Bei einem Börsencrash: EU-Behörden planen Entmündigung der Fondsanleger (via finanzmarktwelt.de)

in #aktien6 years ago

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So schlägt der ESRB vor, dass Behörden in Europa zukünftig in „Notlagen“ (also vor oder bei einem Börsencrash) den Anlegern den sofortigen und vollständigen Verkauf ihrer Fondsanteile verbieten können.


Haben Sie schon mal etwas vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) gehört? Das ist eine Art Plauder- und Diskutier-Runde von Notenbankern und Wissenschaftlern aus Europa. Den Vorsitz hat, ohhh Wunder, unser oberster Notenbanker Mario Draghi. Aber die Politik ist angehalten die Ratschläge beziehungsweise Vorschläge des ESRB zu befolgen. Denn er wurde nach der Finanzkrise gegründet, um frühzeitig neue Gefahren zu erkennen, damit keine neue Finanzkrise entsteht, womit auch die Prävention vor einem erneuten Börsencrash gemeint ist.

(...)

Haben Draghi und Co aus ihrem Unterbewusstsein den sozialistischen Grundgedanken wieder hervorgekramt, den sie in den letzten Jahren schon anwendeten? Denn das Fluten der Märkte mit Billionen gedruckter Euros war eine krasse von Notenbanken herbeigeführte Hausse, die nichts mit freien Marktschwankungen zu tun hatte (etwas vereinfacht ausgedrückt). Es war eine von oben verordnete Marktverzerrung, um Krisen und Kursabstürze im Keim zu ersticken. Und was würde ebenfalls zum sozialistischen Gedankengut passen?

Die geplante Endmündigung

In ihrem aktuellsten Bericht hat der ESRB Investmentfonds (gemanagte Aktienfonds, Indexfonds etc) als Systemrisiko ausgemacht, weil dort eben so gigantisch große Geldmengen liegen, die am Markt investiert sind. Geraten die Fondsanleger in Panik und verkaufen ihr Anteile, rutschen die Kurse. Dem Anleger, der direkt Aktien bestizt, kann man nicht verbieten die Aktien direkt an der Böres zu verkaufen. Aber vielleicht, so haben sich die Damen und Herren beim ESRB gesagt, kann man ja die Fonds regulieren?

voller Artikel unter:

https://finanzmarktwelt.de/bei-einem-boersencrash-eu-behoerden-planen-entmuendigung-der-fondsanleger-83326/

Foto: http://www.esrb.europa.eu/home/html/index.en.html

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Das ist ja richtig dreist.
Allerdings gibt es eine Wettbewerbsfreiheit, die ist nicht zwangsläufig an den Verbraucherschutz gekoppelt.
Man kann ja schließlich auch niemanden verbieten, seine Möbel bei Ebay privat zu veräußern. Wo will man dort anfangen und wo soll das enden?
In dem Falle würde ich den Verkauf von Fondanteilen damit auch vergleichen. Schließlich wäre das auch eine private Veräußerung.
Meine Frage an der Stelle ist grundsätzlich. Wäre es rechtlich nach EU Recht möglich einen Schaden geltend zu machen, wenn eine Verbraucherschutzrichtlinie unmittelbar dem Verbraucher schadet, anstatt ihn zu schützen?
Im Grunde genommen wäre ja der Zweck des Verbraucherschutzes zumindest mittelbar verletzt würde ich sagen.

Was hat die EZB mit Wettbewerbsfreiheit zu tun? Ist eine Monopolinstitution.

Das ist richtig. Es ging mir nicht um das Geldmonopol der EZB, sondern um die Frage inwiefern es möglich ist, private Veräußerungen unter dem Denkmantel des Verbraucherschutzes so einzuschränken, dass es dem Verbraucher schadet.
Ich hatte gehofft, dass mir jemand diese Frage beantworten kann.

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