Soweit ich weiss, heißt die SPIEGEL-Bestsellerliste, SPIEGEL-Bestsellerliste und sie dürfen damit machen was sie wollen. Sie müssen keine Bücher darin aufnehmen, die sie da nicht haben wollen. Das ist ihr gutes Recht. Von daher sollte sich der ganze Ärger einfach auflösen. Auf Amazon war es ja bestverkauftes Buch und Amazon hat es nicht von der Liste genommen. Also alles gut.
Private Firmen dürfen alles machen ohne jemandem zu schaden. Und da spielt es keine Rolle, ob sie recherchiert haben und wie sie recherchiert haben oder ob sie überhaupt recherchiert haben. Hauptsache ist doch, alle haben die gleichen Rechte.
Es gibt kein Recht auf die Empfehlungsliste von irgendwem zu kommen. Du kannst fortan auch alle SPIEGEL-Bücher von deiner Empfehlungsliste streichen. :-)
Das ist richtig, allerdings erhebt ja der Spiegel den Anspruch neutral zu sein, und das stimmt dann ja nicht. Lügenpresse ist daher korrekt.
Nun kann man wieder zu Recht behaupten, man müsse den Spiegel ja nicht kaufen. Das trifft allerdings auf ARD und ZDF nicht mehr zu. Das sind auch nur private Unternehmen, die bringen dürfen was sie wollen. Aber da hätten wir dann das Problem mit der Zwangsgebühr.
Das mag ihr gutes Recht gewesen sein, es bleibt trotzdem eine Täuschung: Die Spiegel-Bestsellerliste ist keine Empfehlungsliste, sondern beschreibt sich selbst als offizielles Ranking anhand der Verkaufszahlen.