Was war das Deutsche Reich tatsächlich?

in #history6 years ago (edited)

Da sich im Kreise der vermeintlichen Aufklärer viele Mythen und Geschichten um dieses Objekt ranken, bringen wir hier mal etwas Licht ins Dunkeln.

Vorab Folgendes:

In der langen Geschichte der deutschen Stämme und Völker hat es NIEMALS einen STAAT Deutsches Reich gegeben, aber beginnen wir von vorn. Dazu ist es notwendig noch etwas weiter in der Geschichte zurück zu gehen.

Wir beginnen also mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dessen Ende und die historischen Hintergründe.

Seit dem Mittelalter bis 1806 war das Heilige Römische Reich Deutscher Nation die verbindliche, allen Mitgliedern übergeordnete Rechtsinstanz. Grundlage dieses großen Völkerbündnisses war die Reichsverfassung. Zu Beginn umfasste das Reich die Gebiete Italien, Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweiz, Böhmen, Schlesien, Pommern und Burgund.

In der Goldenen Bulle von 1356 wurde festgelegt, dass das Reich eine Wahlmonarchie ist. Das Reichsoberhaupt, der Kaiser, wurde von den sieben Kurfürsten gewählt. Dazu zählten die drei geistlichen Kurfürsten, die Bischöfe von Köln, Mainz und Trier, sowie die vier weltlichen, der König von Böhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Rheinische Pfalzgraf und der Herzog von Sachsen.

De facto stammten die Kaiser seit 1438 aus dem Hause Habsburg, einmal abgesehen von dem Intermezzo des Kaisers Karl VII., der ein Sprössling des bayerischen Königshauses Wittelsbach war.

Das Reich war ein streng föderales Gebilde, das aus vielen unabhängigen und selbstbestimmten Kleinstaaten wie Reichstädten, geistlichen und weltlichen Territorialfürstentümern bestand.

Die Reichsstände, also Fürsten, Geistliche und unabhängige Reichsstädte, hatten ein Mitspracherecht auf den Reichstagen, auf denen der Kaiser Hof hielt. Der Kaiser stützte sich im Wesentlichen auf seine Hausmacht, stand aber den anderen Fürsten als oberster Gerichts- und Lehnsherr vor.

An der Schwelle zur Neuzeit entwickelte sich im Kernbereich des Heiligen Römischen Reiches ein deutsches Bewusstsein heraus. Eine Errungenschaft des Wormser Reichtages 1495 war der "Ewige Landfriede", der Selbstjustiz wie eigenmächtige Pfändungen und Fehden untersagte. Streitigkeiten mussten auf dem Rechtsweg beigelegt werden, wozu das Reichskammergericht eingerichtet wurde.

Außerdem wurde seit Worms eine Reichssteuer, der "gemeine Pfennig", von allen Untertanen erhoben. Mit dieser Steuer sollten das Reichskammergericht unterhalten und der Frieden nach innen und außen geschützt werden.

Im Kriegsfall stellte der Kaiser mithilfe der Landesfürsten eine Reichsarmee zusammen, die aus Landeskindern und Söldnern bestand. Die Ausbreitung der Reformation führte dazu, dass die protestantisch gewordenen Fürsten im 17. Jahrhundert immer mehr auf Distanz zum katholischen Kaiser gingen.

Im Zeitalter des Absolutismus beanspruchten die einzelnen Fürsten und Territorialherren eine größere Machtfülle für sich. Das Reich und seine Verfassung verloren immer mehr an Bedeutung, bis es 1806 endgültig zu Grunde ging.

Napoleon knüpfte an das alte untergegangene Reich an und gründete am 12. Juli 1806 den Rheinbund. Das Verfassungsdokument, die Rheinbundakte, war ein Vertrag zwischen dem französischen Kaiser und zuerst sechzehn Territorialstaaten, deren Gebiete rechtsrheinisch, aber nicht unmittelbar am Rhein lagen.

Im Bundestag zu Frankfurt am Main tagten die Mitglieder des Bundes. Die Position Napoleons war übermächtig, wenn auch rein formal alle Mitglieder gleichberechtigt sein sollten.

Die Herrscherhäuser, wie die von Baden und Württemberg, konnten an der Seite Napoleons ihr Territorium stark vergrößern. Der württembergische Herrscher nahm von Napoleons Gnaden sogar die Königswürde entgegen.

