You are viewing a single comment's thread from:

RE: Wir wollen gute Demokraten sein – wollen wir das wirklich?

in #demokratie6 years ago (edited)

Sehr gut zusammengefasst. Schön das du auch das scholarium in Wien erwähnt hast.

Anhand dieser Aussage:

Bundesverfassungsgerichtsurteil 2012 - Deutschland hat kein gültiges Wahlrecht

das du mit einem Spiegel-Link versehen hast, gehe ich davon aus, dass du das Urteil in seiner Fassung auch inhaltlich kennst.
Dazu möchte ich dir eine Wahlanfechtung und eine Verfassungsklage vorstellen, die wesentlich älter ist, als dieses Urteil:

https://steemit.com/deutsch/@zeitgedanken/warum-funktioniert-unser-rechtssystem-nicht-teil-3

Das ist eine Kleine Serie zu einem Vorgang zum Wahlgesetz.

Eine noch ältere Fassung stammt von Dr. Dietrich Eckardt, die in diesem Buch "Eine missratene Beziehung – Der Bürger im Staate“ welches du hier https://www.verlag-wr-projekt.com/bücher/
oder bei mir erwerben kannst. Wenn Du diese Inhalte dem Gerichtsurteil aus 2012 gegenüberstellst, müsste dir was auffallen. Achte beim Urteil mal ganz genau auf die Fragestellung des Klägers und deren Inhalt und dann die früheren Klagen und deren Inhalt, die ohne Begründung nicht angenommen wurden. Da müsste dir dann was ganz wesentliches auffallen.

Und zum Schluss noch: Eine Listenwahl, wie auch eine reine Parteienwahl ist vom GG auch nicht vorgesehen und kann in „der Parlamentarische Rat Akten und Protokolle“ auch nachgelesen werden. Auch der Satz aus Art. 21 (1) GG:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

bedeutet nicht, dass diese Parteien auch den Willen bestimmen, sondern sie können nur mitwirken. Das allein zeigt schon dass die vorgenommene Listenwahl nicht nach dem Willen des GG sein kann.
Noch etwas zum Wort Verfassung:
Wenn man auch des öfteren von Rousseau mit seinem Bürgervertrag spricht und daraus das Mehrheitsprinzip ableiten will, sollte man Rousseau’s Aussage im ganzen lesen:

Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. | Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. | Wenn demnach bei der Gründung des Gesellschaftsvertrages einige Widerspruch erheben, so macht ihre Meinung ihn nicht ungültig, sondern schließt die Gegner von ihm aus; sie gelten unter den Staatsbürgern als Fremde« (Contrat Social, ebd., S. 42 | 71 | 153).

Das ist das eine. Aber nun noch zu einem verwässerten Begriff „Verfassung“ Jeder Vertrag ob Bürgervertrag, übereinkommen zweier Vertragspartner oder auch einseitiger Vertrag, wurde von jemandem „verfasst“. Man kann alles vertragsähnliche „Verfassung" nennen, muss es aber nicht. Man kann aber auch einem einseitig verfassten Vertrag (in welcher Form auch immer, auch mündlich) durch konkludentes Handeln bejahen und verneinen. Im Bezug zur Wahl und dem Wahlgesetz bedeutet die Wahlstimme eine konkludente Zustimmung. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass alle Nichtwähler zustimmen. In Bezug zum GG und der Aussage von Rousseau fehlt auch dort die Zustimmung aller. Und betrachtet man nun noch das GG und das Wahlgesetz ist der Ofen der sogenannten demokratischen Mehrheitswahl, aus! Durch konkludentes Handeln kann der Nichtwähler die Akzeptanz dieser chaotischen Veranstaltung verneinen. Kann er das auch durchsetzen? Gerichtlich nein, da eine unabhängige Instanz dazu fehlt, durch Willenskraft ja.

Es sei nun noch ein Hinweis persönlicher Art anzufügen. Wenn Du Verlinkungen vornimmst von Personen, die gewisse Aussagen gemacht haben, dann wähle sorgfältig aus. Das ist ein gut gemeinter Ratschlag. Icke und Popp sind dabei nicht unbedingt die Beste Wahl auch wenn man manchen Aussagen zustimmen kann. Aber dass nur am Rande. Man kann auch Aussagen von Mussolini, Hitler, Stalin usw. verwenden, denn auch diese haben manchmal was vernünftiges gesagt. Ich denke bei diesem extremen Beispiel von Personen weist du was ich mit Auswahl meine.

Sort:  

Ja natürlich habe ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gelesen.
Danke für deinen Kommentar und deine weiteren Anregungen.
Freue mich immer über weiter Hinweise/Links/Hilfen und konstruktive Kritik.

Zu Icke und Popp:
Andreas Popp verfolge ich bereits seit zig Jahren (denk irgendwas so zwischen 8-10 Jahren) und bin mir sehr bewußt wie er einzuschätzen ist. - Die Wissensmanufaktur finde ich sehr interessant und informativ.

Habe aber auf einigen Seiten hier gelesen das durchaus auch mal nach Popp verlangt wurde.
Da ich davon ausgehe das sich Leser intensiv mit obigem Text auseinander setzen , verweigere ich auch diese Ansichten (Icke und Popp) nicht.
Insofern war die Auswahl sehr bewusst genau so gemacht. Man soll sich weitgehend sein eigenes Bild machen (können).
Egal ob nun Popp, Icke, KenFM oder wer auch immer. Ich finde auch diese Meinungen gehören dazu!

Niemand muß alles 1:1 so übernehmen wie er es im Netz (egal ob per Video oder schriftlich) vorfindet.

Auch dass ist richtig.

Die umkommentierte Verlinkung eines Herrn Popp, der sehr viel Unsinn verbreitet und aus meiner Sicht erkennbar sein eigenes Süppchen kocht, mindert für mich - trotz der grundsätzlich nachvollziehbareren Argumentation - die Qualität des Artikels so erheblich, dass ich von einem Reseteem absehe.

Coin Marketplace

STEEM 0.18
TRX 0.16
JST 0.030
BTC 62065.67
ETH 2429.85
USDT 1.00
SBD 2.68