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Das Urheberrecht liegt erstmal beim Urheber, es sei denn, dieser ist länger als 70 Jahre tot. Das ist bei Johannes Becher und Hanns Eichler aber noch nicht der Fall.

Das scheint youtube nicht zu jucken.

Ein Rechteinhaber muss nachweisen können, über die besagten Rechte zu verfügen. Man kann nicht einfach so beahupten Rechte zu haben. Ich stimme da im Prinzip @oj1988 zu. Die Rechte liegen beim Dichter und Komponisten bzw. bei deren Erben. Die könnten sie natürlich verkauft haben, aber dann wäre der Fall eindeutig.

Bei Youtube gelten halt deren Regeln. Ich wüsste jetzt auch nicht wie ich da Einspruch erheben soll.

Noch ein Argument :Die Hymnen werden ja von verschiedenen Orchestern eingespielt. Diese Aufnahmen kann man sich auch Schützen lassen, meines Wissens.

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