Bis 1808 schlossen sich weitere 23 Staaten dem Rheinbund an, darunter der Kurfürst Friedrich von Sachsen, die Herzöge von Mecklenburg-Strelitz und die Herzöge von Sachsen-Weimar-Eisenach.

Das Ziel, den Rheinbund von 1806 zu einem Bundesstaat mit gemeinsamen Verfassungsorganen auszubauen, scheiterte am Widerstand der größeren Mitgliedsstaaten. Faktisch blieb der Rheinbund im Wesentlichen ein Militärbündnis deutscher Staaten mit Frankreich. Er brach nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zusammen.

Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa neu. Nachdem sich die politische Landkarte des Kontinentes als Nachwirkung der Französischen Revolution erheblich verändert hatte, legte der Kongress wiederum zahlreiche Grenzen neu fest und schuf neue Staaten.

Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle bedeutenden Mächte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches. Die führende Rolle spielten Russland, das Vereinigte Königreich, Österreich und Preußen sowie das wiederhergestellte Königreich Frankreich und der Kirchenstaat. Die deutschen Fragen wurden angesichts ihrer Komplexität und ihres Umfangs getrennt von den übrigen europäischen Angelegenheiten beraten.

Der deutsche Bund (1815-1866) wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein.
Der österreichische Kaiser und der König von Preußen traten nur für ihre „vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörigen Besitzungen“ bei, weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches gewesen waren. Ferner taten es der König von Dänemark für Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg. Die Gründungsurkunde des Bundes, die Deutsche Bundesakte, war Teil der Wiener Kongress-Akte.

Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat, der wird feststellen, dass alle diese Verträge, ohne jegliche Beteiligung der Bevölkerung geschlossen wurden.

Gegen diese Kleinstaaterei und die Machtverhältnisse die ausschließlich bei den Ständen lagen, bildete sich nun Widerstand in der Bevölkerung.

Das aufstrebende Bürgertum konnte sich Bildung leisten. Besser gestellte Bürger schickten ihren Nachwuchs auf Gymnasien und folgend an Universitäten, die zuvor dem Adel vorbehalten waren. Zudem eröffnete das Aufkommen von Realschulen verbesserte Bildung für das weniger begüterte Bürgertum. Viele Studenten nahmen an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teil. Sie traten hierfür in Freikorps ein. Anstatt auf den König schworen die Kämpfer der Freikorps ihren Eid auf das Vaterland. Nach dem gemeinsamen Kampf gründeten Teile der zurückkehrenden Studenten Burschenschaften, da diese sich dem Ziel „Freiheit und Selbständigkeit des Vaterlandes“ verpflichtet fühlten und die nach regionalen Herkunftsgebiet gewachsenen Landsmannschaften als nicht mehr zeitgemäß ansahen. Die erste Burschenschaft, die diese Idee für sich vorsah, war die 1815 gegründete Urburschenschaft in Jena. Das von der Jenenser Studentenschaft ausgerichtete Wartburgfest führte 1817 im thüringischen Eisenach Studenten aus nahezu allen Kleinstaaten des Deutschen Bundes zusammen. Die Burschen fassten auf dem Fest Grundsätze und Beschlüsse, die von nationaler Einheit, Rede- und Pressefreiheit über Bürgerrechte bis hin zur Abschaffung von Zöllen, Handelssperren und unterschiedlichen Maßen und Gewichten reichten. Die Bewegung begleitete das liberale Pressegesetz Sachsen-Weimars, der Presse gestatte, die aufgekommenen Gedanken in die Öffentlichkeit zu transportieren.

Weitere Ereignisse dieser bürgerlichen Opposition waren z.B. Das Hambacher Fest.

Das Hambacher Fest fand vom 27. Mai bis zum 1. Juni 1832 auf dem Hambacher Schloss und nahe bei Hambach sowie in Neustadt an der Haardt in der damals zu Bayern gehörigen Rheinpfalz statt. Es gilt als Höhepunkt bürgerlicher Opposition in der Zeit der Restauration und zu Beginn des Vormärz. Die Forderungen der Festteilnehmer nach nationaler Einheit, Freiheit und Volkssouveränität hatten ihre Wurzeln im Widerstand gegen die restaurativen Bemühungen des Deutschen Bundes.

