Müssen wir uns in der Zukunft mit Kinderpornographie abfinden?
Diesen Post hatte ich eigentlich für dieses Video von @sempervideo geschrieben, mich aber dann entschieden ihn doch nicht zu veröffentlichen. Nun habe ich aber grader dieses Video von @sempervideo gesehen und mich dazu entschieden, doch etwas dazu sagen zu wollen. Folgendes ist am 12.03.2018 geschrieben worden und nur leicht von mir verändert:
Ich habe jetzt eine gute Zeit schon über das Problem von Informationszensur bzw. Filterung nachgedacht, hier mal meine Gedanken dazu:
Was wir hier haben ist ein Problem, was nicht erst mit der Blockchain oder Steemit kommt, sondern ein generelles Problem mit Informationszensur/Filterung(ob man es mag oder nicht, aber jede Filterung stellt eine Zensur da und jede Möglichkeit zur Filterung eine Möglichkeit zur Zensur) ist.
Die Problematik liegt in der Natur von Information und der Art und weise in der wir zensieren/filtern (-müssen). Im folgenden will ich, für jeden so verständlich wie möglich, erklären wo das problem liegt und warum es auf Dauer sehr schwer sein wird information zu zensieren/filtern/löschen. Ich tue das, in dem ich Fragen aufwerfe, welche, zum großen teil, der Leser selbst für sich beantworten muss. Ich versuche den Post so neutral wie möglich zu halten.
Postinhalt:
- Punkt 0: Die Grundlagen
- Punkt 1: Das Urheberrecht und die auftretenden Probleme und Fragen beim verbot von information.
- Punkt 2: Kinderpornografie und Probleme mit dessen verbot.
- Punkt 3: Abschließende Worte und Gedanken zum Thema.
Punkt 0: Die Grundlagen.
Beginnen wir am ganz am Anfang. Um eine Information zu erhalten und verstehen zu können braucht es weitere Information. Als Beispiel:
Um ein Text von Person A nach Person B zu schicken braucht es ein Weg diesen zu übertragen, dieser wird übers Internet gegeben. Das Internet kann mit Buchstaben aber nichts anfangen/übertragen, demnach müssen die Buchstaben in eine 'Sprache' umgewandelt werden die der Computer bzw. das Internet versteht und übermitteln kann. Das mittel der Wahl für Text ist Zeichenkodierung, in der einfach jeden Zeichen eine binäre Zahl(1en und 0en) zugewiesen wird. Die jetzt in 1en und 0en umgewandelte Nachricht kann über das Internet übertragen werden und Person B empfängt die 1en und 0en. Person B hat also nun die Information über die 1en und 0en, kann mit dieser Information nichts anfangen, da er den Text in Buchstaben benötigt um ihn zu verstehen und nicht in 1en und 0en. Was Person B nun macht ist, er nimmt sich die selbe Zeichenkodierungs-Tabelle die Person A verwendet hat und macht aus den 1en und 0en wieder für ihn lesbaren Text. Wichtig zu erkennen ist:
Person B braucht:
- Die 1en und 0en des Bilds (Die Roh Information)
- Die Information darüber welche Zeichenkodierungs-Tabelle Person A verwendet hat (Der Informations-Schlüssel)
- Den Inhalt der Zeichenkodierungs-Tabelle (Die Interpretations-Information)
["Roh Information", "Informations-Schlüssel" und "Interpretations-Information" sind hier willkürlich, von mir, gewählte Begriffe]
Diese 3 Sachen sind für jede Kommunikation/Informationsaustausch notwendig, Zusammen gefasst:
- Personen A und B müssen sich auf einen Informations-Schlüssel einigen.
- Personen A und B müssen irgendwo her die Interpretations-Information bekommen.
- Person A muss die seine Information in eine Zwischenform bringen {mit Hilfe der Interpretations-Information}.
- Person A übermittelt die Zwischenform an Person B.
- Person B muss diese Zwischenform wider in die ursprüngliche Information umwandeln {mit Hilfe der Interpretations-Information}.
Punkt 1: Das Urheberrecht und die auftretenden Probleme und Fragen beim verbot von information.
Nun, angenommen Person B will von Person A einen urheberrechtlich geschützten Film erhalten, dann laufen folgende schritte ab:
- Personen A und B einigen sich auf das .mp4 Format.
