Nächste Runde im Fall Volksverhetzung von Beatrix von Storch auf TwittersteemCreated with Sketch.

in #deutsch7 years ago

Das neue Jahr beginnt politisch gesehen mit einem absoluten Knaller. Der Fall der Zensur von Beatrix von Storch auf Twitter wirft zahlreiche Fragen auf und hat eine Maschinerie in Gang gesetzt, die uns auch viele Antworten liefern wird.


Beatrix von Storch  „Getroffene Hunde bellen“ – jetzt folgt der Konter gegen linken Denunzianten    Jouwatch.jpg

Beatrix von Storch zensiert und angeklagt

Im Detail bin ich auf den Fall bereits in zwei anderen Artikeln eingegangen:
-2018: Jahr des Zensurgesetzes (NetzDG)
-Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung angezeigt

Nun beginnt die nächste Runde in der Auseinandersetzung zwischen dem System aus Altparteien, Polizei und Zensurorganen auf der einen Seite und der Meinungsfreiheit und der einzigen echten Oppositionspartei AfD auf der anderen Seite.

Der Anwalt Dr. Christian Stahl aus Regensburg hat derweil Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten von Köln Uwe Jacob erstattet. (Quelle)

Der Anwalt begründet seine Anzeige damit, dass die Polizei im Fall von Storch „Strafanzeige gegen Unschuldige“ eingeleitet habe – was nach § 334 Abs. 1 StGB offenbar selbst strafbar ist. (Die genau Begründung für die Gegenanzeige findet sich hier)

Viel interessanter als die juristische Begründung für die Gegenanzeige ist für einen Nicht-Juristen wie mich folgendes Statement von Dr. Christian Stahl zum Tweet von Frau von Storch:

Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von Storch. Zu Unrecht, wie wir meinen, ohne uns ihre Formulierung zu Eigen machen zu wollen. Wir sind nicht ihrer Meinung, aber wir sollten alles dafür tun, dass sie (und andere) sie sagen dürfen. (Quelle)

Und genau dies ist der springende Punkt!

Das NetzDG wird – sollte es bestehen bleiben – das geringe Maß an öffentlicher Debatte zerstören, welches in Deutschland überhaupt noch besteht. Wird die AfD durch Schlagworte wie „Hate Speech“ und „Volksverhetzung“ mundtot gemacht, ist das nicht das Ende der Zensur, sondern nur ein weiterer Anfang.

Nachdem die AfD nicht mehr im öffentlichen Diskurs stattfinden kann, geht es der nächsten vom System ungewünschten Meinung an den Kragen. Das Endziel: Eine Multikulti-Gesellschaft ohne jede Meinungsvielfalt.

Beatrix von Storch über Zensur und Anzeige

Und was sagt Beatrix von Storch selbst zum Fall?

Die politische Korrektheit hat dazu geführt, dass viele, ernste Probleme nicht mehr beim Namen genannt werden. (Quelle)

Diese DDR-Taktik kommt in einer Regierung bestehend aus zahlreichen Ex-FDJlern wenig überraschend:

Von Storch warf den etablierten Parteien vor, den Bürgern „Sand in die Augen zu streuen und zu versuchen, die massive Verschlechterung der Sicherheitslage zu vertuschen“. Die AfD-Politikerin sprach von einem „Asyldesaster“ unter Kanzlerin Angela Merkel, dessen „gravierende Folgen schön geredet werden“. (Quelle)

Die Fragen im Fall von Storch

Die nächsten Tage und Wochen liefern uns mit Sicherheit eine Reihe von Antworten auf Fragen, die das Handeln unserer unfehlbaren Führer in Berlin aufwerfen:

-Warum kann von Storchs Tweet über Muslime als Volksverhetzung gelten, während die Deutschen problemlos als eine „Köterrasse“ bezeichnet werden dürfen?

-Wie sehr sind die Systemparteien bereit die Zensurmaske in Deutschland fallen zu lassen, um die Opposition zu vernichten?

-Wenn Juristen sich nicht einig zu sein scheinen, was Volksverhetzung ist und was nicht, wie sollen das dann Nicht-Juristen wissen?

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