Bauernproteste - was ist erlaubt und was nicht?
Nicht erlaubt sind definitiv Dinge wie ein Galgen oder eine Guillotine...
Sowas kann von unterbelichteten Mitgliedern der Gesellschaft missverstanden werden. Aus diesem Grund ist das Mitführen einer Axt ohne Erlaubnis der Polizeibehörde ebenfalls nicht ratsam...
Ebenso verboten ist das Mitbringen von Erschießungskommandos, es sei denn sie wurden vom EU Kriegsrat zertifiziert und genehmigt um aufständige und friedliche Protestler abzuknallen...
Und wie sieht es mit Heugabeln und Kettensägen aus?
Nun - Heugabeln oder auch Mistgabeln sollten kein Problem darstellen solange der Befähigungsnachweis vorliegt und die Mitnahme behördlicherseits genehmigt wurde...
Die Mitnahme einer Kettensäge sollte nicht beanstandet werden können, da ja durchaus Situationen auftreten können, welche die Beseitigung von Hindernissen erforderlich macht. Aber Achtung: Das Anwerfen einer Kettensäge außerhalb der eigenen Grundstücksgrenze erfordert einen Sachkundenachweis...
Und was ist erlaubt?
Pommes Rot Weiß - kein Problem. Lassen sich hervorragend mit anderen Demoteilnehmern verspeisen und reduzieren das Gewaltpotential. Denn mit einer Pommes in der Hand lässt sich schlecht die Faust ballen...
Das Mitführen von Haustieren sollte auch kein Problem darstellen. Ggf. kann man sie am Bundeskanzleramt auch anketten, wenn man die dortige Toilette benutzen will und mal austreten muss...
Sollte jedoch der Robert vom Fischerklaus von der Hallig Hooge erscheinen dann ist es ratsam sich in Sicherheit zu bringen und die 110 anzurufen...
Denn mit dem grünen Fischerklaus vom Robert aus Hallig Hooge ist nicht gut Kirschen essen...
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