- Person A besitzt eine Videokamera, welche ihre filme im .mp4 Format speichert und Person B verwendet den (z.B.) VLC-Media-player die weiß wie er .mp4 Dateien abspielen muss.
- Person A geht ins Kino und filmt mit seiner Kamera die Leinwand ab, seine Kamera erstellt nun die .mp4 Datei.
- Die 1en und 0en der .mp4 Datei werden übers Internet an Person B übertragen.
- Person B startet die Datei mit dem VLC-Media-player und schaut den Film bei sich auf dem Computer.
- (Optional) Die .mp4 Datei wird fürs spätere anschauen von Person B gespeichert.
Der Urheber findet das aber gar nicht gut und will den Gesetzesgeber nun dazu bewegen dies zu verbieten, dieser lenkt ein und muss ein Gesetz formulieren was das unter strafe stellt (verbietet). Der Gesetzesgeber hat jetzt also ein paar Optionen, er kann:
- Die Nutzung des .mp4 Formats(Informations-Schlüssel) verbieten.
- Das .mp4 Format selbst(Interpretations-Information) verbieten.
- Die Übertragung übers Internet verbieten.
- Das anschauen der Datei verbieten
- Das Speichen der Datei verbieten.
Hier macht der Gesetzgeber folgendes: Er verbietet das Speichern, die Intention von A die Datei zu übertragen und seit neustem auch die Intention von B die Datei zu empfangen(nicht aber das anschauen!).
Dies folgt aus der Überlegung was tatsächlich 'böses' ist und was nicht:
- Das .mp4 Format ist nicht böse, da es auch genutzt wird um z.B. Youtube Videos oder Nachrichten zu übertragen/speichern. [LEGAL]
- Siehe Punkt 1 [LEGAL]
- Sehr viele andere nicht illegale dinge werden hierüber getätigt, das Internet an sich ist nicht böse. [LEGAL]
- Durch das bloße anschauen der Datei ist nicht die Intention klar/eindeutig (z.B. aus versehen über einen Link auf eine Streamingseite stoßen), demnach ist das bloße betrachten des Films nicht Böse. [LEGAL]
- Wer den Film allerdings gesehen und gespeichert hat, der hatte definitiv die Intention den Film herunter zu laden und ist demnach Böse. [ILLEGAL]
Nun ist aber rechtlich die Definition von tatsächlich gespeichert oder nicht gespeichert nicht wirklich gut, was zu der Unsicherheit bezüglich streaming geführt hat(die Debatte darüber ob Streaming illegal ist oder nicht, da der Browser Cache nicht wirklich speichert usw.).
Soweit erst ein mal zur Basis. Nun, um zum tieferen Problem zu gelangen, muss man sich die frage stellen: Was genau wird denn hier verboten? Die Antwort ist: Die urheberrechtlich geschützte Datei wird für alle verboten, mit Ausnahme des Urhebers und jedem der die Erlaubnis von besagtem Urheber hat um die Datei die besitzen(Lizenz).
Problem ist das Word "Datei", denn was ist denn überhaupt eine Datei? Das ist ja nichts anders wie 1en und 0en auf dem Computer gespeichert; Ergo eine Datei ist die Roh Information (siehe oben). Das bedeutet, das das Gesetz die Roh Information selbst verbietet und genau hier liegt das Problem: Die Roh Information ist nichts anderes als binärer Code (1en und 0en), die mathematisch einer zahl entsprechen z.B.: 00101010 ist das gleiche wie 42(wer sich hierfür interessiert, kann mal Zahlensysteme googeln).
Da aber jede Roh Information gleich einer Zahl ist, bedeutet das verbieten einer Datei, das verbieten einer Zahl bzw. das Urheberrecht an sich, den Besitz einer Zahl. Das ist eine Sache, die manchen ein dumpfes Gefühl im Magen bereiten könnte und meiner Meinung nach, sollte es das auch, denn plötzlich kann eine Firma eine Zahl besitzen. Das wirft allerdings eine Frage auf: Was an der Zahl ist denn genau Illegal? Ist es dann Illegal diese Zahl zu kennen, sie also nicht zu speichern sondern sie auswendig im Kopf zu haben(also im Gehirn zu speichern)? Darauf aufbauend: Mache ich mich strafbar wenn ich jemand anderem diese Zahl sage und auch im Wissen bin, dass die Zahl einem (z.B.) Film entspricht?
