Steuergeschenk aus der Schweiz

in #steuer7 years ago

So es hat nun doch alles ein wenig länger gedauert als zunächst erwartet. Immerhin wollte ich dann doch erst darüber schreiben, wenn es auch wirklich durch gelaufen ist. Dann kam aber das deutsche Finanzamt irgendwie nicht in den Pott und es zögerte sich alles ein wenig hinaus. Doch nun kann ich mit Fug und Recht sagen: Operation gelungen, es gibt ein Steuergeschenk aus der Schweiz.

Doch zunächst einmal von Anfang an. Was ist eigentlich das Problem? Ich besitze Aktien des schweizer Unternehmens BB Biotech (habe hier ja bereits darüber berichtet). Dies ist grundsätzlich erst einmal eine ganze tolle Sache, da es wirklich eine nette Dividende gibt über die ich mich bereits sehr freue. Rund 5,5% gab es dieses Jahr und auch die Jahre zuvor war alles auf einem ähnlich hohen Niveau. Also Grund zur Freude?

Leider nein! Denn anstatt die übige Dividende auf das Konto zu bekommen, werden rund 35% davon in der Schweiz direkt als Quellsteuer eingezogen. Ja, kaum vorstellbar, aber die Schweiz ist ein regelrechter kommunistischer Staat (:D) in den Bergen und zieht mehr als 1/3 direkt von den Kapitalerträgen ein. Ähnlich wie bereits in Deutschland fackelt man da nicht lange und das Unternehmen führt die Steuer direkt zum eidgenössischen Finanzamt ab. Da macht man als Aktionär ein langes Gesicht.

Theoretisch könnte die Schweiz ja die 35% von sich einbehalten und den Rest überweisen und das deutsche Finanzamt sagt dann, dass sie auf die restlichen 65% auch noch einmal einen Anspruch von 25% erheben. Eine solche doppelte Besteuerung würde einem die Freude an der Dividende entgültig ruinieren. Dies erkannte man und richtete daher sogenannte „Doppelbesteuerungsabkommen“ (DBA) mit zahlreichen Ländern ein. Bei der Schweiz z.B. in den 70er.

Im Kern besagt es, dass man als Deutscher Steuerbürger nur die Differenz bezahlen muss. Erhebt ein Land z.B. nur eine Quellsteuer von 15%, so muss man an das deutsche Finanzamt nur 10% (+ Soli) abführen, so dass man am Ende eben nur mit 25% besteuert wird. In den meisten Ländern klappt das automatisch sehr gut, so dass man als Aktionär gleichgültig die Schultern zuckt. Wo das Geld am Ende landet ist einem ja egal, solange man eben nur die 25% bezahlt.

Doch bei der Schweiz zahlt man eben mehr und verliert 35%. Das Deutsche Finanzamt erhebt somit keine weiteren Ansprüche mehr darauf, weil man ja schon mehr als 25% gezahlt hat. Also die Schweiz als Investitionsstandort meiden? Mitnichten! Denn während das Unternehmen beim Abführen nicht weiß, dass man ein Deutscher Steuerbürger ist, können wir eben zu den Eidgenossen gehen und ihnen mitteilen, dass wir das sind und uns auf das DBA berufen und somit zu viel gezahltes Geld zurückfordern.

In der Praxis läuft dies ein wenig anders ab, so dass die Schweiz nur 15% Quellsteuer erhebt und der deutsche Fiskus nochmal 10%. Somit haben wir 25% und können uns von den Schweizern 20% zurückfordern.

Glücklicherweise sind die Eidgenossen ein Recht freundliches Völkchen und legen einen dabei nur wenige Steine in den Weg. Zunächst einmal besuchen wir einfach diese Webseite (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/ausland.html). Dort sind die Formulare zu finden für ausländische Steuerbürger. Idealerweise nutzen wir das Formular zunächst elektronisch und fordern nicht auf dem Postweg ein Formular an.

So wird das Tool Snapform Viewer (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/dienstleistungen/snapform-viewer.html) genutzt mit dem man das eher exotische QDF-Dateiformat öffnen kann. Sehr zu meiner Überraschung existierte vom Viewer sogar eine Linux-Version! Lob und Anerkennung in Richtung der Schweiz. Die Installation verlief wie jede andere Software auch. Danach laden wir uns von der Webseite das Formular 85 für Deutschland runter und öffnen dies im Viewer.

