Eine freie Gesellschaft braucht ein Fundament. Teil 2

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Ist „die“ Gesellschaft der Ort der Freiheit, so wie der Ausdruck „Freie Gesellschaft“ im Titel dies auszusagen scheint? Ich betone „die“ hier bewusst. Die Antwort ist seit Jahrhunderten fest in unserem Bewusstsein verankert: Der Ort der Freiheit ist das Ich. Wenn von Freiheit die Rede ist, müssen wir auf das Ich schauen. Ob das Ich seine Freiheit nun lebt bzw. nutzt oder nicht, zumindest ist es freiheitsbegabt.

In einem Zeitalter, in dem die Freiheit des Ich ernst genommen werden soll, kommt man nicht umhin, jede Form freier Gesellschaftlichkeit auf das Ich hin und vom Ich her zu denken. Und nur wenn eine Gesellschaft der Freiheit des Ich Raum gibt, wird man - metaphorisch - von einer „Freien Gesellschaft“ reden können.

Im Hinblick auf freie Gesellschaft spreche ich auch von humaner bzw. von human organisierter Gesellschaft. Dabei verwende ich das Wort human schlicht in der Bedeutung „der menschlichen Natur gemäß“ (Cicero: humanitas), ohne jeden sakral-verklärenden oder verdrehten Anstrich. Soll das Wort „Humanität“ überhaupt etwas Sinnvolles besagen, dann kann damit nur der Bezug zum real existierenden Ich (samt seiner Freiheitsbegabung!) gemeint sein. Dies gilt es vor allem Nachdenken über die Beziehung des Ich zum Du, also über das Wir, erst einmal festzuhalten. Insofern zielt das Wort „human“ - so wie es hier verwendet wird - auf den überall sichtbar zu machenden Ich-Bezug. Ohne diesen Bezug sind alle Humanitätsbekenntnisse nichts als großmäulige Sprüche und hohle Proklamationen.

Die Redewendung „schlüssig-humane Gesellschaft“ meint: Dem Ich sei ermöglicht, sich sein Verhältnis zu Anderen (den Umständen entsprechend) so aufzubauen, wie es selbst dies will - allerdings ohne einem Du das gleiche Recht zu verwehren. Es geht um den frei gestalteten Umgang eines Ich mit seinem Gegenüber, dem Du, insbesondere mit den Du in Gestalt von Machthabern(oder vermeintlichen Machthabern, aber da kommen wir noch näher drauf zu sprechen. Dieser Umgang sollte allenthalben durch Freiheit geprägt sein.

Aber was ist Freiheit? Viele von uns - mit dieser Frage konfrontiert - werden antworten müssen wie einst Sankt Augustin bei der Frage nach dem Wesen der Zeit: „Wenn Du mich nicht fragst, was sie ist, dann glaube ich es zu wissen. Fragst Du mich aber, dann weiß ich es nicht mehr.“ So ist die Artikelserie die Frage eine handfestere Antwort schuldig.

Freiheit ist ein Hauptthema der europäischen Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts. Immanuel Kant nennt diese Periode das „Zeitalter der Kritik“. Kritik im Kantischen Verstande ist radikal im wahrsten Sinne des Wortes. Er schreibt dazu: „Religion, durch ihre Heiligkeit, und Gesetzgebung, durch ihre Majestät, wollen sich gemeiniglich derselben entziehen. Aber als denn erregen sie gerechten Verdacht wider sich, und können auf unverstellte Achtung nicht Anspruch machen.“

Wer so redet, signalisiert, dass er der Obrigkeit nicht traut, sowohl der kirchlichen nicht als auch der staatlichen nicht. Aus den Sätzen Kants spricht eine Art des Denkens, der man von seiten der damaligen Kirche eine ordentliche Portion Häresie und von Seiten des damaligen Staates eine ordentliche Portion Anarchismus hätte unterstellen können.

