RE: Besteuerung von Kryptowährungen | Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co.
Aus fachlicher Sicht (ich bin Steuerberater) kann ich fast voll zustimmen. :-)
Eine Anmerkung:
Nach meinen Informationen (ich habe allerdings bisher nur Sekundärliteratur gelesen) sieht die Einschätzung der Finanzverwaltung wie folgt aus:
"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend BaFin) hat Bitcoins als Finanzinstrumente in Gestalt von Rechnungseinheiten im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 des Kreditwesengesetzes qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Nach Rechtsauffassung der BaFin stellen Bitcoins kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Sie sind auch weder Devisen noch Sorten (vgl. BaFin, Bitcoins: Aufsichtliche Bewertung und Risiken für Nutzer, Pressemitteilung vom 19. Dezember 2013)." (gefunden www.stbk-sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/2017/07/2017-04-27.pdf).
Diese von der obigen Darstellung leicht abweichende Auffassung hat auf die Aussagen im Artikel keinen Einfluss.
Das bedeutet jedoch für Geschäfte mit Zahlung in Kryptowährungen, dass diese wie Tauschgeschäfte zu behandeln sind. Die Bewertung erfolgt dann nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Da dürfte man im Falle von Steem/Steem Power verdienen auf recht hohe praktische Hürden stoßen.
Zum Thema "Steem/Steem Power verdienen" möchte ich folgendes ergänzen, wobei es sich hier um meine Meinung und erste Hinweise handelt mangels fundierter Literatur (die es naturgemäß noch nicht geben kann):
-- Grundsätzlich dürfte zunächst der Umfang entscheidend sein. Es ist zu klären, ob eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt und wenn ja, welche Einkunftsart vorliegt. Es könnten dann Honorare für ein journalistische Tätigkeit sein.
-- Wenn dem so sein sollte, ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten steuerbar und steuerpflichtig.
HINWEIS: Ein Reisebericht, der eine entsprechende Reise voraussetzt und damit Kosten (also Werbungskosten) verursacht, könnte die ganze Sache sehr schnell uninteressant für das Finanzamt machen.
-- Ganz schwierig bzw. zur Zeit kaum zu lösen wird die Frage sein, wann denn überhaupt Einnahmen erzielt werden. Da Steem/Steem Power eben als Währung behandelt werden, dürften hier meiner Meinung nach bis auf weiteres solange keine steuerplichtigen Einnahmen vorliegen, bis Steem/Steem Powerin FIAT-Währungen getauscht werden. Aber das ist – wie gesagt – nur meine Meinung und nicht durch Literatur belegbar.
Vielen vielen Dank für deinen Kommentar, ich fass dies als einen Art Ritterschlag auf, wenn mir selbst ein Steuerberater zustimmt:)
Ich habe meinen Kommentar noch ergänzt und die Zustimmung leicht eingeschränkt. Das tut der Qualität Ihres Beitrags jedoch keinen Abbruch, sondern soll aus meiner Sicht der Weiterentwicklung des Themas dienen.
vielen Dank und danke für die Quellenangabe, die in diesem Bereich echt rar sind.
Das mit Steem hätte ich, wie ich in einem anderen Kommentar schon geschrieben habe, aus dem Bauchgefühl zunächst auch mal als freiberufliche Einnahmen deklariert. Problem ist aber folgendes: Wenn ich sage, dass alle Gegenleistungen (also Einnahmen) in Geld oder geldeswert als Einkünfte angesetzt werden müssen ist klar, welchen Betrag ich in meiner Steuererklärung angebe. (Gutschrift der SteemDollar auf meiner Wallet * Wechselkurs in Euro). Was passiert aber, wenn ich 3 Monate bis zur Auszahlung in Fiat warte und sich der Wert von Steem verzehnfacht hat. Wie versteuer ich diesen Wertzuwachs? Theoretisch müsste ich als AK, dann die damals gutgeschriebenen SteemDollar heranziehen, die aber bereits versteuert wurden. Würde ja im weitesten Sinne zu einer Art Doppelbesteuerung führen. Ist ja beim Mining das selbe. Auch hier muss ich noch etwas Recherche betreiben
"ist klar, welchen Betrag ich in meiner Steuererklärung angebe. (Gutschrift der SteemDollar auf meiner Wallet * Wechselkurs in Euro). "
Genau das verstehe ich aus der o.a. Quelle eben anders: Tausch bedeutet , die Bewertung erfolgt dann nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Das wäre also der Wert des geschriebenen Artikels? Hmhm.
Wenn Sie richtig liegen (was die Einstufung von Steem/Steempower als Währung voraussetzt, der in der o.a. Quelle widersprochen wird), dann haben Sie im Moment der Zahlung in Steem/Steempower Ihre Einnahmen bewertet zum Tageskurs in € und gleichzeitig die Anschaffung der Steem/Steempower zum gleichen Kurs. Ein späterer Verkauf wäre dann zu besteuern wie vohn Ihnen oben dargelgt. Fraglich wäre dann, ob die Steem/Steempower zum Privatvermögen (also dann komplett wie o.a.) oder zum Betriebsvermögen (immer steuerpflichtig, auch bei Haltedauer > 1 Jahr) gehören.
Wir sehen: im Einzelfall ist ein Besuch beim Fachmann wohl unerlässlich. Ich helfe in solchen Fällen gegen angemessene Bezahlung :-) - allerdings bitte schon im Vorfeld, wenn durch Gestaltungen noch Einfluss auf das Ergebnis genommen werden kann. Das nachträgliche Abrechnen macht weniger Spaß.