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RE: Holocaust-Leugnung - die 90 jährige "Nazi-Oma" Ursula Haverbeck endlich von Großaufgebot der Polizei festgenommen

in #deutsch6 years ago

Oh, ich sehe, du hast deinen vorigen Kommentar editiert.

Du gehörst hier wohl zur Meinungs-Stasi, [...] Wofür habt Ihr eigentlich soviel Angst ? Dass Menschen sich ein eigenes Urteil bilden ?

Nenn' mich, wie du willst.
Im Gegensatz zu dir weiß ich einfach was Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit sind.
Dort, wo die Rechte eines anderen anfangen - da hören deine auf.

Sort:  

Reden darf man immer?

Dort, wo die Rechte eines anderen anfangen - da hören deine auf.

Verstehe ich nicht.
Ich hab gefragt ob ich immer reden darf?

Kannst du auch mal selbst antworten?
Ich frage nochmal.

Darf ich immer reden?

Paradoxerweise antworte ich nun selbst: "Nein".

Ich habe dir bereits alles notwendige gesagt.

Dummerweise habe ich ein Recht auf reden.
Du selbst hast den Satz rausgeknallt.
"Dort, wo die Rechte eines anderen anfangen - da hören deine auf."
Meine fangen beim Reden an. Dein Recht mir den Mund zu verbieten hört also auf.

Du hast mich nur leider nicht verstanden, beziehungsweise willst du mich nicht verstehen - so scheint es eher.

Natürlich hast du das Recht zu reden - das tust du gerade, niemand hindert oder bestraft dich für. Sobald deine Rede allerdings zur Anstiftung von Straftaten genutzt wird, oder du damit Straftaten begehst - dann darfst du nicht mehr reden. Das meine ich mit

"Dort, wo die Rechte eines anderen anfangen - da hören deine auf."

In deinem Profil steht "Goldene Regel" - so ähnlich kannst du dir das vorstellen.

Das hast du offenbar nicht verstanden und auch nicht, was Meinungsfreiheit bedeutet. Denn deine "Rechtstaatlichkeit" enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht. Davon hast du sicher noch nicht gehört. Bilde dich einfach weiter, dann wird alles gut und es müssen nicht alte Frauen im Knast sitzen, nur weil du Angst vor ihrer Meinung oder ihren Worten hast.

UN-Menschenrechtskonvention die auch die Bundesrepublik Deutschland und Österreich unterzeichnet haben:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten des Holocaust, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“

Ist es nicht schlimm, wenn Menschen inhaftiert werden, nur weil sie Geschichten aus der Geschichte nicht glauben können.

Darf man mit solchen Ungläubigen überhaupt diskutieren oder soll man sie ohne Diskussion oder ordentliche Gerichts-Verhandlung einsperren?

Lies mal, der hat es auch verstanden, worum es hier geht:

„§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht und Meinungsfreiheit in Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 70 Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs – einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzufinden.“ – Günter Bertram, Richter am Landgericht Hamburg

Viel Spaß bei der Wahrheitsfindung! Soll man beide Seiten hören, oder eine Seite ohne Verteidigungsmöglichkeit einsperren?

Ist es legitim, dass sich Andersdenkende vor Gericht nicht verteidigen dürfen, weil es ein "Beweisverbot" gilt? Weil es einen Mord gibt, den man nicht beweisen muss, weil er durch Augenzeugen längst bewiesen ist?

Denn deine "Rechtstaatlichkeit" enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht. Davon hast du sicher keine Ahnung. Bilde dich einfach weiter, dann wird alles gut und es müssen nicht alte Frauen im Knast sitzen, nur weil du Angst vor ihrer Meinung oder ihren Worten hast.

Wie gesagt, es ist egal ob dies nun eine 90-jährige Oma oder ein 21-jähriger Skinhead und Neonazi ist.
Dieses "Ausnahmestrafrecht" ist gerechtfertigt, denn (siehe anderer Kommentar).

Damit wirst Du bei unserem Meinungs-Blockwart aber auf taube Ohren stossen... Zufälle gibt, kaum hatte ich den Artikel gepostet, keine 2 Minuten später geflagged und sogar Bild verschwunden....

16 Minuten, mein Freund.
Ich habe deinen Schundroman durchaus gelesen, leider. ;)

Pinocchio, wird die Nase gerade wieder länger ? ;-)

Das Bild verschwindet, wenn die Rewards genug weit unter null sind. ;)
Das hängt direkt mit den Flaggen zusammen, und sonst nichts.
Die Erstfassung deines Posts wurde um 15:35:36 (UTC) veröffentlicht. Die erste Flagge kam um 15:51:54 (UTC). Die (gerundete) Differenz von 16 Minuten scheint mir etwas größer als 2 Minuten zu sein.

Post ist mehrfach nachbearbeitet worden, solltest Du doch auch sehen können... und in der Nachbearbeitung ist der dann für andere lesbar in der Ursprungsverfassung ?

Ja der wurde mehrfach bearbeitet, aber das ändert nicht den Eintrag in der Blockchain, sondern macht einen neuen Eintrag der sozusagen sagt "in Zeile 45 statt 'dass' 'das' anzeigen". Das heißt der ursprüngliche Post ist immer nachvollziehbar aber angezeigt wird der geänderte.

und darauf waren die 2 Minuten auch bezogen, denn ich revidiere Texte generell wenn ich Rechtschreibfehler oder noch andere Sachen/Quellen/Links einfüge... ;-)

Aber das ändert nicht den Zeitpunkt des Postens. Veröffentlicht hast du die ursprüngliche Version. Ab dem Moment ist der Post in der Blockchain, und dieser Post bekommt auch eigentlich die Votes ab. Oder soll man warten bis man sich 100%ig sicher ist dass man die entgültige Version liest bevor man votet?
Bei deinen Posts wäre das vielleicht nicht schlecht, weil du hättest dann 0 Posts in Moment des Payouts. Änderungen sind nämlich möglich bis der Post 7 Tage alt ist (ab Zeitpunkt der Veröffentlichung)

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