Schreckschusswaffen führen// Meine 5 goldenen Regeln

in #deutsch6 years ago

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Ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht, was es denn eigentlich beim Führen einer Schreckschusswaffe zu beachten gibt und bin auf 5, für mich grundlegende, Punkte gekommen, die ich gerne mit euch teilen möchte.
Zwar bezieht sich der Blogbeitrag speziell auf Schreckschusswaffen, vom Prinzip her gelten die 5 Punkte aber auch für jedes mitgeführte Verteidigungsmittel.

Auch wenn ihr ein Pfefferspray oder Ähnliches nutzt, kann er euch vielleicht einige nützliche Hinweise geben. :)

Selbstverständlich setze ich an dieser Stelle den Besitz des Kleinen Waffenscheins voraus, der in Verbindung eines gültigen Ausweisdokumentes mitgeführt werden muss, sofern eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit geführt wird. Denn ohne diesen ist ein Führen nicht gestattet und kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen!
(Bedenkt auch, dass es Ausnahmen gibt, was das Führen betrifft. Darunter fallen beispielsweise öffentliche Veranstaltungen. Auf diesen ist auch mit kleinem Waffenschein kein Führen gestattet!)

Die Punkte sind nur bedingt nach Relevanz sortiert, da ich jeden einzelnen für sehr wichtig halte:

1. Verdeckt

Das sollte sich eigentlich von selbst erklären. Mittlerweile wird es in einigen Bundesländern auch als Auflage in den Kleinen Waffenschein eingetragen. Auf der Rückseite findet sich dann dieser oder ein ähnlicher Satz: Die von dieser Erlaubnis umfassten Waffen sind verdeckt zu tragen!

Dies ist zwar nur eine Auflage und kein Gesetz, beachtet werden sollte es aber unbedingt!
Doch auch ohne den entsprechenden Eintrag im kl. Waffenschein sollte jedem klar sein, dass es sehr unklug wäre, die SRS-Waffe offen zu tragen.

Der Sinn einer Schreckschusswaffe ist es, den Angreifer zu überraschen und möglichst eine Fluchtmöglichkeit zu schaffen.
Dafür darf er die Waffe nicht schon im Vorfeld sehen! Zudem kann es andere Menschen in der Öffentlichkeit stark verunsichern oder verängstigen und sinnlose Polizeieinsätze nach sich ziehen. Das will wohl niemand.

2. Zugriffsbereit

Die Waffe muss so getragen werden, dass sie in einer Notsituation schnell und direkt erreichbar ist. Die Handtasche wäre dafür der denkbar schlechteste Ort.
Erstens ist die Handtasche das, was von einem Angreifer oft entrissen wird (Dann hat er Tasche und Waffe, nicht gut!) und zweitens sind Handtaschen - jede Frau kennt es - meist chaotisch. Dass man die Waffe schnell genug gefunden, herausgenommen und einsatzbereit in der Hand hat, ist sehr unwahrscheinlich.
Gleiches gilt natürlich auch für Rucksäcke oder sonstige extern getragene Taschen.

Es muss bedacht werden, dass zum Ziehen der Waffe eventuell nicht viel Zeit bleibt. Ein geeignetes Holster ist daher für mich unausweichlich.
Dieses sollte natürlich ebenfalls an einer gut zugänglichen Position getragen werden. Ein Schulterholster wie bei James Bond, das unter der Jacke und vielleicht auch noch unter einem Pullover verborgen ist, mag zwar die Auflage des Verdeckten Tragens erfüllen, aber zugriffsbereit ist die Waffe dort nicht.
Im Notfall könnte man sie somit also auch nicht einsetzen.

3. Einsatzfertig

Natürlich muss die Waffe einsatzfertig geführt werden. Das heißt, das Magazin ist bereits geladen und befindet sich in der Waffe.
Ebenfalls ist diese im Optimalfall bereits durchgeladen und bereit, einen Schuss abzugeben. Eine Kartusche befindet sich bereits im Lauf.
Hierbei kommt es auch auf das Modell der Schreckschusswaffe an. Einige verfügen über manuelle Sicherungen, andere nicht. Ob man die Waffe durchgeladen oder unterladen führt und beim Ziehen durchlädt (erfordert Übung!), sollte man daher vom Modell und von der Art des Tragens abhängig machen.
Besitzt die Waffe eine externe Sicherung, dann darf man nicht vergessen, sie vor dem Einsatz zu entsichern!
Grundsätzlich sollte sie sich in einem Zustand befinden, in dem wir unmittelbar nach dem Ziehen ohne weitere Vorbereitung einen Schuss abgeben können.

4. Sicher

Die Sicherheit spielt beim Führen eine große Rolle. Besonders wenn die Waffe ohne manuelle Sicherung durchgeladen geführt wird, muss dafür Sorge getragen werden, dass sich kein ungewollter Schuss löst. Dieser könnte zu Unfällen und Verletzungen führen.
Die Waffe muss deshalb so getragen werden, dass sie für den Führenden keine Gefahr darstellt. Auch hier bietet sich ein passendes, stabiles Holster an in dem die Pistole ausreichenden Halt hat, nicht herausfallen kann und der Abzug nicht versehentlich betätigt wird.
Online oder im Fachhandel wird man da schon zu geringen Preisen fündig.

