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RE: Tipps zur Selbstverteidigung II: Krav Maga Prinzipien

in #deutsch6 years ago

Man sollte unmittelbar danach Selbstanzeige machen, immer vorausgesetzt man hat tatsächlich in Notwehr gehandelt. Eine zeitliche Verzögerung kommt nicht gut an. Die Aussage selbst kann man dann aber später machen unter Berufung darauf, dass man noch unter Schock steht.
Das mit dem Messer ist auf die öst. Gesetzeslage gemünzt, wo es erlaubt ist, Messer zu führen ohne Einschränkung der Klingenlänge oder -form. Klar sollte man damit umgehen können. Diese Art von Logik hatte ich vorausgesetzt. Danke für Deinen Hinweis!

Sort:  

"Eine zeitliche Verzögerung kommt nicht gut an"
kontert man gut mit "dass man noch unter Schock stand" ;)

"Das mit dem Messer ist auf die öst. Gesetzeslage gemünzt."
In Amerika darf man auch mit Knarren herumgaloppieren, was einen hier im D-A-CH-Raum nicht wirklich weiterbringt ;)

"Diese Art von Logik hatte ich vorausgesetzt"
In meinem jugendlichen Leichtsinn dachte ich, das diese Anleitung für Anfänger wäre und deshalb mein Hinweis, da Anfänger gerne Vorschläge mit vollem Tatendrang umsetzen.

Gruß

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