[Anmerkung: Mir ist bewusst das ein ganzer Film in binär Code und dann in eine gewöhnliche zahl umgewandelt GIGANTISCH groß sein würde und praktisch kein Mensch auf diesem Planeten so ein Zahlengiganten auswendig lernen kann, aber das geht hier erst mal nur um die Absurdität der Idee eine Nummer besitzen zu können und die Probleme zu zeigen, die das mit sich bringt]
Die Antwort auf die letzten beiden fragen ist: Nein und nein. Allerdings auf basis der (katastrophalen!) Begründung, dass dieser Fall niemals eintreffen wird und man sich deswegen darüber keine Gedanken machen muss.
Aber zurück zur Uhrsprungs aussage: Nehmen wir an das 00101010 der Binärcode für einen urheberrechtlich geschützten Film ist, das bedeutet das die zahl 42 (weil 00101010 in binär gleich 42 in dezimal ist) auf der Festplatte verboten ist. Das ist eine eindeutige aussage, was daran ist also so absurd? Nun, absurd sind 2 dinge:
- Bin ich strafbar, wenn die Zahl 42 zufällig auf meiner Festplatte auftaucht? z.B.:Wenn eine andere Datei der Zahl 13427 entspricht, dann ist 42 in 13427 enthalten und ich kann einfach an die Zahl 42 kommen, wenn ich die Zahlen 1 und 3 am Anfang und die Zahl 7 am Ende weglasse.
- Wenn 42 strafbar ist ist dann auch 41 strafbar? Denn um von 41 auf 42 zu kommen ist wirklich nicht schwer, ich müsste nur +1 rechnen. Wenn ja, was ist mit 43, 44, 45, usw. ?
42 ist hier eine Vereinfachung ein tatsächlicher Film hätte nicht nur 2 Ziffern, sondern hunderte tausende. Dies macht zwar Punkt 1 unwahrscheinlich (aber nicht unmöglich!), Punkt 2 ist aber dennoch, auch ohne Vereinfachung, noch valide. Tatsächlich ist Punkt 2 das 'tiefere Problem' von dem ich weiter oben sprach, denn sicher, wenn meine Zahl 'x' die Zahl sein soll, die meiner Datei entspricht, die verboten ist, darf ich die Zahl x nicht auf dem Computer haben. Wie aber ist es mit x-1 oder x+1? Sind diese Zahlen ebenfalls verboten? Wenn ja: Wo zieht man, die grenze? Ist (((x+2*4)/44)*22,522+1337)/24 auch noch verboten? Hier wird denke ich deutlich was das Problem ist, wenn man versucht Information zu verbieten: Wie viel Information wird verboten?
Denn sicher, man kann konsequent bleiben und nur die eine Zahl verbieten, aber was hindert jemanden dann daran einfach die Zahl davor(also minus 1 rechen) auf dem Computer zu speichern? Wenn man eine solche Regelung durchsetzten würde, hätte sie keinen Effekt bzw. würde ihren Zweck(das Speichern zu verbieten) nicht erfüllen.
Die andere Option ist aber auch nicht schön, denn wo soll man denn die Linie ziehen? Wo soll man denn aufhören Zahlen zu verbieten?
Wie dem einen oder anderem schon dämmern mag, der Grund für dieses Problem liegt in dem weiter oben erkältetem Konzept: Jede Information(auch Zahlen) kann zerlegt werden, in: "Roh Information", "Informations-Schlüssel" und "Interpretations-Information".
Das bedeutet, wir können unsere Zahl x zerlegen in:
- Roh Information = (x-n)
- Informations-Schlüssel = n (eine beliebige zahl)
- Interpretations-Information = rechne 'Roh Information' plus 'Informations-Schlüssel' (die Zahl n selbst)
Oder Spezifischer(als beispiel):
- Roh Information = x-1
- Informations-Schlüssel = 1 (eine beliebige zahl)
- Interpretations-Information = rechne 'Roh Information' plus 1
Hier ist wichtig zu erkennen: "Roh Information", "Informations-Schlüssel" und "Interpretations-Information" sind wiederum auch Informationen und können in gleicher weise zerlegt werden.
