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RE: Bundeskrimanlgesetz schränkt Grundrechte weiter ein!

in #breaking7 years ago (edited)

Danke für den Artikel!

Für mich, der ich in Rechtsfragen ein totaler Laie bin, tönt das recht problematisch.

Vor allem tönt es scheinbar danach, dass sich ein Individuum, mindestens theoretisch, solange Teil b) nicht greift, unter Berufung auf a) sehr weitgehend aktiv werden darf. Nur das Wort unbedingt mahnt zur Verhältnismässigkeit.

Jede Gewalt, die einem nicht als Konsequenz eigener Aggression widerfährt und solange sie nicht angekündigt von staatlichen Sicherheitsorganen oder berechtigten, privaten Sicherheitsdiensten angewendet wird, ist rechtswidrig.

Es steht auch nichts davon, dass b) rückwirkend auf a) zur Anwendung kommen kann. Oder habe ich jetzt mal wieder alles falsch verstanden? Ich bin ja auch nicht Deutscher, aber auch in der Schweiz werde ich manchmal nicht schlau aus diesen Texten, ich mag viel lieber den naturwissenschaftlich-technischen Schreibstil.

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Ich denke das BKAg ist nicht nachträglich wirksam. Ist ja auch nicht so ein wichtiges Gesetzes Buch. Ich denke es soll den handlungsRahmen für Polizisten erweitern eine demo nieder zuschlagen .

Ausserdem könnte man so einfacher hausdurchsuchungen durch führen.

In deutsch beginnt man ja bereits damit Wohnungen zu enteignen. Dund da braucht man schon ne Rückversicherung für Polizei Beamte. Aus staatlicher Sicht.

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