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RE: Todesstrafe für "Kinderschänder"?

in #deutsch5 years ago

Ein großes Problem im deutschen Rechtssystem sehe ich darin, dass nicht die Wiedergutmachung, sondern die Bestrafung an erster Stelle steht.
So wird z.B. ein Vergewaltigungsopfer doppelt bestraft, weil es durch ihre/seine Steuergelder auch noch den Gefängnisaufenthalt des Täters mitfinanzieren muss.
Es gibt genug Gesellschaften in der Geschichte, wo das anders gehandhabt wurde.
Deshalb macht auch die Todesstrafe keinen Sinn.
Ein Toter kann keine Wiedergutmachung leisten.
Natürlich muss auch die Gesellschaft (insbesondere die Kinder) vor gefährlichen Leuten geschützt werden.
Gefängnis macht also bei bestimmten Verbrechen durchaus Sinn, aber auch dort sollte ein Täter durch seine Arbeitsleistung (oder Vermögen) Wiedergutmachung an das Opfer leisten.
Die Summen die bei uns z.T. den Opfern von Gewaltverbrechen zugesprochen werden, sind geradezu lächerlich (wenn das Opfer überhaupt etwas bekommt).

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So wird z.B. ein Vergewaltigungsopfer doppelt bestraft, weil es durch ihre/seine Steuergelder auch noch den Gefängnisaufenthalt des Täters mitfinanzieren muss.

Auch das ist der alten Tradition geschuldet. Früher war es der Kerker in der Königsburg. Ihr "die Untertanen" wollt das diese Person weggesperrt wird? OK, mach ich, aber das kostet was. Ich der König kümmere mich darum nd Ihr Untertanen müsst dafür bezahlen. Es ist eine zusätzliche Einnahmequelle des Königs.

Und nicht zu vergessen die Gefängnisindustrie in den USA. Die machen Dank der Kungelei mit dem Staat so richtig Kohle, plus die Unternehmen, die billigst in den Gefängnissen produzieren lassen. Der Krieg gegen die Drogen sorgt dann dafür, dass es ständig Nachschub an Arbeitssklaven gibt. Man revanchiert sich dann durch Spenden an die entsprechenden Politiker. So wäscht eine Hand die andere..,

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Schön formuliert und höflich ausgedrückt. So nett kann man ein Geschäft mit Verbrechen, oder auch Nichtverbrechen ausdrücken.

Ein großes Problem im deutschen Rechtssystem sehe ich darin, dass nicht die Wiedergutmachung, sondern die Bestrafung an erster Stelle steht.

Diese Art der Bestrafung ist der uralten Tradition geschuldet. Sie kommt aus dem Umstand der Königsherrschaft. Dem König gehörte alles Land, was nicht im Privatbesitz war. Wurde eine Tat auf diesem öffentlich genutzen Bereich begangen, war der Königsfrieden gestört. Der König wurde genötigt, sich aus seinem friedlichen Dasein herauszubegeben und auf seinem Teritorium, dass nach königlicher Meinung ja seins war, für Ordnung sorgen. Die Strafe war die Widergutmachung an den König, da dieser ja in seinem Frieden gestört wurde. Er musste sich ja jetzt bemühen und konnte nicht der Jagd nachgegehen (und wenn doch musste er ja seinen angestellten "Richter" bezahlen). Diese Frechheit musste gesühnt werden.

Das hat sich bis heute gehalten. Es findet also Widergutmachung statt, aber nur gegenüber der "königlichen Autorität". Die Demokratie ändert an diesem Sachverhalt nichts, rein gar nichts!

Es ging aber auch anders. Stichwort freie Reichsstädte. Hier hat der Fürst an das Opfer Wiedergutmachung geleistet, weil er seinen Teil des Vertrages (Schutz der Bevölkerung) nicht erfüllt hat.

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