Diese Tatsache wirft ganz neue fragen auf z.B.:
Nehmen wir an die Datei ist 42 und setzen
- Roh Information = 42-21 (=21)
- Informations-Schlüssel = 21
- Interpretations-Information = 'Roh Information' plus 'Informations-Schlüssel'
Nun stellt sich die Frage: Welches der 3 ist überhaupt noch die Ursprungsdatei?
- Die Roh Information? Aber die hat doch den gleichen wert wie der Informations-Schlüssel.
- Der Informations-Schlüssel? Aber der hat doch den gleichen wert wie die Roh Information.
- Die Interpretations-Information? Aber die sagt ja nur, dass ich die Roh Information und den Informations-Schlüssel plus rechnen soll.
- Keins von ihnen? Aber das müsste doch heißen das ich die Uhrsprungsdatei aus den dreien nicht wiederherstellen könnte, kann ich aber.
Sind dann Roh Information und Informations-Schlüssel beides die Datei? Aber das kann ja auch nicht sein, da die Zahl 21 ja auch eine(vollkommen andere) Datei sein könnte und wenn man einfach sagt, dass beides die Datei ist, bedeutet dies, das der Besitzer von 42 ebenfalls 21 besitzt? Wird der Besitzer von 21 dann einfach 'enteignet'? Das kann ja auch nicht sein!
Mann könnte sich ja nun Fragen: Aber das ist ja(bis jetzt) alles nur theoretisch, wann ist das denn ein Problem?
Die Antwort darauf sind kryptografische Verschlüsselungen, da ist nämlich(hier bezogen auf den AES Verschlüsselungsalgorithmus):
- Roh Information = verschlüsselte Nachricht.
- Informations-Schlüssel = der verschlüsselungs-Schlüssel
- Interpretations-Information = AES
Nun stellt sich wieder die Frage: Ist die verschlüsselte Datei noch gleichzusetzen mit der original Datei? Wenn ja: Was ist wenn ich die verschlüsselte Datei nochmal verschlüssele? Wenn wieder ja: Was wenn ich die Datei mit einem anderen Schlüssel erneut verschlüssele? Ab welchem Punkt ist die Sammlung an Schlüsseln die Datei und kann sie das überhaupt jemals sein?
Oder wenn man das Problem versucht zu umgehen und sagt: Es ist nur dann die original Datei (und damit strafbar) wenn man den Schlüssel kennt. Ist das gerechtfertigt? Da dies ja den Schlüssel verbieten würde, welchen man sich ja beliebig aussuchen kann. z.B. Die Zahl '1' ist ein Schlüssel mit dem AES vollkommen ohne irgendein Problem eine Ursprungs Datei verschlüsseln wird. Das würde bedeuten das die Zahl 1 verboten wäre... Das fühlt sich nun auch nicht richtig an.
Punkt 2: Kinderpornografie und Probleme mit dessen verbot.
Nun vorab sei geklärt:
Ich sage im nachfolgenden nicht, ich wiederhole NICHT, dass Kinderpornografie und der sexuelle Missbrauch an Kindern in Ordnung ist!
Kinderpornographie fällt hier unter einen ähnlichen Bereich, wie urheberrechtlich Geschütze Inhalte. In beiden fällen wird die Information ihrer Datei verboten, Kinderpornographie unterscheidet sich aber sehr stark davon(ich beziehe mich hier nur auf Bilder. Audio und Video sind etwas komplizierter, folgen aber dem gleichen Schema):
Um zu beginnen, finde ich, ist es hilfreich sich ins Gedächtnis zu rufen wieso Kinderpornographie überhaupt verboten ist:
- Für die Produktion ist es zwingend notwendig, sich an echten Kindern zu vergreifen.
- Der Konsum fördert den Markt, eine höhere Nachfrage steigert das Angebot was wegen Punkt 1 ein Problem ist.
- Konsum, der ausersehen stattfindet, könnte einen 'normalen' Menschen (eher inaktiven pädophilen) inspirieren/'aktivieren' und ihn dazu bewegen sich selbst an Kindern zu vergreifen.
