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RE: EU-Regelungen für Kryptobörsen - ich glaub, ich steh im Wald!

in Deutsch Unplugged3 days ago (edited)

Bei Auszahlungen: Im Prinzip ja. Ich nutze die selbe Adresse mehrfach, ein Kalenderjahr lang, dann mach ich eine neue. In Bezug auf die Haltefrist finde ich das Übersichtlich.
Wechselgeld: In der eigen verwalteten Wallet spielen neue Adresse keine Rolle. Das heist, du kannst so viele nutzen und erzeugen und intern benzuzen, wie du für richtig hältst.
Einzahlungen: den meisten Börsen ist es noch egal. Wenn nicht, wird eben ein Zwischenschritt auf eine verifizierte Adresse nötig sein.
Man muss aber die Gebühren und auch das UTXO Management im Auge behalten. Kann sonst recht teuer werden.

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