Dieser Denkungsart wurde - wenige Jahrzehnte nach Kant - durch den begnadeten, oft gröblich missverstandenen Freiheitsdenker Max Stirner noch einmal ausdrucksstark Geltung verschafft.

Das Zitat zur „Heiligkeit“ und zur „Majestät“ zeigt, dass wohl schon Kant herausfand, dass kirchliche oder staatliche Oberherrschaft eher primitive Formen menschlicher Religiosität bzw. menschlicher Gesellschaft hervorbringen.

Heinrich Heine nannte Kants Kritik der reinen Vernunft mit Blick auf deren häretische Tendenz „das Schwert, das dem europäischen Deismus den Kopf abgeschlagen hat“. In späteren Artikeln wird sich zeigen, dass dies auch der obrigkeitlichen, von Kant so genannten „majestätischen Gesetzgebung“ widerfahren ist.

Die außerordentliche Liebenswürdigkeit Kants ist vielfach bezeugt. Den Hammer der Aufklärung hat er jedoch mit einer Boshaftigkeit geschwungen, die ihresgleichen sucht. Viel Gedachtes bzw. Halbgedachtes hat der Hammer zermalmt. Die Boshaftigkeit konnte Stirner nur noch im Ton, nicht aber in der Sache übertreffen.

Aufklärung zielt nicht auf die Verwandlung des Menschen im Sinne eines Besserwerdens seines Charakters. Sie zielt auf Erkenntniszuwachs. Keine noch so eindringliche Aufklärungsschrift kann den Menschen – wesensmäßig ausgestattet mit einer Licht- und einer Schattenseite - zum strahlenden Halbgott machen. Kant wusste: „Aus so krummen Holze, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert werden.“

Der hier gegebene Aufriss ist zugeschnitten auf den Menschen, so wie er nun einmal ist, auf den gewissermaßen „alten“ Menschen. Das ist der Mensch, dessen zwiespältige Natur über die Jahrtausende die gleiche geblieben ist und sich wohl auch künftig nicht ändern wird. Nur dass er sich neuerdings in einer etwas unangenehmen Gemütslage befindet, die auf Bereinigung drängt. Aufklärung kann solche Bereinigung bewirken. Sie kann dabei helfen, dass der Aufklärungswillige ein helleres Bewusstsein über sich und seine Lebensumstände erlangt.

Das gilt insbesondere in Bezug auf alles, was mit Freiheit zu tun hat. Hier sehe ich ein Bewusstseinsdefizit. Der Mensch hat zwar die Freiheit schon in sich, auch wenn er oft als „freiheitsträge“ erscheint (Mathias Döpfner, „Die Freiheitsfalle“ 2011). Aber er ist sich seiner Freiheitsbegabung einschließlich aller daraus erwachsenden Konsequenzen nicht immer bewusst.

Seit langem gibt es vage, zum Teil obskure Freiheitsvisionen. Den größten Bezug zur Realität hat immer noch die „klassische“, die aus der europäischen Aufklärung stammt. In den folgenden Beiträgen will ich versuchen, dieser Vision mehr Kontur zu verschaffen, und zwar ihrem ursprünglichen und radikalen Impetus gemäß. Im Fokus stehen dabei jene bahnbrechenden Erkenntnisse, die Kant auf den Weg gebracht hat. Für ihn war Freiheit „seine wichtigste Denk- und Lebensmaxime“ (Manfred Geier, „Kants Welt - Eine Biographie“ 2013), für die er auch persönliche Risiken und Nachteile in Kauf nahm. Kant war es auch, der erkannte, dass es einer radikalen Verwandlung des Denkens bedarf (der von ihm sogenannten „Kopernikanische Wende“), um Freiheit umfänglich zu erfassen.

Nicht alles wird man aus den Gesellschaftstheorien der Aufklärer übernehmen können. Das Denken ist weitergeschritten. Aber die Grundfragen zum Verhältnis von Gesellschaft und Ich, von Gesellschaft und Freiheit, von Ich und Macht sind bereits damals in aller Schärfe gestellt und zum großen Teil auch hinreichend stimmig beantwortet worden.