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Es öffnet sich nun das Formular. Die Oberfläche wirkt etwas altbacken, ist aber voll funktional und klappt eben wie man es erwartet.

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Aber schauen wir es uns einmal genauer an. Zunächst einmal füllen wir die Jahre aus auf dem sich unsere Rückerstattungsanfrage bezieht. Dies sind in meinem Fall die Jahre 2017, 2018, 2019. Ich habe entsprechend gewartet, damit auch ein Betrag zusammen kommt, der sich überhaupt lohnt. Nach mehr als 3 Jahren würden unsere Ansprüche erlöschen.

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Bei den Kontaktdaten gibt man einfach seine E-Mail und/oder die Telefonnummer ein bei denen man ggf. kontaktiert werden kann. Dies war bei mir nicht der Fall.

Der Ertragsgläubiger ist man selbst. Und füllt hier einfach seine Adresse ein. Sofern dies das erste Mal ist, füllt man diese auch auf der rechten Seite noch einmal aus. Ansonsten kann man seine ESTV-ID-Nummer verwenden, die man nach das erste Mal erhält und diese dann oben rechts eintragen.

Unten befinden sich dann die Kontaktinformationen der eigenen Hausbank, die dann auch genutzt wird um die Erstattung zu überweisen. Auch hier sollte eigentlich alles selbsterklärend sein. Da ich bei der Kundennummer nicht ganz sicher war, habe ich einfach die Depotnummer eingetragen und entsprechenden Ansprechpartner. Dies ging scheinbar problemlos durch.

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Der untere Teil ist grundsätzlich auch nicht schwieriger. Hier tragen wir unsere Forderungen ein. In diesem Fall wurden 2017 entsprechend 110 Aktien erworben. Hätte man einen Nachkauf gemacht, müsste man entsprechend die Jahre voneinander abgrenzen. Für das jeweilige Forderungsjahr wird die Dividende eingetragen, die man pro Aktie bekommen habt. Bitte behaltet im Hinterkopf, dass alle Beträge in CHF und nicht in EUR einzutragen sind!

Die genauen Beträge und das Datum der Erstattung könnt ihr einfach bei den Auszügen den Depotbank entnehmen. Bei der Ausschüttung, tragt ihr einfach die Anzahl der Aktien * der Dividende ein. Eigentlich alles ganz simple oder? Die Summen rechnet das Tool direkt selbst aus. Ganz unten nicht das Datum vergessen und in den Beilagen nach „Voucher“ eintragen.

Etwas tricky ist, dass es noch eine zweite Seite gibt. Diese kann man oben mit den Pfeilen weiterschalten und bekommt dann ein Ankreuzbogen vorgelegt. Diesen habe ich wie folgt ausgefüllt.

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Nachdem man ein wenig geschmunzelt hat, nachdem man verstanden hat, dass man auf eigene Rechnung „einkassiert“ hat, sollte es abgesehen von sprachlichen Formulierungen keine besondere Überraschungen geben und für Privatpersonen auch ähnlich aussehen.

Fertig ist auch bereits der Bogen und kann nun ausgedruckt und unterschrieben werden. Das Programm druckt automatisch insgesamt 3 Exemplare aus. Eines ist für die eigenen Unterlagen, eines für das deutsche Finanzamt und eines für das schweizer Finanzamt. Was was ist, kann man unten rechts auf der ersten Seite entnehmen. Alle müssen Unterschrieben werden!

Danach packt man einen Briefumschlag zusammen in dem folgendes Enthalten ist:

  • das deutsche Exemplar
  • das schweizer Exemplar
  • 3x Abrechnungen der Bank
  • 3x Tax Voucher

Die Abrechnungen sind ganz einfach die Dividendenerträge die einem von der Depotbank bestätigt werden. Die Tax Voucher gibt es bei einigen Depotbanken bei ausländischen Erträgen direkt erstattet. In meinem Fall musste ich diese bei der Depotbank nachfragen und habe sie kostenlos erhalten. Es soll allerdings auch Depotbanken geben, die dafür eine Gebühr kassieren (~15€).

Die Voucher klingen erst einmal merkwürdig, sind im Kern aber nur Bestätigungen der Depotbank, dass Steuern entsprechend abgeführt wurden. Diese braucht man dann eben für jedes Jahr, dass man zurückfordert.

