Glashausbewohner als Steinewerfer

in #deutsch5 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Die Umfragewerte der Altparteien befinden sich im Keller. Die große Koalition gibt ein eher geschrumpftes Erscheinungsbild ab. Differenzen zwischen den Koalitionären werden nur mühsam überbrückt, um die Macht noch, so lange es geht, zu konservieren. Dabei erscheinen die inhaltlichen Unterschiede an sich vernachlässigenswert; aber um der jeweiligen Anhängerschaft willen, liefert man sich Scheingefechte.
Da bietet der Fall Lübcke einen willkommenen Anlaß, die Reihen wieder zu schließen und in den gemeinsamen Empörungskanon einzustimmen. Doch das ist noch nicht alles: Schon erklingen Andeutungen eines Umbaus der inneren Sicherheitsarchitektur. Dies wird weitere repressive Eingriffe in bürgerliche Freiheiten nach sich ziehen.
Stellt man jetzt die Frage, wem der Tod Lübckes in die Hände spielt, weist die Antwort in eine eindeutige Richtung. Die altbewährte Methode kommt wieder zum Einsatz.

Noch ist die Faktenlage so dürftig, daß man sich auf die Verbrecher der Antifa als Kronzeugen berufen muß, um das angebliche Wiederaufleben alter „rechter“ Strukturen zu belegen. Einen Bezug zu dem Fall Lübcke stellt man durch ein Photo des Hauses des Opfers her, das den einschlägigen Bericht illustriert. Mit derart primitiven Methoden wird der Versuch unternommen, aus einem Einzeltäter eine Gruppe zu konstruieren.

Damit einher geht die Kriminalisierung oppositioneller Stimmen.
Jemandes Ableben zu wünschen oder zu begrüßen, ist strafrechtlich irrelevant, solange man nicht den Versuch unternimmt, den Wunsch zu realisieren, oder bewußt und gewollt andere dazu zu bestimmen, dies zu tun. Nur die zuletzt genannte Variante erfüllte den Tatbestand der Anstiftung.

In unserer Gesellschaft ereignen sich permanent empörungswürdige Vorfälle, ohne daß dies nennenswerte Konsequenzen für die dafür Verantwortlichen nach sich zöge. Was also hebt den Fall Lübcke aus der Masse heraus? Ist es, daß es einen der ihren getroffen hat? Ist sein Leben mehr wert als das anderer Opfer? Dieser scheinheilige Doppelstandard ist das eigentlich Empörenswerte.

Die Ablenkung von eigenem Versagen durch Culpabilisierung anderer entspricht einer uralten Taktik, mit der schon in der Geschichte Kriege mutwillig ausgelöst wurden. Wenn man sich auf kaum noch einen gemeinsamen Nenner einigen kann, bzw. will, muß ein äußerer Feind gefunden werden.
Hier aber ist der Feind ein innerer und nicht zufälligerweise der Souverän, über den sich die Regimeschranzen so despektierlich äußern. Seine Stimmen an den Wahlurnen aber sind dennoch begehrt. Wenn das Votum eines als „verroht“ Diffamierten den Unterschied machte, würde sie nicht zurückgewiesen werden. So sieht moralische Verrohung aus.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/rechtes-terrornetzwerk-„combat-18“-hatte-der-verfassungsschutz-v-leute-eingeschleust/ar-AAD3CKW?MSCC=1560860413&ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/seehofer-ein-anschlag-auf-uns-alle/ar-AAD3It7?ocid=spartandhp
8615-Wer_im_Glashaus_sitzt_sollte_nicht_versuchen_Bilder_an_die_Wand_zu_nageln.jpg

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Jemandes Ableben zu wünschen oder zu begrüßen, ist strafrechtlich irrelevant, solange man nicht den Versuch unternimmt, den Wunsch zu realisieren, oder bewußt und gewollt andere dazu zu bestimmen, dies zu tun. Nur die zuletzt genannte Variante erfüllte den Tatbestand der Anstiftung.

Auch nur solange, bis es ans eigene Leder geht. Da sieht die Welt dann auf einmal ganz anders aus.

Wenn ein Ignorant die Rechtslage nicht kennt und versteht, blockiert er sie. Das ändert zwar nichts an der Rechtslage, weist ihn aber als Ignoranten aus.

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