Das Hambacher Fest ist im Zusammenhang mit anderen Ereignissen zu sehen, so dem Wartburgfest (1817), der französischen Julirevolution (1830), dem polnischen Novemberaufstand(1830/31), der Belgischen Revolution (1830/31), dem gleichzeitig gestarteten Gaibacher Fest (27. Mai 1832), dem ebenfalls gleichzeitig begonnenen Sandhof-Fest (27. Mai 1832), dem Nebelhöhlenfest (Anfang Juni 1832), dem Wilhelmsbader Fest(Ende Juni 1832), dem Frankfurter Wachensturm (1833) sowie der Märzrevolution(1848/49).

Als Deutsche Revolution von 1848/49 – bezogen auf die erste Revolutionsphase des Jahres 1848 auch Märzrevolution – wird das revolutionäre Geschehen bezeichnet, das sich zwischen März 1848 und Juli
1849 im Deutschen Bund ereignete. Von den Erhebungen betroffen waren auch Provinzen und Länder außerhalb des Bundesgebiets, die unter der Herrschaft der mächtigsten Bundesstaaten Österreich und Preußen standen, so etwa Ungarn, Oberitalien oder Posen.

Die damit verbundenen Ereignisse waren Teil der liberalen, bürgerlich-demokratischen und nationalen Einheits- und Unabhängigkeitserhebungen gegen die Restaurationsbestrebungen der in der Heiligen Allianz verbündeten Herrscherhäuser in weiten Teilen Mitteleuropas (vgl. Europäische Revolutionen 1848/1849). Bereits im Januar 1848 hatten sich italienische Revolutionäre gegen die Herrschaft der österreichischen Habsburger im Norden der Apenninen-Halbinsel und der spanischen Bourbonen im Süden erhoben. Nach Beginn der französischen Februarrevolution wurden auch die deutschen Länder Teil dieser Erhebungen gegen die ab 1815 nach dem Ende der Napoleonischen Kriege herrschenden Mächte der Restauration.

In den deutschen Fürstentümern nahm die Revolution ihren Anfang im Großherzogtum Baden und griff innerhalb weniger Wochen auf die übrigen Staaten des Bundes über. Sie erzwang von Berlin bis Wien die Berufung liberaler Regierungen in den Einzelstaaten (die so genannten Märzkabinette) und die Durchführung von Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung, die in der Paulskirche in der damals freien Stadt Frankfurt am Main zusammentrat. Nach den mit den Märzerrungenschaften relativ rasch erkämpften Erfolgen, wie zum Beispiel Aufhebung der Pressezensur oder Bauernbefreiung, geriet die revolutionäre Bewegung ab Mitte 1848 zunehmend in die Defensive. Auch
die vor allem im Herbst 1848 und bei der Reichsverfassungskampagne im Mai 1849 neu aufflammenden Höhepunkte der Erhebungen, die regional (beispielsweise in Sachsen, der bayerischen Pfalz, der preußischen
Rheinprovinz und vor allem in Baden) bürgerkriegsähnliche Ausmaße annahmen, konnten das letztliche Scheitern der Revolution in Bezug auf ihre wesentliche Kernforderung nicht mehr aufhalten. Bis Juli 1849 wurde
der erste Versuch, einen demokratisch verfassten, einheitlichen deutschen Nationalstaat zu schaffen, von überwiegend preußischen und österreichischen Truppen mit militärischer Gewalt niedergeschlagen.

In den meisten Staaten wurde die Revolution spätestens 1849 niedergeschlagen. In Frankreich hielt sich die Republik bis 1851/1852. Nur in den Königreichen Dänemark und Sardinien-Piemont überdauerten Revolutionserfolge längere Zeit. So hielten sich dort beispielsweise die durchgesetzten Verfassungsänderungen in konstitutionelle Monarchien auch bis in das 20. Jahrhundert hinein.

Alles in allem blieb es wie es war, die Souveränität lag weiter in den Herrscherhäusern der Einzelstaaten, die bürgerlichen Bestrebungen nach nationaler Einheit waren niedergeschlagen.

Dennoch wusste man jetzt, da man bei zukünftigen Entscheidungen mit der Reaktion der Bürger rechnen muss.

Weitere Konflikte innerhalb des Deutschen Bundes war das Machtstreben um die Vormachtstellung zwischen Preußen und Österreich.

