Über die Entwicklung der EU - VIsteemCreated with Sketch.

in #deutsch5 years ago (edited)

Servus liebe Steemer!
Heute geht es weiter mit der Entwicklung der EU, heute mit dem Lissabon- Vertrag.
Alle vorangegangenen Posts könnt ihr hier nachlesen: 1, 2, 3, 4, und 5.

Die Euro- Rettung

Die Euro-Krise brach im Jahr 2010, mit der faktischen Pleite Griechenlands aus. Um diese Pleite abzuwenden, wurde das Land „gerettet“. Um das zu bewerkstelligen wurden dem Land, entgegen jeder Vernunft, und auch entgegen allen Bestimmungen des Maastricht- Vertrages, finanzielle Hilfe gegeben. Kurz darauf auch Irland, und schließlich auch noch Portugal.

Ich versuche mal das ganze Gewirr etwas zu entflechten und stelle Euch zunächst einmal den geschichtlichen Ablauf grob dar.

Da es ja keine Vorkehrungen gab wurde zunächst der EFSM, der Europäische FinanzStabilisierungMechanismus, geschaffen. Dieses Konstrukt streckte die ersten Mittel vor. Da sie eine EU-Institution ist, haften auch alle EU- Staaten dafür.
Als nächstes wurde die EFSF, die Europäische FinanzStabilisierungFaszillität, gegründet. Dieser ist ein Völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Eurostaaten.

Die beiden obgenannten Institutionen sind grundsätzlich zeitlich befristet, zumindest ist dies so vorgesehen.
Um auch bei späteren Krisen, schneller reagieren zu könne wurde 2012 der ESM, der Europäische StabilitätsMechanismus, gegründet. Dieser gewährt seither maßgeblich die nötigen Kredite.
Im gleichen Jahr begann dann auch die EZB, die Europäische ZentralBank, mit ihren Maßnahmen zur Unterstützung des Euro. Zu diesem Zweck begann die EZB einerseits den Zinssatz immer weiter nach unten zu schrauben, auf aktuell o,o %, bzw. – 0,4%. Andererseits begann sie aber auch mit ihrem Ankaufprogramm von Staatsanleihen, welches später noch auf Unternehmensanleihen ausgeweitet wurde.
Nach offizieller Lesart ist damit, spätestens seit dem Jahr 2012, die Eurokrise behoben und gelöst.
Und hier fängt dann, meiner Meinung nach, das Problem erst an.

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Quelle

Probleme und Folgen der Eurorettung.

Für mich sind drei Problemfelder von Bedeutung, da sie alle drei miteinander zusammenhängen. Diese sind, die juristischen, die ethischen und die gesellschaftlichen Probleme.

Zunächst zu den juristischen Folgen.
Der EFSM wäre ohne Vertragsbruch nie möglich gewesen. Warum? Weil die EU sich verschuldete um die Notkredite zu finanzieren, was ihr aber untersagt ist. Da das allerdings für alle übrigen EU-Staaten recht praktisch war, da man dann ja nur indirekt dafür geradestehen muss, führte dies zur Situation „Wo kein Kläger da kein Richter“. Das Problem ist hierbei, dass die EU-Verträge allesamt Staatsverträge sind. Das bedeutet, dass nur ein Staat gegen einen Vertragsbruch klagen kann.
Außerdem besteht ja auch die no-bailout-Klausel, die ja besagt das die einzelnen Staaten nicht für die Schulden des anderen haften dürfen.

Beim EFSF wurde es dann noch etwas verwirrender. Dieser ist nämlich ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher die einzelnen Eurostaaten aneinander bindet. Auch hier wurde die no-bailout-Klausel gebrochen, was eigentlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission hätte führen müssen. Da die EU sicher recht froh darüber war, die direkte Verantwortung für hunderte Milliarden verpulverter Steuergelder los zu sein, tat sie, nichts. „Eine Hand wäscht die andere.“

„…die Weisheit unserer Altvorderen liegt in Gleichnissen…“ (Charles Dickens)

Kurzer Einschub:
Die beiden oberen Absätze deuten meiner Meinung nach auch auf etwas anderes hin. Und zwar
die geradezu panische Angst der „linken „, „konservativen“ und „liberalen“ Parteien und Politiker vor einer Euroskeptischen Regierung. Warum?
Wie oben erwähnt, ist die gesamte Euro- Rettung illegal. Das Problem dabei ist, dass ein einzelner Bürger dagegen gar nicht klagen kann. Da der AEU und der EUV völkerrechtliche Verträge sind, können gegen Vertragsverletzungen nur die Regierungen der einzelnen Länder klagen! Die Gefahr einer eurokritischen Regierung ist, dass sie schlicht Klage erheben könnte.
Eine Sorge die seit der neuen italienischen Regierung allerdings nicht mehr so sehr besteht. AUßer den Rest der Euroländer zu erpressen fällt denen scheinbar auch nichts besseres ein.

Bei meinen Post über den Lissabon-Vertrag, nannte ich diesen eine Art Ermächtigungsgesetz.
Bei der Eurorettung wird nun klar warum ich das so sehe.
Beim ESM, wurde nämlich noch eine Schippe draufgelegt. Um diese EU- Institution überhaupt errichten zu können, wurde einfach der entsprechende Passus in den Artikel 136 AEU- Vertrag neu eingefügt. Ich sag nur, Pipi Langstrumpf.

Auch die EZB liefert kein gutes Bild ab. Da die EZB ja keine direkte Staatsfinanzierung betreiben darf, also Staatsanleihen direkt beim entsprechenden Land kaufen darf, tut sie dies über den Sekundärmarkt. Das heißt eine Bank oder wer auch immer, kauft die Anleihe, und verkauft sie dann an die EZB weiter, gegen ein entsprechendes Salär wie ich vermute.
Dies wiederum bedeutet, dass die EZB indirekt tut, was ihr direkt verwehrt ist!

Juristisch würde ich sagen ist das Ganze mehr als nur fragwürdig. Denn wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass Gesetze und Verträge, im Fall der Fälle, eingehalten werden, so muss ich im Umkehrschluss Willkür annehmen. Denn, Regeln und Gesetze sind für den Ernstfall da, und nicht damit sie in ruhigen Zeiten schön klingen!
Vertrauensbildung, so denke ich, sieht anders aus.

LG

Parzifal

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