Zensur 009 - Joachim Nikolaus Steinhöfel über das NDG

in #deutsch7 years ago (edited)

02. Juli 2017

Der 1962 in Hamburg geborene Joachim Nikolaus Steinhöfel [1] ist ein deutscher Rechtsanwalt und Blogger [2]. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, in der er für einige Kontroversen sorgte und prominente Mandate hatte, war er auch als Moderator und Werbefigur tätig. Deswegen ist ihm schon mehrfach vorgeworfen worden, zu sehr öffentlichtkeitswirksam tätig zu sein.

Wer sich aktuell zu den Themen Meinungsfreiheit, freie Rede und Zensur im Internet im deutschsprachigen Raum einigermassen umfassend informieren möchte, kommt kaum um Herrn Steinhöfel herum. Er hat sich sowohl in der objektiven Analyse der Rechtssituation, als auch als tätiger Anwalt zur Aufrechterhaltung des im Deutschen Grundgesetz festgehaltenen Rechts auf freie Meinungsäusserung hervorgetan (Artikel 5). Dazu ist er selber als Aktivist für die Meinungsfreiheit tätig und beklagt Mehrfachstandards bei der Beurteilung von Aussagen auf der Social Media Plattform Facebook. Um die Existenz von Mehrfachstandards zu zeigen, hat er eine Webseite namens «Facebook-Sperre» [3] eingerichtet. Wer sich die dort gesammelten Einträge ansieht, kann einigermassen rasch erkennen, dass es auf Facebook nicht unbedingt entscheidend ist, was man schreibt und an Inhalten verbreitet. Vielmehr kommt es auf den Kontext an, wen der Inhalt (be)trifft. Währenddessen einige Leute, Gruppen oder Institutionen nahezu beliebig beschimpft werden können, ohne dafür sanktioniert zu werden, genügt bei anderen ein wenig spektakulärer Seitenhieb oder die direkte Aussprache von unerwünschter Wahrheit, um deswegen sanktioniert oder gesperrt zu werden. In Zukunft könnten dafür auch empfindliche Bussgelder zu bezahlen sein. Eine Praxis, die nicht nur Herrn Steinhöfel, mich und 100'000e freiheitlich gesinnte Menschen sehr befremdet.

Am vergangenen Freitag, 30. Juni 2017, hat der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» angenommen [4]. Am gleichen Tag, an dem die Medien überall über die beschlossene «Ehe für alle» [5] jubelten und zumeist wenig bis gar nichts über das erstgenannte Gesetz berichteten. Wenn man sich dessen Tragweite nicht vor Augen führen möchte und einem die individuelle Freiheit nichts bedeutet oder man so konform lebt, dass man sowieso nie an die Grenzen stösst, könnte man glauben, es würde sich um ein ganz harmloses neues Gesetz handeln. Wer sich den Bundestag ansieht, könnte zum gleichen Schluss kommen. Nach dem nahezu voll gefüllten Saal bei der «Ehe für alle», leerte sich der Saal für die unmittelbar danach erfolgende Debatte und Abstimmung über das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» weitgehend, was bis zur Abstimmung so blieb. Nicht einmal das Abstimmungsergebnis wurde bislang veröffentlicht. Wobei zu beachten gilt, dass der Deutsche Bundestag gemäss seiner eigenen Geschäftsordnung erst dann die Beschlussfähigkeit erlangt, wenn mehr als die Hälfte im Sitzungssaal anwesend sind [6]. Während der Abstimmung über das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» war dies eindeutig nicht der Fall, aber eine nicht vorhandene Beschlussfähigkeit wurde im Parlament nicht moniert.

Über genau jenes «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» hat Joachim Steinhöfel vergangene Woche im Stasimuseum in Berlin einen Vortrag gehalten [7], aus welchem ich einige Passagen des Anfangs zitieren und gleichzeitig das Ansehen des Videos empfehlen möchte. Eine Abschrift in Gänze habe ich leider nicht gefunden, ich würde sie aber sofort weiterverbreiten. Das Wort «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» wird von Herrn Steinhöfel natürlich mit der richtigen Betonung wiedergegeben. Die Betonung liegt auf «setzung», nicht auf «durch». Es geht im Gesetz darum, dass das Netz mit (selektiven?) Löschungen von Hassrede - viele sprechen von Zensur - «durchsetzt» wird, nicht notwendigerweise darum, dass Recht und Ordnung im Netzwerk «durchgesetzt» werden. Unterhalb der Zitate findet sich noch eine Anmerikung zu einem Sachverhalt, der Joachim Steinhöfel erwähnt hat.

