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@jkiw werde ich mal besprechen müssen, gibt tatsächlich mehrere Auffassungen. Die eine wäre das auch die Votes für die eigenen Beiträge UND Kommentare, wie die so genannten Bloggertätigkeiten der Einkommensteuer zuzurechnen wären. Da bei steemit fürs bloggen ja eine Gewinnerziehlungsabsicht angenommen werden kann (?) und die Tätigkeit bei den meisten auch noch regelmäßig ist. Andere sagen es ist wie du es ebnen gesagt hast. Muss das denn so kompliziert sein, da will man schon ein ehrlicher Hund sein und alles richtig machen und dann blickt kaum wer durch. Wenn ich mal alles abgeklärt habe, können wir gern mal drüber ausführlicher quatschen, muss alles mal ordnen. Werde auch mal meine Rechtschutz aufpeppen und die ganze Angelegenheit einem Steuerberater übergeben und wenn er einen Unfug machen sollte, kann ich mich entspannter zurück lehnen.

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