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RE: Bundesverfassungsgericht - GEZ - Zwangsrecht - Nein Danke!

in #deutsch6 years ago

"All diese Enteignungen wurden vom BVG und Vosskuhle nicht unterbunden - und dürfte Historiker noch in einigen Jahrzehnten beschäftigen - auch hinsichtlich der Frage wie sowas überhaupt passieren konnte..."

Die Frage ist wem so ein Herr Vosskuhle eigentlich dient bzw. in Wirklichkeit verpflichtet ist/ sich verpflichtet fühlt. Und auch die "Gretchenfrage" , ob denn ein Grundgesetz = Verfassung ist. An den Art. 146 GG könnte man(n) schon so seine Fragen haben.

#"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das ist insofern interessant, als dass die DDR der BRD beigetreten ist, ergo eine "wahre" Einheit im eigentlichen Sinne fraglich ist. In welchem rechtlichen Zustand befinden "wir" uns demnach, wenn "wir" uns immer noch keine Verfassung gegeben haben und auch nicht vereinigt sind? Hat da jemand etwa 2 + 4 Vertrag gerufen ? Ein Schelm wer dabei Böses denkt ... Und so dummmicheln wir uns im Kreis und im Kreis und im Kreis ..... und wenn die Zentrifugalkraft nicht wegen Volksverhetzung ins BRD-Kitchen gekommen ist, dann läuft der Mumpitz hier noch bis mindestens 2099 ...

Sort:  

Oder auf gut deutsch - bis zum Sanktnimmerleinstag.

Vosskuhle ist bestimmt ein ehrenwerter Mann.

Nur würde ich es begrüßen, wenn er nicht beim Bundesverfassungsgericht arbeiten würde...

Ich hätte da schon eine Idee wo und wie seine neue Arbeitsstelle wäre - ganz im Dienst des Volkes und des Souveräns - ohne dass er Schäden anrichten kann...

Wer ist hier eigentlich Deutsch(er) und somit der eigentliche Souverän !?

"Wir" eiern hier im Sachenrecht durch die Gegend, fernab des Menschen- bzw. Naturrechtes ... kommt noch die Frage hinzu , ob die BRD wirklich ein sozialer Rechts"?Staat?" ist. (GG Art. 146)

Vor "Gericht" wird ja auch z.B. in Sachen Schmitz gegen Müller verhandelt ...

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