Sollte es ein Urteil nur auf Grundlage der Aussage eines mutmaßlichen Opfers geben, kann man nicht von einem Verfassungsgemäßen Gerichtsverfahren sprechen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich und ohne Beweise/Zeugen steht Aussage gegen Aussage.
Sollte es ein Urteil nur auf Grundlage der Aussage eines mutmaßlichen Opfers geben, kann man nicht von einem Verfassungsgemäßen Gerichtsverfahren sprechen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich und ohne Beweise/Zeugen steht Aussage gegen Aussage.