Gesellschaftlichkeit des Menschen, der zu lebende Ich-Du-Bezug, ist offenbar Naturgesetz. Zumindest spüren wir einen natürlichen Drang hin zum Du.

Wir flüchten also nicht, sondern bleiben und fechten den Kampf um Bewahrung und Steigerung von Eigenheit und Eigentum innerhalb der Gesellschaft aus. Wer hätte nicht die stille Hoffnung, die Möglichkeiten, die „die“ Gesellschaft bietet, zu einer immensen Ich-Steigerung zu nutzen, und sei es nur über einen Lottogewinn. Vor allem aber muss, so die Devise, „mit der Gesellschaft alles stimmen“. Zumindest sollte sie nicht nur den Anschein erwecken, eine freie Gesellschaft zu sein. An diesem Punkt setzen die Erneuerer an.

Zur „Erneuerung der Gesellschaft“ gibt es viele Pläne. Nur wenige sind interessant, die meisten weit weg von der Faktenbasis und ihre Kenntnisnahme schon deshalb ermüdend. Meldet sich jedoch jemand zu Wort mit dem Vorsatz, seine Gesellschaftlichkeit zu verbessern, also eine Eigenschaft seines Ich (als die Form seines Verkehrs mit den Individuen neben sich), dann höre man ihm aufmerksam zu. Er stellt in Aussicht, seinem Ich eine Gestalt zu geben, die den Umgang mit ihm erfreulicher macht: das Verlassen einer primitiven, unvollkommenen und die Herausbildung einer entwickelten und erträglichen Egoität.

Diese Bemerkung zielt in Richtung Privatgesellschaftlichkeit. Nun haben wir in dieser Schrift nicht die private, sondern die öffentliche Gesellschaftlichkeit im Blick. Die Leser werden aber schon bei der Kenntnisnahme der Vorüberlegungen, die in den Abschnitten Teil 3 bis 6 angestellt wurden, bemerkt haben, dass diese nicht nur zur Aufhellung öffentlicher Ich-Du-Beziehungen von Nutzen sind, sondern auch zur Aufhellung des privaten Zusammenlebens.

Ausgangspunkt für die nun folgenden Ausführungen ist das in den ersten Teilausgaben herausgearbeitete Naturrecht des Menschen. Die darauf zu gründenden Untersuchungen habe ich eingegrenzt auf die Gegenstandsfelder Ökonomie, Recht und Politik. Die Erkenntnisse in diesen drei Bereichen bestätigen in manchen Punkten die Befunde anderer Forscher. Aber es ergeben sich auch neue Aspekte. Nur ist das Neue oft gerade deshalb neu, weil es tief im Alten verwurzelt ist, d. h. im vorliegenden Fall: in der europäischen Aufklärung.

Der Grundsatz über das Naturrecht enthält unterschiedliche Komponenten: die drei Prinzipien Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit und die individuelle Lebensentfaltung . Die Komponente „Lebensentfaltung“ ist das Thema der Ökonomie. Die Ökonomie behandelt den Menschen als Bedürfnisträger. Hier geht es um Phänomene wie Leistung, Tausch, Güter, Bedarf, Markt, Nutzen, Geld usw. Eine Phänomenologie des ökonomischen Weltaspekts wird den inneren Zusammenhang dieser Erscheinungen erhellen müssen.

Eng mit der Ökonomie verknüpft ist der Rechtsaspekt der Gesellschaftlichkeit. Das Rechtwesen behandelt den Menschen als Person. Es kommen die Prinzipien Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit ins Spiel. Beim Rechtswesen geht es um Phänomene wie Handlungsnorm, Vertrag, Eigentum, Verantwortung, Gesetz, Soll, Verbindlichkeit, Allgemeingültigkeit, Gerechtigkeit, Vergeltung usw. Eine Phänomenologie des juridischen Weltaspekts wird den Zusammenhang dieser Erscheinungen erhellen müssen.

Aus den Lebensbereichen Ökonomie und Recht erwächst Politik. Die drei Bereiche Ökonomie, Recht und Politik lassen sich nur schwer voneinander trennen. Eigentlich finden wir als Gegenstand der Untersuchung immer ein komplexes Gebilde mit ökonomischen, juridischen und politischen Aspekten vor. Dennoch besteht genügend Anlass, auch die politischen Aspekte der Gesellschaftlichkeit - getrennt von den beiden anderen - einer gründlichen Phänomenanalyse zu unterziehen.