Als Heilmittel zur Begradigung eines als gestört empfundenen Verhältnisses von Ich und Gesellschaft wird immer wieder angeboten: das Weg vom Ich, das Hin zu mehr Gemeinschaft, zu mehr Kollektivität („Sozialität“, „Solidarität“). Das Verdienst, die Vergötterung des Kollektivs und die Verteufelung des seine Freiheit lebenden Ich auf den Punkt gebracht zu haben, gebührt Adolf Hitler: „Du bist nichts; dein Volk ist alles“. Gegen diesen heute noch feste beschworenen Holismus hat es das Ich nicht leicht. Es kann sich nur mühsam Reputation verschaffen. Nur langsam erobert es sich die Bühne gesellschaftstheoretischer Disputation.

Beginnen wir - meine Leser und ich - doch einmal andersherum: Setzen wir nicht die Gesellschaft, das Kollektiv, das Volk, sondern das Ich als oberste Bezugsgröße an und versuchen von hier aus, freie Gesellschaftlichkeit zu begreifen. Solche Umkehr der Sicht liegt nicht so fern vom Natürlichen, als dass wir uns mühevoll darin einüben müssten. Zumindest sollte ein Experiment vor diesem anderen Horizont möglich sein. Vielleicht führt solches Experiment zu Ergebnissen, mit denen wir besser zurechtkommen. Vielleicht erwächst daraus die Chance, den gesellschaftlichen Angelegenheiten einen erfreulicheren Farbton zu geben, im Vergleich zum heutigen.

Wenn das Ich, das Individuum, ins Zentrum einer gesellschaftstheoretischen Erörterung rücken soll, bedarf es als erstes einer Klarstellung: Was ist dieses Ich eigentlich, dem innerhalb einer Gesellschaft Freiheit zukommen soll? Was meine ich damit, wenn ich ständig sage „ich, ich, ich“? Meint dieses Ich meinen Körper, dessen Organe, meine Gedanken und Gefühle, meine Tätigkeiten, meinen Charakter? Einerseits wohl ja, andererseits aber auch - - nein. Wie steht es z. B. mit der Redewendung „Ich will“? Verbergen sich hinter diesem Wollen mein Körper, meine Organe, meine Gefühle, meine Gedanken, mein Charakter? Solches Fragen führt in Verlegenheit und verlangt Klärung (Aber das kommt erst im nächsten Beitrag).

Das Verhältnis des freiheitsbegabten Ich zum freiheitsbegabten Du liegt bis heute im Dunkeln. Die Explikation dieses Verhältnisses ist zu vielschichtig, als dass man sie auf einen Schlag hin hervorzaubern könnte. In der gestarteten Serie versuche ich, das Problem unter Berücksichtigung der Grenzen unseres Erkenntnisvermögens zu lösen. Wie kommt das Ich - unter Berücksichtigung dieser Grenzen - überhaupt dazu, das Du ebenfalls für ein Ich zu halten? (Wird im 4 Artikel erscheinen).
Weitere Fragen schließen sich an: Welche Daseinsweise des Ich ist es, der Freiheit zukommt? Wie gelangt das Ich dahin, auch dem Du Freiheit zuzusprechen? (Bei der Behandlung dieser Fragen in den nächsten Artikeln sollten die Leser sich nicht durch das Schulmeisterliche, oder Oberschullehrerhafte das solche Erörterungen zwangsläufig an sich haben, abstoßen oder ablenken lassen.)

Unseren Freiheitsanspruch sehen wir als ein von Natur gegebenes Recht und benennen dies auch so: Naturrecht. Alle haben das gleiche Recht auf freie Lebensentfaltung. Wer diesen Satz evident findet und dafür keine Begründung verlangt, kann die etwas diffizilen metatheoretischen Überlegungen in den nächsten 3 Artikel auslassen.

