Gierschutz statt Tierschutz

in #tierschutz7 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Ein ganz schwarzer Tag für die Moral in diesem Lande:

Das Oberverwaltungsgericht Münster erachtet nach seinem Urteil das Schreddern von Hähnchen als mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Demnach stelle das wirtschaftliche Interesse der Brütereien einen "vernünftigen Grund" im Sinne von §17 des Tierschutzgesetzes dar, die Tiere derart zu entsorgen. Diese Bestimmung stellt das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe.
Das Gericht meint zudem, sein Urteil treffe keine Aussage über die Akzeptanz dieser Vorgehensweise in der Bevölkerung.

Dieses Fehlurteil ist an Zynismus kaum zu überbieten. Hier wird der Profit über das Leben gestellt. Die Gier dominiert über die Kreatur. Die Bemerkung, das Urteil äußere sich nicht zur Akzeptanz dieses Vorgehens, verkennt, daß Urteile im Namen des Volkes ergehen und selbstverständlich der Haltung der Bevölkerung Rechnung tragen müssen. Jedes Urteil wird eingeleitet durch die Worte „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“. Sich über die manifest gewordene Anschauung der Bevölkerungsmehrheit hinwegzusetzen, obwohl die rechtlichen Bestimmungen es erlaubt hätten, sie zu beachten, mißachtet und verhöhnt das Volk, dessen Name hier mißbraucht wird.

Dies beweist einmal mehr, daß Art. 20a des Grundgesetzes lediglich einen Papiertiger darstellt, der praktisch keinerlei Wirkung entfaltet. Bei dem darin erwähnten Schutz der Tiere durch den Staat handelt es sich um einen rein deklarativen Programmsatz ohne verpflichtenden Charakter. Jedes Gesetz und jedes Urteil kann ihn aushebeln.

Die politisch besetzten Gerichte machen sich zu Handlangern der Regierung, die ihrerseits von Lobbyisten beherrscht wird. Von der richterlichen Unabhängigkeit bleibt nichts übrig.

Als Jurist schäme ich mich abgrundtief für diese juristische Fehlleistung von Nieten in Roben.

Von Regierungsseite ist keine Abhilfe zu erwarten, da sie sich den sie alimentierenden Lobbygruppen ausgeliefert hat. Eine schmutzige Hand wäscht die andere, aber alle bleiben schmutzig.
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Friedrich Wilhelm I. von Preußen) erließ am 15. Dezember 1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Wo staatliche Willkür ein Recht ist,
Und das Volk ein gehorsamer Knecht ist,
Da ist des Deutschen Vaterland...

Großartiger Kommentar! Nun weißt Du, warum ich schwarz gekleidet bin.

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