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RE: Der Wahnsinn in Dosen heißt DSGVO

in #deutsch6 years ago

Vielen Dank für deinen Beitrag.

...z.B. nicht im Fernsehen landen, nur weil der Kameramann gerade einen Schwenker über mich macht. …

Daran ändert sich aber nun einmal nichts, da die DSGVO für Medien (abgebildetes Material) eine Ausnahmeregelung enthält. Mit anderen Worten der Kamermann kann dich auch weiterhin vollkommen legal mit einem Kameraschwenk „einfangen“ und es wird gesendet.

Lustiger Nebeneffekt ist wohl das du, nachdem du das dann z.B. im Fernsehen gesehen hast, widersprechen kannst und dann darf man dich nicht mehr zeigen (Recht auf Vergessenwerden).

Soweit habe ich das bis jetzt verstanden. Ich finde so eine Regelung absoluten Blödsinn, da lebensfremd.

Derweil gehen Aktivisten gegen die großen Datenkraken vor, Google und Co. fahren eine "Null-Abweichungs-Politik", also entweder stimmst du jeglicher Datensammelei zu oder du darfst die Dienste nicht nutzen. Dies ist nicht im Simme der DSGVO und kann mit einer Strafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes geanded werden. Mal schauen wie sich das entwickelt.

Bei uns bedarf es gar nicht erst der DSGVO um zu zeigen das z. B. die Nutzung von Whatsapp illegal ist.
Die AGB der Tochterfirma von Facebook sind mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
Die AGB würden also einer Klage auf gar keinen Fall stand halten.

Entscheidung:
Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. (vgl. BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83].
Ebenfalls ist dieses Institut als Schutzrecht i.S.d. § 823 II BGB anerkannt.

  • Urteil eines Familiengerichtes in Bad Hersfeld.
    Analog hierzu wäre einmal eine Betrachtung von Facebook interessant!

https://iotex.co/blog/netz-recht-politik/whatsapp-urteil-abmahnung-nutzung-illegal

Meiner Meinung nach überwiegen die Vorteile. Wer mit seinen Geschäftskollegen so einen dummen Aufwand wegen paar Visitenkarten startet sollte sich andere Geschäftskollegen suchen.. Es gilt der alte Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Mal ganz ehrlich! Dieser Rechtsanwalt im Video neigt sehr gerne zu Übertreibungen und, um das schöne Wort „polarisieren“ zu verwenden, bleibt natürlich die Überlegung das er solche Videos mit Kalkül auf viele „Follower“ macht.
Das sollte man nicht aus dem Auge verlieren.

Allerdings wird erreicht das Menschen anfangen sich mit dem Thema wenigstens zu beschäftigen, was ich wichtig finde.

Ergänzend zu meinem Beitrag ist noch folgendes anzumerken.
Der § 1 Bundesdatenschutzgesetz und viele ander Paragraphen wurde nach Vorgabe des 12-Sternchen Vereins EU ebenfalls geändert.
https://dejure.org/gesetze/BDSG/1.html

Im Zuge der EU-DSGVO muß ebenfalls beachtet werden das diese Verordnung von einem anderen „Verordnungswerk“ flankiert wird.
Die Rede ist von der ePrivacy, von der im Moment niemand so richtig weiß wie der Stand der Entwicklung ist (kommt sie oder nicht, wenn ja in welcher Form).

https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-und-eu-dsgvo/eu-dsgvo-in-der-medien-und-werbebranche/

Interessant ist auch die Beurteilung durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Hier wird mit sehr vielen Möglichkeitsformen (Konjunktiv) gearbeitet. Auch hier sind also viele Unsicherheiten zu erkennen und es muss zu „Einzelfallentscheidungen“ kommen.
Soll heißen es darf fleißig geklagt werden!

https://www.bundestag.de/blob/548352/a8e42041c6b246af6cd602d3e1e41808/datenschutzrecht-fuer-abbgeordnete-data.pdf

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Vielen Dank für ihre sehr ausführliche Antwort.
Ich muss ihnen zustimmen, ich habe mich da die ersten Tage etwas zu sehr blenden lassen. Im privaten Bereich sehe ich aktuell vermehrt die Schließung von privat betriebenen Foren, da diese einfach nicht die Man-Power besitzen um die DSGVO zeitnah umzusetzen.. Da wird das Forum geschlossen und einfach eine Facebookgruppe aufgemacht.
Kleine Online-Händler schließen ihren Shop und gehen zu Amazon, da sie sich so den Aufwand mit der DSGVO sparen.

Daher muss ich meine anfängliche Aussage revidieren: Die DSGVO hilft den Großen und schädigt unsere mittelständigen Unternehmen... Sehr schade, die anfängliche Idee klang nicht schlecht, aber wie so oft mangelt es an der Umsetzung.

Desto mehr Tage seit der Einführung vergehen, desto mehr "tolle" Neuigkeiten liest und hört im Zusammenhang mit der DSGVO. Ich hab das ehrlich gesagt total unterschätzt, wir beschäftigen uns im Unternehmen schon ca. ein halbes Jahr damit und ich dachte andere Unternehmen tun das ebenfalls. Aber die meisten Unternehmen scheinen dafür einfach keine Leute zu haben, bedeutet sie haben die Wahl zwischen einem teuren Berater oder einer temporären oder dauerhaften Schließung des Geschäftsbetriebs. Das ganze hätte so nicht sein müssen...

Heise.de hat dazu eine schön schaurige Übersichtsseite erstellt: https://www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html

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