Trotz aller zeitweiligen Zusammenarbeit blieb Preußen der Rivale, der zumindest gleichberechtigt mit Österreich im Bund führen wollte. Die Zusammenarbeit verhinderte zunächst eine tiefgreifende Reform des Deutschen Bundes, wie die nationale Bewegung im Bund sie forderte. Während der Revolution von 1848 und vor allem in der Herbstkrise 1850 ging es um die Frage, ob Österreich überhaupt einem deutschen Nationalstaatangehören konnte. Österreich versuchte einen kleindeutschen Nationalstaat unter preußischer Führung zu verhindern und machte der Nationalbewegung das Angebot eines Großösterreich aus ganz Österreich und dem restlichen Bundesgebiet.

Setzte sich Österreich in der Herbstkrise 1850 noch durch, so hatte Preußen in den kommenden anderthalb Jahrzehnten seine Position im Deutschen Bund wirtschaftlich und kulturell verstärken können. Vorschläge zu einer Bundesreform versandeten. Nachdem Österreich und Preußen gemeinsam im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 die dänische Herrschaft über Schleswig und Holstein beendet hatten, nahm Preußen schließlich 1866 die Verwaltung dieser beiden Herzogtümer zum Anlass, den offenen Konflikt zu suchen. Es besetzte entgegen den Absprachen mit Österreich das österreichisch verwaltete Holstein. Österreich strengte eine Bundesexekution gegen den Friedensstörer Preußen an, die in den Deutschen Krieg Juli/August 1866 mündete.

Der Deutsche Krieg von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten gehörten außer deutschen Staaten auch Italien.

Der Sieg Preußens und seiner Verbündeten hatte die Auflösung des Deutschen Bundes zur Folge, den Preußen schon im Vorfeld wegen des angeblichen Bruchs der Bundesverfassung durch Österreich als erloschen betrachtet hatte. An seine Stelle trat der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung.

Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes entsprach weitestgehend bereits der des Kaiserreichs von 1871: Einem vom Volk gewählten Reichstag stand ein Bundesrat gegenüber, der die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertrat. Zur Verabschiedung von Gesetzen mussten beide zustimmen. Oberhaupt des Bundes war der preußische König als Inhaber des Bundespräsidiums. Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.

Die Hoffnung, bald die süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Württemberg und Hessen-Darmstadt in den Bund aufnehmen zu können, erfüllte sich nicht. In jenen Ländern war der Widerstand gegen das protestantische Preußen bzw. gegen den Bund mit seiner liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik groß.

Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Es wollte damit ein weiteres Erstarken Preußens und eine deutsche Vereinigung unter seiner Führung verhindern. Allerdings hatten die süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg nach ihrer Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 Verteidigungsbündnisse mit Preußen geschlossen. Daher und aufgrund ihrer besseren Organisation konnten die deutschen Heere den Krieg rasch nach Frankreich hinein tragen.

Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei. Mit der sogenannten Reichsgründung und dem Inkrafttreten der neuen Verfassung am 1. Januar 1871 ging der Bund im Deutschen Kaiserreich auf.

Nun schauen wir mal genauer hin, was also war das Deutsche Reich, war es ein Nationalstaat wie es das Bürgertum sich vorstellte, ein gemeinsamer Bundesstaat wie es Bismarck wollte, oder war es weiterhin ein klassischer Staatenbund?

Nach außen trat das Kaiserreich geschlossen auf, wie ein „Bundesstaat“ mit einem Repräsentant der Deutscher Kaiser hieß, das beruhigte die bürgerliche Opposition die gegen diese Kleinstaaterei und für einen Nationalstaat waren.

Es handelte sich aber tatsächlich um einen Staatenbund, denn die jeweiligen Souveräne (Fürsten Herzöge und Könige) der Einzelstaaten / Bundesstaaten / Gliedstaaten waren nicht bereit ihre Souveränität und damit ihre Macht aufzugeben.

Sie verzichteten weder auf ihre Gebietshoheit noch auf ihre Staatsgewalt.

Sie unterhielten ihr eigenes Militär, nutzen ihre eigenen Ressourcen, alles das Reich betreffend war vertraglich geregelt, z.B. welcher Staat wie viele Truppen und Material zu stellen hatte (ähnlich heute der NATO) wie die Beziehungen untereinander aussehen (ähnlich heute der EU).

