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RE: Über Genitalverstümmelung

in #deutsch7 years ago

Bei der Frauenbeschneidung ist klar: diese ist eine Verstümmelung, eine Menschenrechtsverletzung und muss dementsprechend hart geahndet werden, egal wo sie passiert.

Als Strafe gilt Passentzug

Das ist natürlich nicht richtig, auf Genitalverstümmelung - auch im Ausland - stehen in Deutschland mindestens 1 bis maximal 5 Jahre (§226 StGB) bzw. in Österreich (§84 StGB, schwere Körperverletzung) bis zu 3 Jahre Gefängnis.
Die Kontrolle ist natürlich das Problem, wie so oft hapert es nicht am geltenden Recht, sondern an dessen Durchsetzung.

Bei männlicher Beschneidung sehe ich das nicht so hart, in den USA ist es ja z.B. total üblich - auch unter Weißen - a) schränkt das die Penisfunktion nicht ein und b) glaub ich kaum an daraus entstehende Traumata.

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Danke für die Ergänzung, ist ja erfreulich, dass es unter schwerer Strafe steht. Allerdings zahnlos, solange es nicht rigoros überprüft wird.
Zur männlichen Beschneidung würde ich Dir empfehlen, Dich mehr darüber einzulesen. Der Artikel von @jason-bilevitz wäre schon mal ein guter Anfang. Nur weil etwas üblich ist, muss es nicht harmlos sein. In Somalia ist die Klitorisbeschneidung ja auch "total üblich". Warum gibt es überhaupt Geräte und Methoden, um eine Beschneidung "rückgängig" zu machen, wenn kein Bedarf danach bestünde? Und es ist sehrwohl eine Einschränkung, wenngleich nicht eine physiologische, sondern eine empfindungsmässige (Reduktion der Sensitivität).

Danke für die Ergänzung, ist ja erfreulich, dass es unter schwerer Strafe steht. Allerdings zahnlos, solange es nicht rigoros überprüft wird.

Jop, kloar. In Wirklichkeit sollte man das im Rahmen der schulärztlichen Überprüfung jährlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit überprüfen lassen, samt Anzeigepflicht.

Und es ist sehrwohl eine Einschränkung, wenngleich nicht eine physiologische, sondern eine empfindungsmässige (Reduktion der Sensitivität).

So klar ist das überhaupt nicht, die meisten Mediziner, inklusive der Vereinigung der amerikanischen Kinderärzte, sehen keine Beeinträchtigung, sowie ein Überwiegen der positiven gesundheitlichen Aspekte. (Quelle). Allerdings dann, wenn die Beschneidung fachmännisch, d.h. von einem Mediziner durchgeführt wird. Wenn der alte Mufti herumschnipselt, gibt's Unfälle, schon klar.

Natürlich gibt es da auch andere Meinungen, schon klar. Aber solange das nicht geklärt wird - und die Mehrheit der Fachleute eher keine beeinträchtigung sieht, finde ich nicht, dass ein Verbot gerechtfertig wäre - sehr wohl aber ein Gebot der fachmännischen Durchführung.

"...does not appear to adversely affect penile sexual function/sensitivity or sexual satisfaction"

Solche schwammige Aussagen in scientific papers bedeuten in realiter meist "es gibt zwar keine "hard" facts (Wortspiel!) dazu, aber wir gehen mal davon aus.
Und ob das eine Mehrheit der Fachleute ist? Amerika ist nicht die Welt.

Sicher ist das ein offenes Thema. Aber gerade deshalb ist es für ein Verbot zu früh. Sollte es die "hard facts" (lol, genial^^) einmal geben, und die sagen, dass es zu 95% (100% gibt's in der Wissenschaft nie) eine Beeinträchtigung gibt, kann man das Thema auch gerne wieder aufrollen.

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