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RE: Verbotene Neugier: der gelbe Schein

in #deutsch4 years ago

Herzlichen Dank für diese Aufklärung.

Leider sind die Geburtsurkunden meiner Großeltern, die vor zwei Jahrzehnten verstorben sind nicht mehr vorhanden.

Ist das Amt dann auch verpflichtet, von Amtswegen die Ahnen zu ermitteln?

Wenn ich es richtig gelesen habe, scheint dies zu sein. Meine eigene Geburtsurkunde hat mein Vater fernab der Heimat und bis heute nicht rausgerückt....

Auch so eine Sache, die mich stört. Na ja, vielleicht kann man da auch Abhilfe von Amtswegen schaffen, denn unserer Stammlinie reicht mindestens 300 Jahre zurück, wenn ich meinen Großvater mal richtig verstanden hatte - also weit weit bis mindestens ins 17 Jahrhundert, wahrscheinlich auch bis ins tiefste Mittelalter, was sich vermutlich nur noch schwer rekonstruieren lässt.

Beste Grüße.

!COFFEEA

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Gerne, janasilver.
Ja, die Behörden müssen von Amts wegen ermitteln, wenn die Dokumente nicht vorgelegt werden können. Dann dürfte es aber um einiges komplizierter werden, die obstruktiven Knilche zu mobilisieren. Sie finden dann wahrscheinlich einfach nichts. Ihnen nachzuweisen, daß sie überhaupt nicht gesucht haben, dürfte schwierig werden. Möglicherweise wird das auch richtig teuer, wenn viel Zeitaufwand anfällt. Wahrscheinlich kommt man dann auch einmal tatsächlich zu dem Punkt, wo man sagen muß, der Aufwand muß für die Behörde noch zumutbar sein. Sie können ja keine akribische Ahnenforschung in einer Vielzahl von Fällen betreiben.
Lieben Gruß,
IK

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