Es war also ein Staatenbund aus 25 souveränen Einzelstaaten und Stadtstaaten die als Bundesstaaten(Staaten eines Bundes / Bundesglieder) bezeichnet wurden (Reichsverfassung Art. 1 Das BUNDesgebiet besteht aus den STAATEN Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.)

Dazu kam noch das Reichsland Elsass Lothringen, dass kein Staat im Sinne international anerkannter Regeln und Lehren war. Durch Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871 (RGBl. S. 212), geändert durch Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 wurde die Reichsverfassung zum 1. Januar 1874 im Reichsland Elsaß-Lothringen in Kraft gesetzt. Die hierzu erforderlichen Bestimmungen ergingen durch Reichsgesetz betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25. Juni 1873 (RGBl. S. 161).

Dieses Reichsland unterstand, genau wie die afrikanischen Kolonien, direkt und unmittelbar dem Kaiserreich und damit dem Kaiser.

Alle dieses Vertragsvereinbarungen das Reich betreffend, sind ohne jegliche Beteiligung des Volkes / der Völker zustande gekommen.

Nun schauen wir uns mal die Strukturen im Kaiserreich an.

Es gab den deutschen Kaiser, er repräsentierte das Kaiserreich nach außen, einen Reichskanzler (Otto von Bismarck) und einen Bundesrat und einen Reichstag.

Der Reichstag übte gemeinsam mit dem Bundesrat die Reichsgesetzgebung aus und besaß die Mitentscheidungsgewalt über den Haushalt des Reiches. Es hatte auch gewisse Kontrollrechte gegenüber der Exekutive und konnte durch Debatten Öffentlichkeit herstellen.

Der Bundesrat war verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl. Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.

Der Reichskanzler, diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzlertradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Der Reichskanzlertitel wurde darüber hinaus zuweilen auch in anderen Monarchien Europas wichtigen Ministern verliehen.

Dieser Reichskanzler Otto von Bismarck wurde von Kaiser eingesetzt, und saß dem Bundesrat vor.

Zweifellos wissen die, die sich mit dieser Materie beschäftigt haben, dass Otto von Bismarck direkten Einfluss auf den Kaiser hatte, Bismarck machte die Politik, und der Kaiser nickte ab.

Natürlich gab es auch ein Wahlgesetz und Wahlen, diese hatte aber nicht wirklich Einfluss auf die Regierungsbildung.

Damit suggerierte man dem Bürgertum ein Mitspracherecht, da man aus den Ereignissen 1848/49 gelernt hatte.

Fassen wir Zusammen:

Das Deutsche Kaiserreich war ein Staatenbund.

Definition:
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“ – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet; Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung; der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.,,) aus 25 souveränen Staaten und Stadtstaaten (siehe Artikel 1 bismarcksche Reichsverfassung) und einem Verwaltungsgebiet Reichsland Elsass Lothringen.

Diese waren die tatsächlichen Staaten, Mit Staatsvolk (RuStAG 1913 §1 Deutscher ist wer die STAATSANGEHÖRIGKEIT in einen BUNDESSTAAT besitzt) mit eigenem Staatsgebiet und eigener Staatsgewalt.

Zusammengeschlossen in einer supranationalen Organisation (ähnlich heute der EU), mit einem einzigen Vertragspartner / Rechteträger dem Kaiser.

Die Staaten / Gliedstaaten waren allesamt Monarchien deren alleiniger Souverän / Vertragspartner der jeweilige Monarch (Herzog, Fürst oder König) war, deren von ihnen bevollmächtigte Vertreter gemeinsam im Bundesrat saßen.

Definition Souverän:

Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In demokratischen Republiken und in parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist dies regelmäßig das Staatsvolk, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, häufig also ein König oder Fürst.

Das Staatsvolk der 25 Staaten hatte weder Rechte an dieser Konstruktion noch irgendeinen Einfluss auf die Regierungsgeschäfte.

Betrachten wir das jetzt mal aus vertragsrechtlicher Sicht.

Vertragspartner für die Staaten waren alleine die jeweiligen Souveräne, Vertragspartner für das Kaiserreich allein der Kaiser.

Diese haben Verträge untereinander geschlossen und sind vertragliche Verbindungen eingegangen ohne jegliche Beteiligung der Staatsvölker.

Das behalten wir mal so im Hinterkopf.

Auf den 1.WK gehen wir jetzt nicht genauer ein.