Danach geht der Briefumschlag an das lokale deutsche Finanzamt. Danach kam erst einmal 7 Wochen gar nichts. Ich hatte schon sorge, dass man dort damit überfordert sei zu verstehen, was man von ihnen wollte. Am Ende müssen die nämlich nur Stempeln, dass man ein Deutscher Steuerbürger ist. Ich dachte das man das recht schnell feststellen kann in dem man einfach in die Steuererklärung der letzten Jahre blickt, aber es scheint ein hoch komplizierter technischer Vorgang zu sein ;)

Das Finanzamt schickt einem dann das Schweizer Formular entsprechend gestempelt zurück und hat hier sowohl die Auszüge als auch die Voucher einbehalten. Es sollte also vielleicht eher Kopien verschickt werden, statt den Originalen. Am Ende hält man aber eben das schweizer Exemplar entsprechend fertig gestempelt in den Händen.

Also ein neuen Briefumschlag, der dann gerichtet ist an:
Eidgenössischen Steuerverwaltung,
Eigerstraße 65,
3003 Bern,
Schweiz

Noch 90¢ drauf für einen internationalen Brief und ebenfalls in die Post. Es hat nun ca. 2 Wochen gedauert bis sich die Schweizer mit einem kleinen Brief gemeldet haben.

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Der Antrag wurde entsprechend statt gegeben und ich kriege das Geld in CHF auf mein Bankkonto überwiesen. Dabei sollte man noch einen Fallstrick bedenken! Im Gegensatz zur Dividende lassen sich die meisten Banken einen Währungswechsel sehr teuer bezahlen. Rund 25€ sollte man vermutlich schon ansetzen. Viele Zahlungsdienste wie TransferWise gehen leider nicht, weil wir nicht bestimmen können mit welchem Betreff zu uns überwiesen wird.

Wenn jemand einen freien Anbieter mit IBAN kennt oder ein Währungskonto ohne Gebühr und Mindestanlage, kann er dies gerne in den Kommentaren schreiben.

Im Kern habe ich also rund 200 CHF bekommen für insgesamt 3 Jahre Geduld, 2 Briefe und ca. 27€ insgesant. Ein recht guter Tausch wie ich finde. Freilich lohnt sich der Aufwand also nur, wenn der zurückgeforderte Betrag der Jahre über diesen Wert liegt. Ist er niedriger, würde in diesem Fall nur die Bank gewinnen und damit nicht der Mühe wert sein.

Grundsätzlich ist das System mit den Schweizern aber recht flott und auch problemlos. Insgesamt habe ich nicht mehr als eine Stunde dafür gebraucht und das nächste Mal sollte es auch fixer gehen. Ich selbst war überrascht wieviele Leute Nestle und Co in dem Depot liegen haben und sich nie gefragt haben, ob sie vielleicht zuviel Steuern zahlen. Einige sind regelrecht verwundert, dass man mit ein paar Briefen soviel zurückfordern kann.

Ähnliche Konzepte gibt es auch in anderen Ländern. Wobei diese oftmals nicht besonders schnell sind. So habe ich bei Italien Wartezeiten von bis zu 8 Jahren gehört. Gerade bei den aktuellen Bonitäten für mich ein klarer Fall dort nichts zu erwerben. Dann bleibe ich eben doch lieber bei den Schweizern und stocke dort weiter auf. Denn der Aufwand bleibt dann eben der Gleiche ;)

Ich hoffe sehr, dass der eine oder andere etwas mit diesem kleinen Howto etwas anfangen kann. Vielleicht sogar etwas völlig neues gelernt hat oder zumindest die Furcht für eine Anfrage verloren hat. Insbesondere eben auch dann, wenn er sich gerade auf Grund des DBA bisher gar nicht an Schweizer Titel getraut hat

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Great paperwork friend @gammastern that kind of diligence has always given many headaches.

It is some kind of work where it is easier not having a too high aversion against it, as it just makes stuff more painful. Just start and finish it fast. The longer you're pushing it forward, the more painful it gets ;)

Informativer Beitrag. Danke

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All a task @gammastern friend, this is a very valuable post for some people, that well that this here in Steemit that gives value to the platform, I congratulate you...

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