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RE: Glashausbewohner als Steinewerfer

in #deutsch5 years ago

Jemandes Ableben zu wünschen oder zu begrüßen, ist strafrechtlich irrelevant, solange man nicht den Versuch unternimmt, den Wunsch zu realisieren, oder bewußt und gewollt andere dazu zu bestimmen, dies zu tun. Nur die zuletzt genannte Variante erfüllte den Tatbestand der Anstiftung.

Auch nur solange, bis es ans eigene Leder geht. Da sieht die Welt dann auf einmal ganz anders aus.

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