Was geschah also danach mit dem Kaiserreich?

Mit Rücktritt (die Umstände und Rechtmäßigkeit außen vor gelassen) des Kaisers Wilhelm II verlor das Kaiserreich seinen einzigen Rechteträger / Vertragspartner und damit seinen Bestand.

Nicht seinen Bestand verloren haben die 25 Staaten und Stadtstaaten denen hat man zwar die Staatsgewalt entfernt hatte, indem man die jeweiligen Souveräne (Fürsten, Herzöge und Könige) entfernt, abgefunden oder beseitigt hatte. Auch hier waren zwar die Vertragspartner weggefallen aber sie hatten und haben noch das Staatsvolk und auch das Staatsgebiet.

Hierzu folgenden Rechtssatz:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimieren natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen, unauslöschlichen Rechte aus diesem völkerrechtlichem Subjekt beziehen.

Das bedeutet, solange es noch Staatsangehörige / Rechteträger zu diesen 25 Staaten gibt, solange bestehen auch diese Staaten.

Was nicht mehr besteht und auch nicht bestehen kann ist der Staatenbund Deutsches Reich, denn das hatte keine Staatsangehörigen und nur einen Rechteträger/Vertragspartner den Kaiser.

Wir können auch keine alten Rechtsschriften mehr nutzen, weder die Reichsverfassung von 1871 noch die Verfassungen der einzelnen Staaten, denn es fehlt der Bestandteil Souverän (Inhaber der Staatsgewalt) der jeweilige Monarch der unmittelbar mit diesen Rechtsschriften verbunden war.

Diese Verfassungen regelten alle das monarchische Prinzip, diese Fürsten, Herzöge und Könige waren sozusagen Vertragspartner / Vertragsgeber, während das Volk der andere Vertragspartner / Vertragsnehmer war.

In der juristischen Welt, ist ein Vertrag nichtig wenn ein Vertragspartner fehlt. Das muss auch so verstanden werden.

Die Monarchen der Einzelstaaten und auch die kaiserliche Linie wurde abgefunden, sie haben damit freiwillig auf die zukünftige Einsetzung und auf ihre Rechte verzichtet, die Verhandlungen mit der kaiserlichen Linie dauerten zwei Jahre 1924-1926 aber man wurde sich schließlich einig.

Damit spielt die Art und Weise der Abdankung keinerlei Rolle mehr.

Was wir haben sind die Rechte die schon unsere Vorfahren hatten, die Rechte die in unserer Abstammung liegen, und die uns zu Staatsangehörigen und Rechteträger unseres Staates (Bundesstaat) machen. Hier liegen die Bodenrechte und nur an diesen Staatsangehörigen / Rechteträgern hängen die Bodenrechte.

Wer das verstanden hat braucht nicht tonnenweise Rechtsschriften zu durchsuchen oder alte ungültige Verfassungen an deren verordnen das Volk keinen Anteil hatte, denn nochmal der Vertragspartner / Vertragsgeber fehlt.

Es muss auch verstanden werden das dem Staatsvolk / den Staatsvölkern ein Werkzeug gegeben ist, das Prinzip der Volkssouveränität, dieses macht die Gesamtheit des jeweiligen Volkes, zur obersten Rechtsinstanz, durch dieses Prinzip ist das Volk im Besitz des „pouvoir constituant“ der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.

Definition Volkssouveränität:

„Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.“

Wer das verstanden hat und sich umsieht wird verstehen warum an allen Ecken und Enden, in allen Bewegungen und selbst unter den Aktiven, Spaltung betrieben wird.

Egal welcher Weg zukünftig gegangen wird, er muss gemeinsam gegangen werden, hört auf zu spalten und euch spalten zu lassen, fängt an alles zu überprüfen, auch dass von mir hier geschriebene, glaubt niemandem, überprüft alles, denn genau diese Spaltung des Volkes / der Völker in Gruppen und Grüppchen, spielt der NWO in die Hände.

Die Wahrheit ist nicht wenn sie ein anderer gesagt, wenn sie ein anderer aufgeschrieben hat, nein wenn ich selbst recherchiert und überprüft, wenn ich nachgelesen und nochmal überprüft habe, es für mich als Wahrheit erkannt habe, denn ist es die Wahrheit.