In der Jackentasche oder dem Hosenbund sollte man sie zur eigenen Sicherheit nicht - und erst recht nicht durchgeladen - führen!

5. Diebstahlgeschützt

Die Waffe sollte vor fremden Zugriff geschützt getragen werden, damit ein potenzieller Angreifer sie nicht entwenden und gegen einen selbst einsetzen kann.
Das Holster sollte daher möglichst einen Schutz gegen Diebstahl besitzen und gegen ein mögliches Entreißen gesichert sein.

Manche Holster werden lediglich ohne Sicherung auf den Gürtel gesteckt und können daher sehr leicht mitsamt der Pistole entwendet werden. Diese sind deshalb nicht unbedingt zum sicheren Verdeckten Tragen geeignet.
Es gibt aber viele gute Holster, mit entsprechenden Sicherungsmechanismen die sich nicht so einfach entfernen lassen.


Ich hoffe, der Beitrag hat dem ein oder anderen ein wenig geholfen. Ich persönlich führe meine P99 bzw. PPQ meist in einem Level 2 Paddle-Holster der Firma IMI Defense.
Dieses verfügt über einen Diebstahlschutz, durch den sich die Waffe nur in einem bestimmten Winkel durch betätigen einer Sicherung ziehen lässt.
Vorher hatte ich ein einfaches Universal-Holster aus Polyester, was seine Aufgabe zwar auch erfüllt hat, mit dem Paddle-Holster bin ich aber in jedem Fall zufriedener. Das Ziehen geht damit nicht nur schneller, es ist auch insgesamt bequemer und um einiges sicherer. :)

Lasst euch zur Holster-Thematik am Besten im Fachhandel beraten und achtet darauf, das richtige Modell für eure SRS-Waffe auszuwählen!

Sort:  

mit wieiviel geht da diese SRS los? 500€?

Nein, ordentliche Modelle liegen bei 150€ plus 1-2 Ersatzmagazine (je 25€) plus Munition.

Du machst alles richtig.

Ähm, nein, natürlich nicht. (Siehe anderer Kommentar.)

Also bitte - informiere dich und höre auf, Fehlinformationen zu verbreiten.

Du machst auch alles richtig, Bunti. Kannst ja nichts dafür. Aber von Deinen Eltern kann man das nicht behaupten...

Und das nächste Fettnäpfchen zielgenau erwischt. Hurra!

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Das sind äußerst wichtige Hinweise, danke!

Vielen Dank! :) Mir ist aufgefallen, dass sich viel zu wenig mit dem "Wie" beschäftigt wird. Es geht in der öffentlichen Berichterstattung immer nur um das "Warum". Das finde ich sehr schade.

ja, das stimmt!

Dann hab ich noch einen für Dich: sie darf die Waffe gar nicht in der Öffentlichkeit benutzen.

Unfug. In einer Notwehrsituation gemäß 32StGB darfst du dich mit jedem geeigneten und gebotenen Mittel zur Wehr setzen. 😉 Ergo: Wenn die Situation es erfordert um Schäden von deinen Rechtsgütern abzuwenden, darfst du bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff selbstverständlich schießen. 🤷🏻‍♀️ Also bitte verbreite nicht so einen Unfug wenn dir die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geläufig sind. Was tatsächlich nicht vom KWS gedeckt wird ist schießen aus reinem Spaß an der Freude im öffentlichen Raum. Das allerdings hat mit Notwehr nichts zu tun.

Jaja, und die Richter entscheiden auch immer zugunsten des Waffenbesitzers. Träum(t) weiter.

Stellst du gerade ernsthaft den Rechtsstaat in Frage? Na dann brauche ich hier wohl keine Zeit mehr verschwenden, das sagt alles.

Nochmal zum Mitschreiben, Vergeßliche: ich führe keine Waffen mit mir im Alltag spazieren.

Das geht mir sowas von am Allerwertesten vorbei. Solange du aufhörst, irgendwelchen Unfug in die Blockchain zu hämmern, darfst du tun und lassen was auch immer du willst. -.-

Wie Ihr Liberalos immer so leichtfertig von Euch auf andere schließt ... offenbar ist das ansteckend.

sie darf die Waffe gar nicht in der Öffentlichkeit benutzen.
Sagt augerechnet die, die mit einem Gesicht in der Öffentlichkeit herumläuft, das eindeutig gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt.

Versuchst Du jetzt, lustig zu sein?

Ich führe meine Waffe in einem FOBUS IWBS Holster, ausgewählt nach genau den Kriterien, die Du als wichtig benennst. 👍

Waffe und Holster müssen im Zusammenspiel zur eigenen Ergonomie passen und sind wie ein paar Schuhe oder eine Brille anzuprobieren!

Zum Glück schreibst Du hier ja anonym, nicht wahr? ;)
https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/erlaubnisfreie-waffen/
Ist übrigens in meinem Bundesland nicht anders: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1072617/n0/

Warum sollte ich anonym schreiben? Ich mache seit über 2 Jahren diverse Öffentlichkeitsarbeit - meine Beiträge anonym zu verfassen, wäre daher wirklich albern. 😅

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