You are viewing a single comment's thread from:

RE: Deutsche Umwelthilfe e.v gegen Freistaat Bayern

in #deutsch5 years ago

Aus Unrecht entsteht kein Recht. Und die Staatsdiener kennen das GG sehr genau. Vor allem dann, wenn nach ihrer Verantwortung gerufen wird. Am Schluss wissen die Oberverbrecher sehr genau, "Keine Strafe ohne Gesetz“. Da wird dann nichts mehr ausgelegt, da gilt der Wortlaut und der Wortsinn, ohne wenn und aber.
Mit dieser Information glauben viele, dass ich damit die Staatsdiener in Schutz nehme. Dem ist nicht so, denn es gibt im GG einen Artikel 143, der heute nicht mehr erscheint, aber immer noch auf Grund der Vorkommnisse aktiv ist.

(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes ändert, den Bundespräsidenten der ihm nach diesem Grundgesetze zustehenden Befugnisse beraubt oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, sie überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, oder ein zum Bunde oder einem Lande gehöriges Gebiet losreißt, wird mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) Wer zu einer Handlung im Sinne des Absatzes 1 öffentlich auffordert oder sie mit einem anderen verabredet oder in anderer Weise vorbereitet, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) In minder schweren Fällen kann in den Fällen des Absatzes 1 auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, in den Fällen des Absatzes 2 auf Gefängnis nicht unter einem Jahr erkannt werden.
(4) Wer aus freien Stücken seine Tätigkeit aufgibt oder bei Beteiligung mehrerer die verabredete Handlung verhindert, kann nicht nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 bestraft werden.
(5) Für die Aburteilung ist, sofern die Handlung sich ausschließlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes richtet, mangels anderweitiger landesrechtlicher Regelung das für Strafsachen zuständige oberste Gericht des Landes zuständig. Im übrigen ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die erste Bundesregierung ihren Sitz hat.
(6) Die vorstehenden Vorschriften gelten bis zu einer anderweitigen Regelung durch Bundesgesetz.

Sort:  

(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes ändert, den Bundespräsidenten der ihm nach diesem Grundgesetze zustehenden Befugnisse beraubt oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, sie überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, oder ein zum Bunde oder einem Lande gehöriges Gebiet losreißt, wird mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft.

Wichtig zu wissen, dass der Unrechtsstaat und seine Mitglieder versuchen der Strafverfolgung zu entziehen.

Danke für den informativen Hinweis.

Beste Grüße.

!COFFEEA

!BEER



Hey @zeitgedanken, here is a little bit of BEER from @indextrader24 for you. Enjoy it!

Join Steem Power Up Day at the 1. of December and power up BEER

coffeea Lucky you @zeitgedanken here is your COFFEEA, view all your tokens at steem-engine.com Vote for c0ff33a as Witness

Coin Marketplace

STEEM 0.18
TRX 0.14
JST 0.029
BTC 58132.39
ETH 3138.08
USDT 1.00
SBD 2.44