(0:20-0:40, Begrüssung im Stasimuseum)

«Ich freue mich sehr, hier sprechen zu dürfen. Ich glaube, es gibt für das aktuelle Thema keinen besseren Ort als das Stasimuseum in Berlin. Viele, die mit mir über dieses Thema gesprochen haben, haben den Eindruck, dass man aus der Vergangenheit der deutschen Geschichte sehr viel lernen kann, um Entwicklungen in der Gegenwart möglicherweise vorzubeugen.»

(0:44-1:18)

«Ich habe bereits am 01. Mai eine Rede zum heutigen Thema gehalten, die wie folgt begann. Wir stehen vor einem drastischen Eingriff der politisch-medialen Elite in eines unserer wichtigsten Grundrechte und zwar durch ein Gesetzesvorhaben, das verfassungswidrig, europarechtswidrig und überflüssig ist. Knapp zwei Monate später steht man mit diesen Einschätzungen zum «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» von Heiko Maas auf noch soliderem Fundament. Allerdings muss man in der Einleitung den Hinweis ergänzen, dass das Gesetz nach Einschätzungen der Vereinten Nationen auch noch völkerrechtswidrig ist.»

(1:18-2:43)

«Nachdem die Bundesregierung von Frau Merkel diesen Gesetzesentwurf durchgewunken hatte, gab es eine erste Lesung im Bundestag, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss und geringfügige, irrelevante Überarbeitungen. Diese wurden in ihren Worten erst heute (28. Juni 2017, die Abstimmung war bereits am 30. Juni 2017, Anm.) bekannt und zwar als ich gegen 14 Uhr im Zug sass und Freitagmorgen um 8 Uhr sollen die Abgeordneten darüber abstimmen. Man hat also, wenn man sofort Zugriff auf diese minimalen Änderungen hat, gerade einmal 24 Stunden Zeit oder etwas länger (was natürlich niemals ausreicht, um einen komplizierten Gesetzesvorschlag in gänze analysieren und durchschauen zu können, wäre ich ein politischer Funktionär, würde das automatisch zu meiner Ablehnung führen, Anm.). Die Änderungen dienen der Irreführung der Öffentlichkeit und der Abgeordneten, die sich rückgratlos dem Fraktionszwang subordinieren und den Eindruck haben sollen, die beispiellose Kritik an diesem gesetzgeberischen Fiasko sei irgendwie berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund bieten die SPD-Fraktion im Bundestag und Fraktionschef Thomas Oppermann: Diese Woche kommt das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» in den Bundestag. Oppermann wörtlich: 'Das ist ein epochales Gesetz.' - 'Weltweit einmalig', fügte die Bundestagsfraktion hinzu.
Das stimmt. Ein vergleichbares Gesetz gibt es in keinem zivilisierten Land. Und Herr Oppermann sollte sich die Frage stellen, ob es angemessen ist, diesen deutschen Sonderweg als «weltweit einmalig» zu bejubeln. Prahlt man wirklich mit einem verfassungswidrigen Gesetz oder zeigt das nur die grenzenlose Arroganz der Macht?»

(2:44-4:41)

«Wir alle dürfen erwarten, dass ein Justizminister ein derartiges Gesetzesvorhaben erst dann auf den Weg bringt, wenn man eine solide Faktengrundlage zu Straftaten und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in den sozialen Medien hat. Wenn Sie das auch von unserem Justizminister annehmen, kennen Sie Heiko Maas schlecht. Auf die Anfrage eines IT-Nachrichtenportals beim Justizministerium - 'wie viele Fälle strafbarer Fake News dort bekann seien' - kam die Antwort: 'KEINER!'
Im Regierungsentwurf zu diesem Gesetz heisst es: 'Noch immer werden zu wenige strafbare Inhalte gelöscht.
Ein von jugendschutz.net (Anmerkung dazu ganz unten) durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke aus Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden normaler Nutzer gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden. Dieses Monitoring ist die einzige Faktengrundlage für das umstrittene Gesetz. Mit welcher Kompetenz und welchem Personal eine nur für Jugendschutzfragen zuständige Stelle strafrechtliche Bewertungen vorgenommen hat, ergab sich aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des Juristen Professor Marc Liesching (Professor für Medienrecht und Medientheorie, Anm.). Die Mehrheit der bei Facebook, Youtube und Twitter jeweils 180 ausgesuchten und angeblich strafbaren Beschwerdefälle wurden von Rechtslaien (!) bewertet, die vorher eine Schulung erhalten hatten. Die ganz überwiegende Zahl der von diesen Rechtsamateuren bewerteten Fälle, nämlich 140, betraf den selbst für Strafrechtler komplizierten Tatbestand der Volksverhetzung (StGB § 130). Soweit Herr Maas nach Spiegel Online ein Warnsignal an juristisch zu nachlässige Plattformbetreiber senden will, muss er sich die Gegenfrage gefallen lassen, mit welchen juristischen Mitteln und mit welcher juristischen Sorgfalt die Grundlagen ermittelt wurden, welche nunmehr die massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit rechtfertigen sollen.»

