Darf man das Bundesamt für Verfassungsschutz untersuchen?

in #deutsch6 years ago

http://orf.at/stories/2434040/2434049/

Nachdem dieses Theater jetzt schon eine Zeitlang läuft, ein kleines Update. Naja, eigentlich hauptsächlich nur, dass es noch läuft und sie sich nicht zu schade sind, den selben Unsinn (natürlich meine ich Informationsverdrehung) rauf und runter zu spielen. Total vergessen haben sie, dass es vorher noch um das Schmuggeln von nordkoreanischen Pässen ging. Jetzt wird die ganze Zeit gefragt, ob auch die Auflagen richtig erfüllt waren. Am besten merkt man das am Antrag der SPÖ. Der ist nicht nur zu allgemein formuliert, sondern muss (naheliegend) auch die Gründe auslassen, sonst würde ja sofort offensichtlich, dass dahinter nur politischer Vernichtungskrieg steht.

: „Untersuchungsgegenstand ist die Klärung der politischen Verantwortung betreffend die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und allfälliger in diesem Bereich der Vollziehung bestehender Missstände im Zeitraum 16. Dezember 2013 bis 13. März 2018.“

wie wäre es mit folgendem:

?Untersuchungsgestand ist das Eingreifen der Polizei im BVT, wo illegale Aktivitäten festgestellt wurden. Darf das BVT illegale Handlungen betreiben, wenn ja, wo ist die Grenze? Dürfen ferner von anderer Quelle diese Handlungen untersucht werden, und wenn nein, welches demokratische Prinzip liegt dem zugrunde?

computersicherheit.jpg

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Darf man das Bundesamt für Verfassungsschutz untersuchen?

Korruption im Bereich des Verfassungsschutzes ist wohl selbst die grösste nur denkbare Bedrohung für die Verfassung selbst, also ja. Das Problem ist hier nur, dass der Staat hier Konflikte untersuchen muss, in denen er selbst verwickelt ist. Ein Grunlegendes Dilemma, wenn man einen Staat, als Letztentscheider in allen Konflikten und Angelegenheiten hat, da er auch immer Letztentscheider in allen Konflikte und Angelegenheit ist, in die er selber verstrickt ist. Die Frage die sich stell,t ist meines Erachtens also weniger, ob man den Verfassungsschutz untersuchen darf, sondern wie man es macht. Beauftragt man eine staatliche Behörde so ist diese nicht neutral (wer untersucht diese Behörde).

Da hast du natürlich recht! Wer kontrolliert die Kontrolleure? Wahrscheinlich, oder naheliegend gibt es jetzt deswegen diese Ausredenflut.

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