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RE: Differentiation between german „Gewerbebetrieb“ and freelance work according to german tax law | Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit nach deutschem Steuerrecht

in #cryptocurrency7 years ago (edited)

Die grosse Preisfrage die mich derzeit beschäftigt: Zählt ein power-up, bzw. power-down als eine Währungskonversion (Steem zu SP, bzw SP zu Steem), oder nicht? Falls ja, wäre ja jeder power-up und power-down entsprechend einer private Veräusserung zu versteuern.
Oder aber, kann man einen power up lediglich als eine zeitliche Bindung von Steem vertreten (vergleichbar mit der Einzahlung auf ein verzinstes Termingeldkonto). Einen power-down entsprechend als Auflösung der zeitlichen Bindung.

Eine Einschätzung dazu würde ich als sehr wertvoll erachten für die mich ich dann gerne mit einem 100% upvote bedanken werde.

Falls Unklarheiten bzgl meiner Frage bestehen oder Dir bestimmte Informationen für eine Einschätzung fehlen, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung!

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Hallo shaka,

vorab: ich selbst bin neu hier auf steemit und das ist mein erster Kommentar. Soweit ich es verstanden habe sind sowohl Steem, SP als auch Steem $ unterschiedliche Kryptowährungen, welche hier zu unterschiedlichen Zwecken angewendet werden. Dabei ist ein power-up die Einzahlung durch Steem in SP und ein power-down die Auszahlung von SP in Steem. Ist das richtig so?

Wenn ja, verstehe ich die Annahme nicht wieso die Vorgänge dann private Veräußerungen darstellen sollen. Meines Erachtens ist dies nur der Fall bei der Veräußerung an Dritte, beispielsweise durch eine Börse. Hier tauschst du ja nur deine Vermögenswerte, wie z.B. € in $. Ein Mehrertrag entsteht dabei noch nicht.

SP vergleiche ich mit der Kryptowährung NEO und GAS. Hier ist die Verzinsung zu beachten.

Disclaimer: Auch dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich Informationszwecken, für welche keine Haftung übernommen wird.

Danke für Deinen Kommentar @juntos.

Den Hinweis darauf, dass es sich bei der Konversion von Steem zu SP und umgekehrt um einem Umtausch von Vermögenswerten OHNE Beteiligung Dritter handelt finde ich sehr hilfreich. Gibt es hierfür noch ein weiteres Beispiel von ausserhalb der Krypto-Welt? Auch wenn ich beispielsweise einen Devisentausch vornehme ist ein An- bzw. Verkäufer beteiligt. Und ein Ertrag wäre steuerbar.

Mein Standpunkt wäre bislang der, dass es sich bei SP eben nicht um eine eigenständige Währung handelt, da mit SP weder gehandelt, noch etwas erstanden werden kann.

Grüsse und viel Erfolg bei Deinen ersten Schritten hier.

@shaka nochmal ergänzend zu deinen Fragen: Aktuell ist ja die Rechtslage so, dass noch nicht zwischen den Kryptowährungen und den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten unterschieden wird. Aus Sicht des Finanzamtes sind aktuell Steem, Steem$ und SteemPower alles digitale Währungen (Rechnungseinheiten laut BaFin §1 (11) S. 1 Kreditwesengesetz, Wirtschaftsgüter laut BMF). Bisher wird also nur auf den möglichen Nutzen als Zahlungsgmittel abgezielt. Deshalb wird nach meiner Einschätzung auch SteemPower so angesehen. Das kann sich aber in Zukunft noch ändern. Die Power ähnelt eigentlich mehr einem Unternehmensanteil an steemit.

Ein Beispiel in unserem nicht-virtuellen-Leben möchte ich dir auch noch nennen: Die steuerneutrale Anschaffung von Dollar über ein Exchange Konto.

Disclaimer: Auch dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich Informationszwecken, für welche keine Haftung übernommen wird.

Wenn ich in meine Wallet gehe und auf Steem kaufen klicke, werde ich mit BlockTrades verbunden. Dort ist es möglich z.B. Ether gegen SteemPower zu tauschen. Dabei ist 1 SP momentan 0,003929059853766586 Ether wert. Wichtig ist zu wissen, ob der Preis fest ist oder sich ständig ändert. Wäre dies der Fall, dann werden durch die Preisänderungen Kursgewinne oder Verluste realisiert. Diese sind dann steuerlich relevant.

Jedenfalls handelt es sich bei dem Erfassen von Content auf steemit um keine private Veräußerungsgeschäfte, da entweder Einkünfte aus Selbständigkeit oder Gewerbebetrieb erzielt werden. Hierbei gibt es keine Spekulationsfrist. Alle realisierten Kursgewinne und Verluste sind in der Gewinnermittlung anzugeben.

Hierzu werde ich, hoffentlich in Kürze, einen umfangreichen Beitrag erstellen.

Disclaimer: Auch dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich Informationszwecken, für welche keine Haftung übernommen wird.

Hallo Shaka,

Du hast mich eben im Introduceyourself Tag upgevotet.
Vielen Dank dafür.

Ich habe mich mal bei dir umgesehen. Wie kann ich am besten mit Dir in Kotakt treten ausser unter fremde Posts zu schreiben?
Danke
Alex

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