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RE: Todesstrafe für "Kinderschänder"?

in #deutsch5 years ago (edited)

Ein großes Problem im deutschen Rechtssystem sehe ich darin, dass nicht die Wiedergutmachung, sondern die Bestrafung an erster Stelle steht.

Diese Art der Bestrafung ist der uralten Tradition geschuldet. Sie kommt aus dem Umstand der Königsherrschaft. Dem König gehörte alles Land, was nicht im Privatbesitz war. Wurde eine Tat auf diesem öffentlich genutzen Bereich begangen, war der Königsfrieden gestört. Der König wurde genötigt, sich aus seinem friedlichen Dasein herauszubegeben und auf seinem Teritorium, dass nach königlicher Meinung ja seins war, für Ordnung sorgen. Die Strafe war die Widergutmachung an den König, da dieser ja in seinem Frieden gestört wurde. Er musste sich ja jetzt bemühen und konnte nicht der Jagd nachgegehen (und wenn doch musste er ja seinen angestellten "Richter" bezahlen). Diese Frechheit musste gesühnt werden.

Das hat sich bis heute gehalten. Es findet also Widergutmachung statt, aber nur gegenüber der "königlichen Autorität". Die Demokratie ändert an diesem Sachverhalt nichts, rein gar nichts!

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Es ging aber auch anders. Stichwort freie Reichsstädte. Hier hat der Fürst an das Opfer Wiedergutmachung geleistet, weil er seinen Teil des Vertrages (Schutz der Bevölkerung) nicht erfüllt hat.

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