Macht der Staat Kartelle und Monopole möglich?

in #deutsch6 years ago (edited)

Das Kartelle und Monopole für eine Gesellschaft schädlich sind, müsste eigentlich Allgemeinwissen sein. Warum wird dies aber dann gefördert?

So absurd dies für den einzelnen auch klingen mag - wir haben ja scheinbar genau dafür eine zuständige Kartellbehörde eingerichtet.

Ist das tatsächlich so? Oder unterliegen wir dort einer Mär? Widerspricht sich der Staat in dieser Angelegenheit nicht selbst?

Prof. Dr. David Dürr (der übrigens auch mein Mentor und Berater in Rechtsfragen ist) ist dieser Frage nachgegangen, mit einem erhellenden Ergebnis: Aber seht selbst.

Die eingeblendeten Präsentationsfolien habe ich euch unten abgedruckt, damit man sich die grundlegenden Fragen, auch ohne nochmals den Vortrag anschauen zu müssen, verinnerlichen kann.

Wie der Staat
Kartelle und Monopole
möglich macht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 1
Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

§ 19
Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherr-schenden Stellung durch ein oder mehrere Unter-nehmen ist verboten.
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ….

Von Mises, u.a. Human Action, 363, 677:
Wirtschaft tendiert nicht grundsätzlich zu Kartellen und Monopolen, also ist eine Kartell- und Monopolbekämpfung durch den Staat nicht nötig.
Dort, wo es Kartelle und Monopole gibt, ist es nicht trotz, sondern wegen staatlicher Einflussnahme.

Schutzvorschriften zugunsten schwacher Wirt-schaftsteilnehmer:

  • Lohnkartelle, verfassungsmässig geschützte Verbandsabkommen, «Tarifautonomie» (§ 9 Abs. 3 GG);
  • Berufszulassungsvorschriften, z.B. Rechts-anwälte mit gerichtlichem und aussergerichtlichem Dienstleistungsmonopol («wirtschafts-polizeiliche Norm»);
  • Ärzte-Zulassungsvorschriften,
    Arznei-Mittel-Regulierungen etc.

Schutzvorschriften (Fortsetzung):

  • Finanzmarkt-Regulierung
    Schutz der Anleger vor der Gier der Finanzdienst-leister > Kleine schaffen den Aufwand nicht;
  • Too Big to Fail- Politik
    Privilegierung «systemrelevanter» Institute und derer Gläubiger vor den Gefahren eines Konkurses
  • Drogenverbot
    Oligopol der kaltblütigen Produzenten und Händler
    Bei Förderung von deren Kundschaft zufolge Straf-
    losigkeit des Konsums

Unpassende Schutzvorschriften zugunsten gewisser Wirtschaftsteilnehmer:

  • «Eigentum»-Gewährung für nicht knappe
    Güter > Immaterialgüterrechte (Stephan Kinsella)
  • Patente
  • Urheberrechte
    Passender wären andere Ansätze:
  • Verletzung materiellen Eigentums, Diebstahl
  • unlauterer Wettbewerb
  • Vertragsverletzungen

Verfassungsrechtliche Obligatorien zum Bezug von Leistungen

  • Schulpflicht
    Lehranbieter müssen nicht um Kundschaft werben;
  • Vorsorgeobligatorium
    Versicherungen müssen nicht noch bessere
    Anlage-/Vorsorgeprodukte entwickeln
    Monopol-/Oligopol-Unternehmen mit starker
    Dominanz auf dem betreffenden Markt

§ 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

  1. ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert ……………..;
    Bankenregulierung, Drogenverbot, Rechtsdienstleistungen …
    Privatschulen, Sicherheitsanbieter …
  2. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden…………..;
    TV-Gebühr (GEZ, «Billag»), Schulzwang …
  3. .…………..;
  4. ……………;

§ 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

  1. .…………..;
  2. ……………;
  3. seine Marktstellung dazu ausnutzt, andere Unternehmen dazu aufzufordern oder zu veranlassen, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren.
    Gewaltmonopol, voraussetzungsloses Besteuerungsrecht …

§ 18 Marktbeherrschung
Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt

  1. ohne Wettbewerber ist,
  2. keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder
  3. eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.

§ 18 Marktbeherrschung
Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen …
Konfliktregelung, Ordnung
Befriedung der Gesellschaft
… auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt …
Staatsterritorium

  1. ohne Wettbewerber ist,
  2. keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder
  3. eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat.

Gesetzgebungsmonopol des Staates

Prozess
gegen dieses marktbeherrschende Unternehmen Staat
wegen verbotenen Missbrauchs seiner Marktmacht
Klage
vor dem zuständigen Richter > Der Staat selbst als
Richter in eigener Sache!
Verstoss gegen das Prinzip der Gewalten-Teilung
Gewaltenteilungs-Monopol
Monopol hinsichtlich der drei Gewalten, deren Wesen darin besteht, dass sie in der Hand verschiedener Träger sein müssen

Wohin man auch seinen Blick richtet, es ist vieles äußerst fragwürdiges in unserem Gesellschaftssystem vorhanden, dass einfach hingenommen wird, „weil es einfach so ist“. Ein Hinterfragen ist meistens nicht vorhanden. Und wenn doch, endet es meistens in einem kurzen „Wutausbruch“ und das war es dann auch schon.

„Bedenklich“, sehr bedenklich!!!

Sort:  

So absurd dies für den einzelnen auch klingen mag - wir haben ja scheinbar genau dafür eine zuständige Kartellbehörde eingerichtet.

Das Ding heißt ja auch nicht "BundesAntiKartellamt"! :)

Und das meiste Geld machen Kartelle durch was? Achja die vielen illegalisierten Substanzen, auch Drogen genannt. :)
Und da es keine Qualitätssicherung oder einen Verbraucherschutz bei Kartellen gibt sahnen sie durch Strecken direkt doppelt ab und können sich mit dem Geld sogar schon ganze Kriege finanzieren. :)

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