#29 Theobald Joachim I im Recht: Das Vorverfahren/Widerspruchsverfahren

in #deutsch6 years ago (edited)

In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen. 

Was ist ein Vorverfahren/Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren, § 69 VwGO, (bzw. im Rahmen einer Klage Vorverfahren genannt, § 68 VwGO), ist eine Möglichkeit für den Bürger, eine von einer Behörde getroffene Entscheidung noch einmal überprüfen zu lassen. 

Bevor der Bürger Klage vor dem zuständigen Gericht erhebt, kann er die jeweilige Entscheidung durch Widerspruchserhebung (bzw in Abgabenangelegenheiten das Einspruchserhebung) noch einmal von der Behörde (bzw der nächst höheren Behörde) überprüfen lassen. Dies stellt eine kostengünstige Alternative zur Klageerhebung dar, ist aber in den meisten Fällen mangels Erfolg reine Formsache.

Beachte: in manchen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft.

So wird das Widerspruchsverfahren aufgebaut (Aufbauschema):

I Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges, § 40 I 1 VwGO, analog.

- Der Verwaltungsrechtsweg für die mögliche spätere Klage muss eröffnet sein.

II Statthaftigkeit des Widerspruchs

- Begehren auf Aufhebung oder Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet.

- Widerspruch ist nicht entbehrlich, z.B. § 68 VwGO.

III Formgerechte Widerspruchseinlegung § 70 I 1 VwGO

- Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde.

IV Widerspruchsfähiger Verwaltungsakt, der sich nicht erledigt hat

V Widerspruchseinlegung bei der zuständigen Behörde, §§ 70, 73 VwGO

- Entweder die Ausgangsbehörde oder die Widerspruchsbehörde.

VI Beteiligtenfähigkeit und Handlungsfähigkeit, §§ 79 i.V.m. 11 bzw 12 VwGO

VII Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog

- Geltendmachung einer Rechtsverletzung.

VIII Widerspruchsinteresse

- Rechtsschutzbedürfnis des Widersprechenden.

IX Frist, §§ 70, 58 VwGO

- Ein Monat ab Bekanntgabe bei dem durch den VA beschwerten Bürger.

X Begründetheit

Hier ist die eigentliche Begründung zu nennen, warum die Entscheidung der Behörde überprüft werden muss.

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Ich hoffe, dass ich nie in die Bredouille komme und einen Rechtsberater brauche ;-)

Dabei ist das Widerspruchsverfahren als Hilfe für den Bürger gedacht, um gerade keinen teuren Rechtsberater beauftragen zu müssen.

Aha... 😎

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