Das sind die also die Beweggründe für den Verbot, die sich mit dem Wort Kinderschutz ganz gut zusammenfassen lassen. Nun gehen wir dies nach dem gleichen Schema durch wie mit dem Urheberrecht:
Der Gesetzgeber muss Kinderpornographie verbieten. Die Begründung dafür was 'Böse' ist, analog zum Urheberrecht weiter oben(hier wähle ich willkürlich Bilder im .jpg Format, der Gedankengang geht aber auch für jedes andere Bildformat):
- Das .jpg Format ist nicht 'böse', da es auch genutzt wird um z.B. eigentlich jede andere Art von Bild zu übertragen/speichern. [LEGAL]
- ("Das
.mp4.jpg Format selbst(Interpretations-Information) verbieten") Siehe Punkt 1 [LEGAL] - Sehr viele andere nicht illegale Dinge werden hierüber getätigt, das Internet an sich ist nicht 'böse'. [LEGAL]
- Durch das bloße anschauen der Datei ist die Intention (scheinbar) schon klar/eindeutig (z.B. aus versehen über einen Link auf eine Kinderporno Seite stoßen), demnach ist das bloße betrachten des Bildes schon 'Böse'(unabhängig vom und in jedem Kontext!). [ILLEGAL]
- Wer das Bild gesehen und gespeichert hat, der hatte definitiv die Intention ist demnach 'Böse'(unabhängig vom und in jedem Kontext!). [ILLEGAL]
Im Vergleich zum Urheberrecht sehen wir also den Unterschied, dass das bloße betrachten, in jedem fall und absolut ohne Ausnahme, bereits 'Böse' und eine Straftat ist. Ein weiterer unterschied liegt im Strafmaß, was sehr hoch angelegt ist(in der EU: 184b StGB): bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe für zufälliges betrachten und 3 Monate bis 5 Jahre für auf der Festplatte haben.
[Ich gehe hier von Privatpersonen aus, Leute die staatlich oder beruflich dazu gezwungen sind, sich so etwas ansehen zu müssen, sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.]
Problem hiermit ist, das sich zwar die Bestrafung und das Strafmaß geändert hat, aber der Kontext(damit meine ich die Sache an sich) nicht. Es geht immer noch um Bilder, also Dateien, also Zahlen und das sorgt für massive Probleme und Schlussfolgerungen, welche sehr fragwürdig und teilweise furchterregend sind(mit Kombination der Intention des Kinderporno Verbots).
Alle Probleme und Fragen, die das Verbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien mit sich bringen, kommen auch hier zum tragen: Es ist Illegal Kinderpornos zu speichern, aber was ist speichern? Angenommen ein kinderpornographisches Bild hat die Zahl 65. Ist es Illegal für mich 65 auf meiner platte zu speichern? Die Antwort laut Gesetz ist: Ja, ohne wenn und aber. So weit so eindeutig, aber: Ist es Illegal 66 zu speichern? Ist es Illegal 64 zu speichern? Wenn nein, heißt das nicht, dass das Gesetz zwecklos ist, weil ich einfach(in der Theorie!) die Zahlen aller meiner Kinderpornos minus 1 rechen und dann ohne Probleme speichern könnte. Wäre ich damit fein raus oder ist das rekombinieren des Bildes auch schon illegal und darüber hinaus, wie sollte man das kontrollieren, wenn ich mir z.B. 64 herunterlade, via USB-Stick auf einen mit dem Internet nicht verbundenen Computer lade und dann dort plus 1 rechne (65 wieder bekomme)?
Ist ein kinderpornografisches Bild welches verschlüsselt auf der platte liegt immer noch illegal(ignorieren wir hier einmal die Illegalität der Beschaffung z.B. wenn die Datei im verschlüsselten Zustand heruntergeladen wurde)? Wenn ja was genau ist daran illegal? Der frei wählbare Schlüssel? Die unlesbaren Rohdaten? Angenommen ich zerlege 65 in 33 und 32, ist nun 32 oder 33 Illegal(oder beide)? Oder sollte plus nehmen illegal sein, weil man dadurch auf 65 kommt?
All diese Fragen können nicht wirklich beantwortet werden, wenn man Kinderpornographie verbieten will oder führen zu grusligen Konsequenzen(verbieten von plus Rechnung, verbot der Zahl 1).
