Verbotene Neugier: der gelbe Schein

in #deutsch4 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, im Sprachgebrauch oft als „gelber Schein“ bezeichnet, dokumentiert den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft. Er ist kein Identitätsnachweis und eignet sich daher nicht bei Grenzübertritten als Ausweisersatz.
Reisepaß und Personalausweis dagegen liefern nur eine widerlegbare Vermutung im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inhaberschaft der deutschen Staatsangehörigkeit.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird auf Antrag erteilt, nachdem der Antragsteller die zum Nachweis der deutschen Abstammung erforderlichen Dokumente vorgelegt und eine Gebühr von 25.- € entrichtet hat. Befindet sich der Antragsteller außerstande, die einschlägigen Unterlagen beizubringen, muß die Behörde die Abstammung von Amts wegen ermitteln.
Es besteht ein Anspruch jedes deutschen Staatsbürgers auf Ausstellung dieser Bescheinigung, wenn die oben geschilderten Voraussetzungen erfüllt sind. Die erhobene Verwaltungsgebühr muß sich am tatsächlichen Aufwand orientieren und darf keinen prohibitiven Charakter annehmen. Ihre derzeitige Höhe genügt dieser Anforderung.

Neuerdings erfragen die Behörden den Verwendungszweck und verweigern häufig den „gelben Schein“, wenn der Antragsteller keinen triftigen Grund für sein Begehren nennen kann. Als solcher akzeptiert ist die Anforderung der Vorlage des Papieres durch eine andere staatliche Stelle.
Hintergrund dieses Verhaltens stellt die Vermutung seitens der Behörden dar, der Petent könnte der Reichsbürgerbewegung angehören. In der Reichsbürgerszene gilt der „gelbe Schein“ als Gütesiegel und Grundlage zahlreicher Vorteile. Auf die Erörterung, ob dies den Tatsachen entspricht, kann hier verzichtet werden, da es darauf nicht ankommt.
Diese Behördenpraxis ist nicht rechtens. Der Bürger hat einen unkonditionierten Anspruch auf dieses Verwaltungshandeln, wenn er seinen Mitwirkungsobliegenheiten entsprochen hat, denn er verlangt weder etwas Verbotenes, noch etwas, das von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden darf. Warum der „gelbe Schein“ gewünscht wird, geht die Behörden nichts an. Schließlich kann auch ein Reisepaß beantragt werden, ohne daß jemals eine Reise beabsichtigt ist. Auch die Frage, ob der Staatsbürgerschaftsnachweis auch anders erbracht werden könnte, darf nicht zum Kriterium erhoben werden. Über die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit einer finanziellen Aufwendung des Bürgers haben Behörden nicht zu befinden. Allein der Wunsch des Bürgers nach diesem Dokument ist ausschlaggebend und genügt. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Antragsteller Reichsbürger ist oder nicht. Es handelt sich um ein harmloses Stück Papier, mit dem auch der militanteste Reichsbürger nichts anstellen kann. Daher besteht keine legale Veranlassung, es ihm vorzuenthalten.

Stellen die Behörden sich bockig, wird der Weg über Antrag, Widerspruch bei Ablehnung und Erhebung einer Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht bei nicht erfolgter Abhilfe infolge des Widerspruches empfohlen.
Der „gelbe Schein“ ist keine Waffe, deren Besitz man von einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängig machen könnte. Der Versuch, mißliebigen Bürgern Leistungen vorzuenthalten, wird immer wieder gerne erprobt. Ihm darf kein Erfolg beschieden sein.

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Herzlichen Dank für diese Aufklärung.

Leider sind die Geburtsurkunden meiner Großeltern, die vor zwei Jahrzehnten verstorben sind nicht mehr vorhanden.

Ist das Amt dann auch verpflichtet, von Amtswegen die Ahnen zu ermitteln?

Wenn ich es richtig gelesen habe, scheint dies zu sein. Meine eigene Geburtsurkunde hat mein Vater fernab der Heimat und bis heute nicht rausgerückt....

Auch so eine Sache, die mich stört. Na ja, vielleicht kann man da auch Abhilfe von Amtswegen schaffen, denn unserer Stammlinie reicht mindestens 300 Jahre zurück, wenn ich meinen Großvater mal richtig verstanden hatte - also weit weit bis mindestens ins 17 Jahrhundert, wahrscheinlich auch bis ins tiefste Mittelalter, was sich vermutlich nur noch schwer rekonstruieren lässt.

Beste Grüße.

!COFFEEA

Gerne, janasilver.
Ja, die Behörden müssen von Amts wegen ermitteln, wenn die Dokumente nicht vorgelegt werden können. Dann dürfte es aber um einiges komplizierter werden, die obstruktiven Knilche zu mobilisieren. Sie finden dann wahrscheinlich einfach nichts. Ihnen nachzuweisen, daß sie überhaupt nicht gesucht haben, dürfte schwierig werden. Möglicherweise wird das auch richtig teuer, wenn viel Zeitaufwand anfällt. Wahrscheinlich kommt man dann auch einmal tatsächlich zu dem Punkt, wo man sagen muß, der Aufwand muß für die Behörde noch zumutbar sein. Sie können ja keine akribische Ahnenforschung in einer Vielzahl von Fällen betreiben.
Lieben Gruß,
IK

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