(6:02-7:13)

«Anfang Mai, am Tag der Pressefreiheit, meldete sich der Justizminister bei Facebook zu Wort und präsentierte sich als entschlossener Kämpfer für die Meinungsfreiheit. Er postete dort: 'Kritischer Journalismus ist unverzichtbar für jedes freie Land. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie. Die Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss erkämpft, verteidigt und geschützt werden in Deutschland und weltweit. In immer mehr Ländern (immer mehr, was für ein Ausdruck, siehe hier [8], Anm.) fassen die Mächtigen politische Kritik als persönliche Beleidigung auf und unterdrücken Meinungsfreiheit auch mit dem Strafrecht.' - Zitat Ende.
Ich habe dies bei Facebook mit folgender Anmerkung kommentiert: 'Sehe ich genauso. Und weil der kritische Journalismus auch in der BRD unter Beschuss gerät, habe ich mit dazu ganz im Sinne unseres Justizministers und insbesondere dessen gesetzlicher Vorhaben ein Paar Gedanken gemacht.' - Zitat Ende. Dazu habe ich einen eigenen Videokommentar verlinkt: 'Das Facebook-Gesetz: Justizminister Maas' Anschlag auf die Meinungsfreiheit' [9]. Der Kommentar war kurze Zeit später, eine halbe Stunde, Stunde, Top-Kommentar unter diesem Posting von Heiko Maas. Dann wurde er gelöscht.»

(7:15-8:13)

«Facebook bietet eine Funktion an, den Kommentar dergestalt zu entfernen, dass er für den Kommentierenden, also mich und meine Facebook-Freunde sichtbar bleibt, für alle anderen aber nicht. Diese Funktion wurde gewählt, wie eine Recherche zweifelsfrei ergeben hat. Mein Kommentar befasst sich im Video Kritisch mit dem «Netzwerkdurchsetzungsgesetz», war jedoch und ich glaube, ich kann das beurteilen, in keiner Weise justiziabel. Knapp zweieinhalb Stunden nachdem ich um Erläuterung gebeten hatte, meldete sich Herr Scholz aus der Pressestelle des Justizministeriums. Er bestätigte den Sachverhalt, also dieses sogenannte «Shadow Banning». Es lasse sich aber nicht mehr nachvollziehen, wie es zu dieser Sperrung des Kommentars gekommen sei. Der Kommentar sei jetzt wieder für alle sichtbar freigeschaltet. Das Ministerium lösche nur Beiträge, die gegen die eigene Netiquette verstiessen. Dies sei bei meinem Beitrag nicht der Fall. Man bitte um Entschuldigung. Wenn das Ministerium angibt, dies sei nicht mehr nachzuvollziehen, so können Sie und ich schon eins und eins zusammenzählen. Heiko Maas gefällt der kritische Journalismus nur dann, wenn er sich nicht gegen ihn selbst richtet. Anstatt dies im Interesse der Meinungsfreiheit, die der Minister soeben noch pries, zu ertragen, wurde die perfide Löschmöglichkeit von Facebook genutzt, mit der man entfernen kann, ohne dass der Kommentator dies sogleich merkt.»


Anmerkung

Dass die sogenannte Faktenbasis für das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» von einer Jugendschutzorganisation (jugendschutz.net) und «geschulten» (wie?) Rechtsamateuren geleistet wird, erstaunt mich überhaupt nicht. In meiner (Aus-)Bildungszeit, die nun schon ein Paar Jahre in der Vergangenheit liegt, wurde oft darauf Wert gelegt, dass die Auszubildenden mit unerwünschten Inhalten gar nicht erst konfrontiert werden. Ein nicht immer gerechtfertigtes Aufrechterhalten einer gewissen Harmonie scheint ein zentrales Element bei der Betreuung von Heranwachsenden zu sein, auch Pädagogik genannt. Das Wort «Pädagogik» [10] entstammt dem Griechischen «παιδαγωγία» (paidagogía), welches «Erziehung, Unterweisung von Kindern» bedeutet. Es setzt sich aus dem Substantiv «παῖς» (pais), das «Kind» bedeutet und dem Verb «ἄγειν» (ágein) zusammen, welches «führen, leiten» bedeutet. In diesem Zusammenhang ist mir auch schon der Begriff der «Erwachsenenpädagogik» begegnet, der bei einer ersten Betrachtung wenig Sinn ergibt, da er übersetzt soviel wie «Erwachsenenkindererziehung» heisst. Sinn macht der Begriff dann, wenn er implizieren möchte, dass diejenigen, die die Unterweisung anbieten, die Erwachsenen wie Kinder behandeln wollen oder als Kinder ansehen. Wenn man den Staat in seiner heutigen Ausprägung als Nanny- oder Mama-Staat bezeichnet, macht auch der Begriff der «Erwachsenenpädagogik» auch Sinn, allerdings sehe ich mich explizit nicht als Empfänger solcher Inhalte. Welche Freiheit und Eigenverantwortlichkeit ein solcher Staat seinen Bürgern noch zubilligen möchte, kann man vielleicht auf den Schulhöfen beobachten. Die Frechen, die die Mentalität «nimm dir was du kriegen kannst» werden über alle Anständigen dominieren und die Absicht, für sich selber sorgen zu wollen, dürfte mit noch grösserem Argwohn betrachtet werden, als es heute schon der Fall ist. Der aus dem Griechischen abgeleitete und korrekte Begriff für Erwachsenenbildung heisst «Andragogik» [11]. Das Wort «ἀνήρ» (anér) bedeutet ins Deutsche übersetzt «(erwachsener) Mann», Frauen dürfen sich aber auch angesprochen fühlen.


