RE: Steuern auf Kryptowährungen in Deutschland (Teil 2) | Taxation of Cryptocurrencies in Germany (part 2)
Hey @der-prophet, vielen Dank für Deine Frage und bitte entschuldige, dass ich so spät erst antworte. Kurz vor Jahresende ist bei Steuerberatern immer viel los und da komme ich leider seltener zu Steemit.
Zu Deiner Frage: Wenn Du Dich als Handwerker in Kryptos bezahlen lässt, gilt grundsätzlich erst mal der in Rechnung gestellte Wert als Umsatz. Spätere Kursgewinne oder -verluste werden allerdings steuerlich berücksichtigt. Die Differenzen sind extra zu versteuern (bei Kursgewinnen). Bei Kursverlusten hast Du allerdings auch einen steuerlich zu berücksichtigenden Verlust, der Dein übriges zu versteuerndes Einkommen mindert.
Sobald Du die Kryptos aus Deinem Betriebsvermögen entnimmst und in Dein Privatvermögen überführst, bist Du nach meiner Einschätzung im Bereich der Spekulationssteuer und Kursgewinne, die danach eintreten, bleiben steuerfrei, wenn Du die Kryptos nach der Entnahme ins Privatvermögen über mehr als ein Jahr hältst. Allerdings sind im letztgenannten Fall Kursverluste auch Dein Privatvergnügen, an denen sich das Finanzamt nicht beteiligen wird.
Hallo @taxguy
Deine Antwort kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt.
Ich nehme seit Anfang dieser Woche an einem Existenzgründerseminar Teil.
Vieles was mir dort erzählt wird , kommt mir ziemlich russisch vor. Gerade wenn es um Steuern und Abschlussberichte geht.
Kannst du mir verraten wie es sich denn mit den Jahresabschluss verhält?
Oder hattest du dazu schon einen Post gemacht?
Grüsse Daniel
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