Als Mieter hat man mit Nachtsicht hinter der Scheibe ja ein Problem durch das Reflektieren der Infrarotspots, wir hatten mal einen Reifenstecher im Viertel der über ein Jahr lang bei ca. 50 Autos immer wieder die Reifen zerstochen hat. Da ich selbst mehrfach betroffen war hab ich auf Nachfrage bei der Kripo eine Kamera mit Nachtsicht in einem Vogelhäuschen auf dem Fensterbrett installiert (sei ohne Ton o.k. und wichtig in dem Fall meinten sie) und mein Auto vorm Haus geparkt. Ergebnis: Anzeige wegen Aufnahmen im öffentlichen Raum vom Ordnungsamt durch einen Nachbarn (vl. der Täter?). Naja und hinter der Scheibe ging gar nix mehr. Zum Glück hat das schon lange wieder aufgehört mit den Reifen. Hätte mir da eher was mit Stromschlag zur Abwehr gewünscht ;)
Hallo @erniegreenhill, da sprichst du was wichtiges an das ich eigentlich auch thematisieren wollte: die rechtliche Seite.
Es ist richtig das eine Videoüberwachung rechtlich problematisch ist. Mein stand ist das aufnahmen im öffentlichen Raum tabu sind - sprich auf dem Grundstück ist es ok, solang im bildausschnitt nichts aus dem öffentlichen Raum zusehen ist wenn die Aufnahmen gespeichert werden. (Selbst ohne speichern ist es problematisch da es ein bisschen Grauzone ist)
Auf dem gründstück empfiehlt es sich per Schild auf Überwachung hinzuweisen da z.b. Der Postbote oder Besucher nicht so einfach gefilmt werden dürfen.
Recht am eigenen Bild ist glaube ich das Stichwort.
Danke für deinen Kommentar
Und nicht vergessen auf den Hund hinzuweisen. Von dem wird ja auch der Briefträger immer schon lieber gebissen ;) Mit meinem hab ich mich damals auch immer gut behütet gefühlt. P.S.: das Verfahren wurde aber eingestellt so schlimm ist es also nicht im Notfall mal was zu filmen
Wie heißt es so schön? Vor Gericht und auf hoher See sind alle gleich.. Man weiß ja nie ob es immer gut geht. Insofern weise ich lieber drauf hin das man besser drauf hin weist 😂
Da hast du absolut Recht, vl. nur bis auf Mann und Frau vor dem Familiengericht.