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinhöfel
[2] https://www.steinhoefel.com/
https://www.youtube.com/user/Steinhoefel/videos
[3] https://facebook-sperre.steinhoefel.de/
[4] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398
http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7125808#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek
[5] http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cyNi1kZS1laGUtZnVlci1hbGxlLzUxMzY4Mg==&mod=mod493052
[6] Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164
§ 45 Feststellung der Beschlussfähigkeit. Folgen der Beschlussunfähigkeit:
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

(2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.

(3) Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf. §20 Abs. 5 findet Anwendung. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt dabei in Kraft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit mit.

(4) Unabhängig von dem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann der Präsident bei Kernzeit-Debatten im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung unterbrechen, wenn der Sitzungsvorstand bezweifelt, daß 25 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages anwesend sind. Die Feststellung der Anwesenheit erfolgt im Verfahren nach §52.
[7] NetzwerkdurchsetzungG – Rede im Stasimuseum, Berlin, 28. Juni 2017. Joachim Steinhoefel Youtube Kanal, 29. Juni 2017
[8] Medien 003 - Zwei Ausdrücke, die bei mir FakeNews-Alarm auslösen. @saamychristen, 16. Mai 2017
https://steemit.com/deutsch/@saamychristen/medien-003-zwei-ausdruecke-die-bei-mir-fakenews-alarm-ausloesen
[9] Das Facebook-Gesetz: Justizminister Maas' Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Joachim Steinhoefel, 03. Mai 2017

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Danke für den Vortrag, @saamychristen. Habe ihn mit Interesse genossen. Sehr eloquent, der Herr Steinhövel.

Danke für den Kommentar!
Eloquent ist der Herr Steinhöfel definitiv, als Jurist und Kommunikationsprofi kommt das nicht von ungefähr.

Ich fand den Vortrag nicht nur deswegen gut. Sondern weil ich es für bedenklich halte, was hier wiederum in Gesetzestext abgefasst wurde, vor allem wenn man sich die zugrunde liegende Faktenbasis und die zweifelhafte Involvierung von Jugendschutzorganisationen betrachtet, die mit der juristischen Behandlung von Erwachsenen überhaupt nichts zu tun haben.

Wir wissen, dass dieser Justizminister in Kürze Geschichte sein wird, die sich wohl kaum noch jemand freiwillig erzählen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im seine Arbeit sowieso stets um die Ohren gehauen und das wird wohl mit seiner letzten Posse auch nicht anders laufen.

Man kann es nur hoffen, dass diese Periode ihrem Ende zugeht. Auch ist zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht für nicht sinnvolle und vor allem grundgesetzwidrige Gesetze nur Ablehnung übrig hat.

Vergangenen Freitag wurde übrigens noch ein weiteres, extrem sinnvolles Gesetz abgesegnet. Das «Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz» [1], welches kleine Verlage gegenüber den grossen Wissenschaftstrusts extrem benachteiligt und auch die Urheberrechte von Buchautoren eingeschränkt.


[1] Urheberrechtsreform in Deutschland - Der Staat legalisiert die Enteignung von Urhebern. NZZ, von Roland Reuss 4. Juli 2017 https://www.nzz.ch/feuilleton/urheberrechtsreform-in-deutschland-der-staat-legalisiert-die-enteignung-von-urhebern-ld.1304125

Danke für die Info, Saamy. Das ist der abschließende Raubzug der Koalition durch den Gesetzesladen. Man klaubt auf den letzten Metern noch schnell ein paar Geschenke fürs Klientel zusammen. So hat die Politik den Spendern wenigstens guten Willen gezeigt, wenn sie schon nicht mehr wirklich liefern können.

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