Dazu kommt noch, da wir im moment im Kontext Bilder unterwegs sind: Angenommen ich würde 64 auch meinem Computer speichern, dann wäre das Bild aber immer noch fast das gleiche wie vorher, bis auf (z.B.) den Pixel ganz rechts unten, der nun ein hauch blauer geworden ist. Dieses Bild ist nicht länger die verbotene kinderpornographische Datei, aber immer noch fast das selbe Bild. Sollte das fast gleiche Bild auch verboten sein? Die Antwort des Gesetzes hierherauf ist: Selbstverständlich. Aber auch hier lässt sich wiederum fragen: Wo zieht man die Grenze? Was ist noch das selbe Bild und was nicht? Gibt es überhaupt eine solche grenze? Ist ein Kinderpornographisches Bild in dem alle Pixel bis auf das Gesicht schwarz sind immer noch das gleiche Bild? Wenn ja: Ist es auch immer noch Kinderpornographie? Wenn eine andere Person dieses bearbeitete Bild(alles schwarz bis auf das Gesicht) sehen würde, würde sie erkennen können, dass es sich um Kinderpornographie handelt? Was wenn nur ein arm zu sehen ist? Nur ein Auge? Nur der Hintergrund? Was ist mit Photoshop filtern? Die übergeordnete frage ist und bleibt aber: Wo und wie zeiht man die Grenze und kann man sie überhaupt ziehen?
Angenommen man kann die perfekte Grenze ziehen und tut dies auch. Was wenn ich dann die letzte Zahl, die innerhalb der Grenze(also letzte noch illegale Zahl) liegt, minus 1 nehme und sie dann speichere?
Oder auch: Angenommen 65 ist tatsächlich Kinderpornographie, mache ich mich erst strafbar, wenn ich das Bild dazu sehe oder ist das betrachten der Zahl 65 schon strafbar? Wenn letzteres: Wie verhält es sich mit 64 oder 66 und mache ich mich strafbar, wenn jemand mir jemand die Zahl 65 sagt? Ist das wissen um 65 schon genug um strafbar zu sein, da sich 65 "gesagt bekommen" und "übers Internet empfangen" nicht sonderlich unterscheiden?
Darauf aufbauend: Was wenn ich zufällig und ohne Kontext auf die Zahl treffe z.B. in einer Mathe Prüfung, in einem zwischen Ergebnis oder in einer anderen Zahl selbst?
Letzteres ist durchaus interessant, als Beispiel: die Kreiszahl pi ist eine irrationale Zahl und hat unendlich viele Nachkommastellen, welche sich niemals wiederholen. Das heißt, dass irgendwo in pi Kinderpornographie zu finden ist. Wenn man lang genug in den Nachkommastellen nach hinten geht, wird man früher oder später auf (auf unser Beispiel bezogen) 65 treffen, konkret, 65 ist an der 7. Nachkommastelle(=Startposition ) von pi (pi = 3.14159265), was nun? Ist es verboten pi auf der Festplatte zu haben? Ist es verboten Pi beliebig präzise zu berechnen? Sollte pi einfach ganz verboten werden, eben wegen der endlosen Nachkommastellen? Wenn ja: Was ist mit anderen irrationalen Zahlen wie die Wurzel aus 2 oder die eulersche Zahl e? Oder ist die Startposition Illegal, weil sie den weg zur Kinderpornographie beschreibt? Sollte man Webseiten, welche die Zahl pi anbieten, dazu zwingen die kinderpornografischen Stücke von pi einfach aus pi zu löschen(auszuschneiden)? Der gleiche Gedankengang geht auch mit dem Mandelbrot-Set und allen anderen Fraktalen.
Wie eventuell auffällt, ist das bloße betrachten von Kinderpornographie illegal zu machen fast schon Wahnsinn und ein wirklicher Kopfschmerz. Aber es gibt noch mehr Probleme:
Weiter oben, am beginn dieses Punktes, habe ich gesagt, dass die Annahme gilt, das Kinderpornographie nur dadurch erzeugt werden kann, wenn man sich an Kindern vergreift und dies filmt. Das ist ein Statement, welches vor 20 Jahren auch noch gestimmt hätte, aber mittlerweile(bzw. in möglicherweise sehr naher Zukunft) nicht mehr wahr ist. Das ist ein Problem, da ein sehr großer teil der Begründung für das Verbot von Kinderpornografie eben darauf basiert.