Anschließend noch eins: viele dieser geschichtlichen Ergebnisse waren gesteuert, viele Dinge in der Geschichte verdreht, unsere Gegner sitzen nicht in anderen Gruppen und sitzen nicht in der Regierungen die von den Parasiten dieser Welt ausgewählt und kontrolliert werden, unserer gefährlichsten Gegner agieren aus dem Hintergrund, sie haben schon immer die Geschicke dieser Welt zu ihren Gunsten gelenkt, sie entscheiden über Krieg oder Frieden, seien wir endlich wieder ein einig Volk und verjagen dieses wurzellose Gesindel.

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Sorry for the messy text format before ... It is a mess to use text from word
and need to edit here, also the preview is not exactly that what appear at the end :(

Sorry für das schreckliche Textformat am Anfang. Es ist immer ein Problem Text von Word Dateien zu nehmen und muss immer hier aufwendig formatiert werden, auch die Vorschau zeigt nicht immer das wie es am Ende hier erscheint !

PS : Schade das an historischen Fakten hier wenig Interesse besteht :(

Hast du schon einmal notepadd++ ausprobiert um deine Texte vorzuschreiben?

Ja, ich habe BBEdit. Werde den in Zukunft benutzen :)
Muss nur meine Word Artikel in den BBEdit kopieren und formatieren ...

du schreibst also mit html?

Wieso ? BBEdit ist sowas wie notepadd++ nur für Mac OS X

Wow ! Thank you very much @gentlebot :)

Eine gute Zusammenfassung einer sehr langen und abwechslungsreichen Geschichte mit vielen Höhen und Tiefen. Habe selbst erst diese Woche eine Doku über Theophanu aus Byzanz gesehen. Ich hatte bisher noch nie von dieser Person gehört und muss sagen, dass der Geschichtsunterricht an unseren Schulen nicht nur diese eine Lücke hat, sondern viele.

In der Tat der Geschichtsunterricht in unseren "Verbildungsanstalten" ist eine Katastrophe !

"Theophanu war die Nichte des oströmischen Kaisers Johannes I. Tzimiskes und wurde als Frau Kaiser Ottos II. Mitkaiserin des römisch-deutschen Reiches für elf Jahre und Kaiserin für sieben Jahre"

Frauen wurden fast immer nachteilig in der Geschichte betrachtet / beachtet und dokumentiert !

so ist das, wenn man einen folgenreichen Tag einträgt !

Auf die Frage warum @egotheist mich komplett downgevotet hat, kam folgende Antwort :
egotheist replied to @supporter-of-fbd/re-egotheist-debunk-donnerstag-in-vino-valetudo-20180614t150806096z
about 10 hours ago

Anschließend noch eins: viele dieser geschichtlichen Ergebnisse waren gesteuert, viele Dinge in der Geschichte verdreht, unsere Gegner sitzen nicht in anderen Gruppen und sitzen nicht in der Regierungen die von den Parasiten dieser Welt ausgewählt und kontrolliert werden, unserer gefährlichsten Gegner agieren aus dem Hintergrund, sie haben schon immer die Geschicke dieser Welt zu ihren Gunsten gelenkt, sie entscheiden über Krieg oder Frieden, seien wir endlich wieder ein einig Volk und verjagen dieses wurzellose Gesindel.

Und bei solchen Aussagen unter nem STEM-Tag wunderst du dich über den Flag. Really?

==> also NIEMALS einen Tag #de-stem verwenden ! ... OK ?!

Das ist immer das Problem mit diesen kleinen Blockwarten, die meinen sich zum Richter über Gut und Böse aufspielen zu müssen. Und hinterher will's dann wieder keiner gewesen sein.

Aufregen ist doch schlecht fürs Herz. Verbreite doch lieber Liebe :)

Man sollte sich vielleicht informieren, welche Beiträge zu diesem Tag passen. STEM ist für Wissenschaft und nicht für Aluhutträger. Deswegen sollte man auch bei Fakten bleiben und keine abstrusen Interpretationen, wie diese, die @egotheist zitiert hat, als Wissenschaft verkaufen.

Und du willst wissen, wer ein Aluhutträger ist und wer nicht :)
Ja, du bist Allwissend und voller Liebe :)
Geh deine Wege und ich geh meine Wege ... OK !

BITTE LASS MICH MIT DEINEN WEISHEITEN IN RUHE ... besser für uns Beide :)

Eine Blinde erklärt den Regenbogen...

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