Die Darstellung der Untersuchungsergebnisse geht aus vom ökonomischen Aspekt des Gesellschaftslebens. Hier könnte die Frage aufkommen: Warum steht die Ökonomie, das Wirtschaften, in den folgenden Ausführungen an derart prominenter Stelle? Antwort: Das Wirtschaften ist das Rückgrat für jedes menschliche Leben. Die gesamte menschliche Existenz beruht letztlich auf Ökonomie. Und weil die Ökonomie für den Existenzerhalt der Menschen und damit für alle darin wurzelnden Initiativen die Voraussetzung ist, muss sie hier an erster Stelle behandelt werden.

In darauffolgenden Teilveröffentlichungen der Serie #freie-gesellschaft geht es um das Rechtswesen der Gesellschaft. Das Recht haftet an der Ökonomie und speist sich daraus. Ohne den wirtschaftlichen Umgang der Menschen miteinander ist ein Rechtswesen sinnlos. Die Rechtsgemeinschaft ist ein Aspekt der Wirtschaftsgemeinschaft. Ein Rechtswesen basiert auf einem Geflecht von Handlungsnormen. Handlungsnormen sind nicht nur Gegenstand privater Moral und Sitte, sondern auch Gegenstand des öffentlichen Umgangs der Menschen miteinander.
In weiteren Veröffentlichungen thematisieren wir die Machtverhältnise in der Freien Gesellschaft. Hier entsteht aufgrund bestimmter Verzerrungen im Wirtschafts- und Rechtsleben Handlungsbedarf. So bildet die Ökonomie samt ihrer Rechtsgestalt nicht nur die Achse, um die sich ein Großteil des gesellschaftlichen Lebens dreht. Sie eröffnet auch den Zugang zum Themenkomplex „Macht und Machtausübung in der Gesellschaft“.

Eine etwas längere Lesezeit geht dem Ende zu, aber vieles durfte ich nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Meine Leser mögen es mir verzeihen.

Bis zum Teil 10 in der Serie #freie-gesellschaft

Euer Zeitgedanken

Sort:  

Ich verzichte auf staatliche Dienstleistungen gerne, bis auf die Sicherung der Aussengrenzen des Hoheitsgebietes, die SIcherung der Gesundheitsversorgung und die Sicherung des inneren Friedens, und bevorzuge ganz klar die Abschaffung der vom Steuerzahler finanzierten Enteignungsdienstleistungen dieses Landes, dessen Strukturen kleptokratisch jedwedes Recht auf Eigentum als Basis für eine Freiheitliche und nachhaltig langfristig gedeihende evolutionäre Entwicklung der Gesellschaft in Frage stellen.

Kurzum: Weniger Start und dafür mehr Freiheit und Recht auf Eigentum - und im Gegenzug die Abschaffung des sozialistischen Wohlfahrtsstaates, der nachgewiesener Maßen die Mehrzahl der Gesellschaftsmitglieder unter dem Stichwort der stets propagierten "sozialen" Marktwirtschaft verarmen lässt und im Alter zu Empfänger von besteuerten sozialen Almosen macht...

Beste Grüße aus D.

Wie gesagt, ich möchte mit meiner Veröffentlichung keinen fertigen Plan liefern, das kann ich gar nicht, diese Anmaßung kann ich mir garnicht erlauben. Ich will sensibilisieren, genauer hinzuschauen. Ich kann vielleicht Ansätze von Ideen vorschlagen und ein Gerüst liefern, aber das wars dann auch schon.

Danke für deinen Kommentar

Und wie wird das Staatskonstrukt gerechtfertigt?
Nur dadurch, dass die Masse das Gefühl verspürt es zu brauchen?
Oder das Gefühl, dass es ohne nicht geht?

Reicht solch eine Legitimation?
Kann eine Gesellschaft, die richtigen Werkzeuge vorausgesetzt, sich nicht um sich selbst kümmern?
Braucht es dafür eine übergeordnete absolute Macht?

Genau diese Fragen werden wir analytisch beantworten müssen. Genau diesen Fragen werden wir folgen und eine Grundlage über die Beobachtungsdaten liefern. Wir werden diese gegenüberstellen.

Guten Tag,

Mein Name ist GermanBot und du hast von mir ein Upvote erhalten. Als UpvoteBot möchte ich dich und dein sehr schönen Beitrag unterstützen. Jeden Tag erscheint ein Voting Report um 19 Uhr, in dem dein Beitrag mit aufgelistet wird. In dem Voting Report kannst du auch vieles von mir erfahren, auch werden meine Unterstützer mit erwähnt. Schau mal bei mir vorbei, hier die Votings Reports. Mach weiter so, denn ich schaue öfter bei dir vorbei.

Euer GermanBot

Coin Marketplace

STEEM 0.19
TRX 0.14
JST 0.030
BTC 61420.98
ETH 3276.21
USDT 1.00
SBD 2.47