Vom Naturrecht gehen alle in der Serie dargestellten Gedankengänge aus. Es hat unter anderem auch Eingang gefunden in die deutsche Staatsverfassung. Dort tritt es nur in Form von Derivaten in Erscheinung. Dadurch verschwimmt sein ursprünglicher Sinngehalt und es erwachsen Widersprüche (aber dazu kommen wir erst etwas später).
Auf dem Boden der Untersuchungsergebnisse aus den Abschnitten 5 Beiträgen zur Serie erwachsen die Fragen, die ich dann im Hauptteil zu beantworten versuche.

Alle zukünftigen Beiträge findet ihr unter #freie-gesellschaft zum Nachlesen wieder.

Für heute soll gut sein,

Euer Zeitgedanken

Sort:  

das Weg vom Ich, das Hin zu mehr Gemeinschaft, zu mehr Kollektivität („Sozialität“, „Solidarität“). Das Verdienst, die Vergötterung des Kollektivs und die Verteufelung des seine Freiheit lebenden Ich auf den Punkt gebracht zu haben, gebührt Adolf Hitler: „Du bist nichts; dein Volk ist alles“.

Sehr schön formuliert - beschreibt den heutigen Zeitgeist der Sozialisten nur allzuklar und deutlich - jene Zerstörung des Individums im Namen der political correctness...

Wenn man das sozialistische Gewaltmonopol weg haben will, funktioniert das nur, wenn mann Parteifunktionäre, Parteibosse das Handwerk legt. Und genau dort setze ich mit #mein-fall und #freie-gesellschaft an. Das man ein Gewaltmonopol in Form von Durchsetzung von Recht, benötigt, zweifle ich gar nicht an. Dass will auch ich haben um das mein Eigentum geschützt wird. Aber kein Konstrukt das die Macht in Händen von Parteien, oder Patriarchen, oder Diktatoren legt. Und dafür bietet dieses Grundgesetz in Deutschland die Basis, um diesen Parteifunktionären das Handwerk zu legen. Das Grundgesetz ist nicht wirklich das intelligenteste Machwerk, aber es hat Passagen darin, die genau den Hebel mit atomarer Sprengkraft hat um diesem korrupten Funktionärswesen das Handwerk zu legen.

Ich finde ihr Engagement für eine freie und ideologieferne Gesellschaft bemerkenswert - allein schon deshalb, weil große Teile der Gesellschaft nicht den Mut haben sich für den Schutz ihres Eigentums und ihrer Arbeitsleistung einzusetzen und sich lieber von jenen, die das Gewaltmonopol besitzen direkt oder indirekt kaufen lassen, damit diese ihnen wieder ihre Stimme bei einer der scheindemokratischen Wahlen geben...

Das all jene, die so verfahren sich am Ende selber schädigen und zugrunde richten merken die meisten erst im Alter, wenn sie Rente beziehen müssen und davon nicht mehr leben können...

Der Jugend von heute wird es bei diesem aktuellen Status quo in der Gesellschaft eines Tages kaum besser - vermutlich eher schlechter ergehen. Es liegt an der Jugend selbst, die Dinge mit Hilfe des Grundgesetzes in eine Bahn zu lenken, die es ihnen ermöglicht eines Tages in Frieden, Freiheit und einer Kapitalstruktur zu leben, die ihnen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht.

Davon sind wir meines Erachtens aber noch weit entfernt, gerade weil im besonderen die Jugend und mit den "Gute-Kitagesetzen" wir ganze Generationen an selbstwertgestörten und leicht zu manipulierenden Individuen heranzüchten, die durch Fremdbetreuung zu autonomiegestörten Objekten des Sozialismus eines Tages degradiert werden.

Freiheit beginnt bereits in frühester Kindheit! Sie schliesst die Freiheit von Fremdbetreuung im Sinne der Fremdbestimmung ebenso mit ein.

Beste Grüße.

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