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Die LuftVO bezieht sich auf Luftverkehr, der im Raum über 300 m bzw. 150 m und wo Flugzeuge starten/landen, stattfindet. Der Drohnenkram wurde auf Druck der Medien von der Merkel-Regierung da rein gewurschtelt.

Übrigens steht da sogar drin, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die Luftsicherheit nicht berührt wird. Was soll das also? Richtig, Regulierungswut und Geldmacherei!

§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten...
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.

Ja, kenne ich und lehne es als unzumutbaren Eingriff in meine Freiheit ab. Das habe ich doch schon oft genug erklärt. Was willst Du mir damit jetzt sagen?

Eine kleine Erinnerung daran, dass deine Freiheit mit deiner Drohne zu fliegen, wo du Lust hast, da aufhört, wo jemand anderes auf seinem eigenen Grundstück unbeobachtet bleiben möchte.

Ich stimme dir 100% zu, das möchte ich auch nicht. Überfliegen und beobachten sind aber zwei Paar Schuhe und das Gesetz eine populistische Unverschämtheit, die nicht notwendig war. Bei den Brennweiten und Entfernungen, um die es geht, ist es ein Eingriff in die Kunst- und die Panoramafreiheit, den ich nicht hinnehme. Damit ist das Thema für mich erschöpft.

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