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RE: Differentiation between german „Gewerbebetrieb“ and freelance work according to german tax law | Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit nach deutschem Steuerrecht
Interessantes Thema für mich. Wird für viele wichtig. Je nach Größe des Einkommens durch steemit. Ich denke mal solange es nicht zu groß wird kann man unter dem Radar fliegen.
Auswandern wäre vielleicht eine Alternative ...
Jain, Auswandern, kommt darauf an. Selbst auswander schützt nur beding vor dem Steuern zahlen in Deutschland ;)
@taxguy, danke für das Beispiel!
Das müsstest du erklären (bzw. kannst es gerne erklären, wenn du willst), warum es nur bedingt schützt. Klar, wenn du z. B. noch eine Immobilie in Deutschland besitzt, musst du die damit verbundenen Steuern zahlen, aber wenn du alle steuerrelevanten Verbindungen kappst ... was soll dann noch anfallen?
Lies doch z. B. mal die Panama-Berichte von @hilarski vielleicht bekommst du dann auch Lust ... :)
Je nach Verbindung sieht der deutsche Steuergesetzgeber bis zu zehn Jahre danach noch steuerbare Möglichkeiten. Die Details aber nicht hier, das mache ich besser separat. Das würde hier den Rahmen sprengen.
Die (soweit ich das als nicht Steurfachmann beurteilen kann) beste Quelle bezüglich Wegzugsbesteuerung findet sich hier.
Das Beispiel hab ich gerne gegeben.
Auswandern schützt tatsächlich nur bedingt vor dem Steuern zahlen in Deutschland. Ich glaube, dazu werde ich separat schreiben. Hier nur in aller Kürze so viel. Hat jemand ein Unternehmen in Deutschland (Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit), besteuert Deutschland in dem Moment des Auswanderns den Wert des Unternehmens. Das führt zu der unangenehmen Situation, dass man plötzlich nur aufgrund des Auswanderns Steuern auf einen Wert bezahlen muss, ohne dass einem zu diesem Zeitpunkt Einkünfte zufließen. Jetzt können wir getrost mal anfangen zu diskutieren, ob wir hier schon einen Betrieb (sei er gewerblich oder freiberuflich) haben. Ich vermute, dass das Finanzamt erst mal behaupten wird: ja.
Und das ist nur eine Folge: Wer einen Betrieb hat und auswandert ist unter gewissen Umständen auch weiterhin in Deutschland mit dem Betrieb steuerpflichtig.
@lintang gibt zudem das Beispiel der Immobilie. Für all diejenigen von uns, die (noch) keine Immobilienbesitzer sind, kommen aber zumindest die von mir genannten Punkte in Betracht.
Soviel erst mal in aller Kürze. Mehr im separaten Post.
Das mal als eine Folge des Auswanderns.
Unter dem Radar fliegen ist ein Ansatz, den ich nicht empfehlen kann. Ich betreue gerade einen Mandanten, bei dem in der Steuererklärung bestimmte Einkünfte jetzt erstmals angegeben wurden. Das führte dazu, dass das Finanzamt die Steuerveranlagung nicht durchführte, sondern ausdrücklich wissen will, seit wann diese Art von Einkünften erwirtschaftet wurde.