Nun ist es heutzutage aber möglich, entweder durch Künstler, welche kinderpornographische Bilder von fiktionalen (oder realen) Kindern sehr realitätsnahe(oder eben nicht) zu malen (Stichwort: lolicon oder loli) oder durch 3D generierte Computer Animationen kinderpornographische Materialien zu produzieren (Stichwort: sfm, blender und (teilweise)die rule34 Szene). Keins von beiden setzt das vorangegangene vergreifen an Kindern voraus, um zu existieren. Macht es das also in Ordnung? Geltendes Gesetz umgeht die Fragestellung, auf die (meiner Meinung nach) dümmste weise, die möglich ist: Es Spielt keine rolle ob die Kinder real sind oder nicht, wenn etwas zu realitätsnah ist, ist es Kinderpornographie und damit verboten. Natürlich ohne wirkliche Definition was 'realitätsnah' überhaupt bedeuten soll. Das ist (meiner Meinung nach) dumm und ein problem aus dreierlei gründen:
- Es verfehlt vollständig das Ziel, welches ich weiter oben erwähnt hatte, dass man Kindesmissbrauch eindämmen wollte. Wo pedophile nun eine alternative gehabt hätten, zu tatsächlicher Kinderpornographie mit echten Kindern, hat man jetzt, nun ja, immer noch keine alternative und erhöht als pädophiler entweder die Nachfrage an Kinderpornographie, geht an die Nachtbars Kinder oder lebt sein ganzes leben ohne, in isolation. Toll.
- Es macht es noch weiter unklar, als es überhaupt schon war, was überhaupt als Kinderpornographie gilt.
- Es ignoriert jeden möglichen Kontext, da auch solche fiktiven Szenarios wie z.B. eine hexte, die durch ihre Magie den Körper einer 7-jährigen hat, aber in Wirklichkeit 100 Jahre alt ist, immer noch darunter fallen würde(wenn das Bild vom Charakter realitätsnah genug war). Das schafft Kinderpornographie, wo keine ist und (in Kombination mit Punkt 2)möglicherweise sogar Täter, wo keine sind.
Zeichnungen und 3D Simulationen mal beiseite gestellt, liegt möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft ein viel beunruhigenderes Problem.
Mann stelle sich einen Algorithmus vor welcher Kinderpornographie perfekt erkennen könnte. Man stelle sich auch vor dieser Algorithmus würde auf einer Programmiersprache für Quantencomputer möglich sein. Was wäre dann, wenn jemand mit einem Quantencomputer alle möglichen Bilder(alle Pixel-Farbkombinationen) einmal durchgeht und sich die Bilder Notiert, bei denen der Algorithmus ausschlägt, denn wenn das Programm einmal durchgelaufen ist(was bei einem Quantencomputer nicht lange dauern muss), ist man plötzlich im Besitz von aller Kinderpornographie die jemals(!) erzeugt werden kann. Das wäre gewaltig, da 'jemals erzeugt' auch bedeutet, dass man Kinderpornographie von Kindern besitzen würde die noch gar nicht geboren worden sind bzw. überhaupt niemals geboren werden können oder kinderpornografische Bilder von einem selber, obwohl sich nie jemand an einem selbst vergriffen hat. Wie soll man darauf reagieren? Verbieten? Aber warum eigentlich?
Als anderer Punkt: Die (meiner Meinung nach disproportional) hohen strafen auf das alleinige betrachten von Kinderpornografie sind schädlich für freie Meinungs- und Austauschforen (mit 'frei' meine ich hier unzensiert bzw. moderations los, also dass es unmöglich ist z.B. Beiträge zu löschen oder zu bearbeiten), denn jemand der die Intention hätte, ein solches Forum anzugreifen, würde einfach irgendwo im Forum kinderpornografisches Material Posten. Ab dem Zeitpunkt ist das Forum unbenutzbar, da die kinderpornografischen Beiträge nicht gelöscht oder bearbeitet werden können und das betrachten, hosten und benutzen einer Seite, die wissentlich kinderpornografisches Material hostet bereits eine Straftat mit heftigen Konsequenzen ist.
