Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Bei der Abstimmung zum NetzDG waren nur 60 Abgeordnete von 630 anwesend.
Laut § 45 der Geschäftsordnung des Bundestages ist der Bundestag dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind.
Geschäftsordnung des Bundestages
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164
Aber scheinbar gilt eine sogenannte Vermutungsregel. D.h. wenn die Beschlussfähigkeit vermutet wird und keine Zweifel dagegen vorgebracht werden, ist der Bundestag beschlussfähig. Da ist es nicht verwunderlich, dass Gesetze auch von sehr wenigen Abgeordneten verabschiedet werden können.
Quelle: https://www.juracademy.de/rechtsprechung/article/wann-ist-der-bundestag-beschlussfaehig
ich werde nie verstehen , warum es nicht Pficht für jeden Abgeordneten ist bei Abstimmungen dabei zu sein ... und nacher wundert man sich wider warum keiner wählen geht ...
Mit der Pflicht ist das so eine Sache. Dann gibt es wieder mehr Fraktionszwang. Damit haben die Betroffenen auch nichts gewonnen. Besser wäre es, wenn Politik erst gar nicht über lebenswichtige Bereiche entscheiden dürfte.
In diesem Brief erklärt Heiko, was er als nächstes vor hat:
https://steemit.com/deutsch/@liberme/brief-von-heiko-maas-an-die-buerger-weil-ich-euch-liebe
Kann man nicht nachträglich die Beschlussfähigkeit des Bundestages anzweifeln?