Einschub(12.03.2018): Ein Freund hat mich während ich das hier schreibe auf etwas aufmerksam gemacht, was ein dickes Problem in naher Zukunft werden könnte.
Es gibt ein Darknet, welches sich Zeronet nennt. Dies ist ein Bittorrent ähnliches p2p-netzwerk, in der Lage anonym und dezentral Webseiten zu hosten. Im Zeronet gibt es ein Forum was sich millchan nennt, auf dem /b/-Board wird wohl im moment geplant, die Bitcoin Blockchain anzugreifen, in dem Kinderpornografie oder sehr fragwürdiges Material in Transaktionen codiert werden soll und diese dann in die Blockchain, als ganz normale Transaktion, schreiben lässt. Wo genau liegt die Attacke? Nun wenn das jemand durchzieht, dann beinhaltet die Bitcoin Blockchain, die Sache die auf Millionen von Computern gespeichert ist und für jeden frei und offen zugänglich ist, demnächst die eine Sache, die schon beim bloßen betrachten im hohen Maße strafbar ist. Es ist möglich das die Bitcoin Blockchain und damit die Währung Bitcoin einfach mal verboten wird, wenn das groß in die Öffentlichkeit kommt, was nicht unwahrscheinlich ist, da Bitcoin grade so stark im kommen ist. Einschub ende.
Edit: Das war vom 12.03.18 scheinbar hatte mein Freund eine ziemlich gute Nase was das angeht(das Problem meine ich).
Punkt 3: Abschließende Worte und Gedanken zum Thema.
Abschließend will ich sagen, dass ich nicht denke, dass man Information einfach verbieten kann/sollte, nicht zwangsläufig, weil es ethischer oder besser wäre, sondern weil Information in ihrer Natur nicht wirklich sinnig verboten werden kann(was trotzdem nicht daran hindert Information mit Gewalt zu verbieten), sei es nun ein Video von @sempervideo, der neue Thor Film, eine Nachricht an eine Freundin/Freund oder eben (so unwohl ich mich dabei fühle, dies zu sagen bzw. Scheiben) Kinderpornografie.
Mal abgesehen davon, dass jede Hintertüre (auch Zensur Möglichkeiten) früher oder später missbraucht wird.
Grade mit Hinblick auf zunehmend viele Blockchainbasierte und generell dezentrale/verteilte Kommunikationsnetzwerke, welche, per Design, sehr Zensur resistent sind, fürchte ich, dass wir uns auf eine von zwei Extremen Entscheidungen zubewegen:
- Absolute Überwachung und die strickte Kontrolle über und von aller Information, geregelt vom Staat oder einer vergleichbar mächtigen Autorität und damit auch das entstehen eines informations-Monopols bei diesen.
- Keine Information ist Illegal. Damit fällt dann auch das Verbot von Kinderpornographie, dem Urheberrecht und dem Nazi-Kram.
Ich sehe Ehrlich gesagt kaum einen Weg der langfristig zwischen den beiden verläuft und ich muss zugeben, dass auch wenn ich den 2. bevorzugen würde, ich mich aber vor beiden Optionen gewissermaßen fürchte.
Da es sich hier um ein emotionales Thema handelt möchte ich nochmal betonen:
Auch wenn ich mich hier neutral/positiv über (bestimmte arten von) Kinderpornographie äußere, der Missbrauch an Kindern ist IN KEINEM FALL in Ordnung und sollte definitiv (wie es auch im moment ist) bestraft werden.
Des weiteren bin ich gespannt zu hören, was andere davon halten. Ich bin sehr interessiert daran zu erfahren, ob ich alleine stehe oder andere auch so denken und ob und wo ich eventuell Logik Fehler gemacht habe. Sollten Fragen an meiner Argumentation aufgekommen sein, weil ich mich z.B. unklar ausgedrückt habe oder etwas nicht verstanden wurde, kann immer in den Kommentaren gefragt werden.
Als aller letztes noch: Deutsch ist nicht meine Muttersprache, ich bitte eventuelle Grammatik- und Rechtschreibfehler zu verzeihen.
-Darkgreen
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