Rundfunkbeitragspflicht vs. Gewissensfreiheit - Olaf Kretschmann
Häufig wird Olaf Kretschmann gefragt, ob man das Grundrecht der Freiheit des Gewissens laut Art. 4 GG als Abwehrrecht nutzen kann, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Es hilft, das eigene Bewusstsein bestmöglich zu erweitern, um kreativ auszuloten, wie der individuell Betroffene mit seiner Gewissensfreiheit und der Rundfunkbeitragspflicht umgehen kann, damit keine unauflösbare Diskrepanz entsteht.
Jeder bestimmt selbst, wie er sich im Rahmen seiner persönlichen Entwicklung virtuellen äußeren Normen unterwirft und damit ggf. befürwortet, seine Freiheit einschränken zu lassen. Selbstverständlich wird das Individuum durch das familiäre Umfeld, die soziale Herkunft, die Gesellschaft u. a. geprägt. Daher rät Olaf Kretschmann, sich intensiv mit der Geschichte der Justiz, der Entstehung von rechtlichen Regeln und Normen sowie unterschiedlichen Rechtskulturen auseinanderzusetzen. Im Zuge dessen könnte es klarer werden, dass es auf die Frage, was „Recht“ eigentlich ist, keine einfache Antwort gibt.
Das Wort „Gewissen“ ist für Kretschmann lediglich ein Versuch, diejenige Kraft zu beschreiben, die aus dem inneren Herzen zu entspringen scheint und hilft, im Einklang mit meinem Bewusstsein und der wahrgenommenen Umwelt zu leben. Dieses Gewissen wird nicht im Rahmen irgendwelcher rechtlichen Vorgaben oder Gesetze geregelt. Es ist ausschließlich eine innere Instanz. Der Zugang zu diesem inneren Wissen oder der Intuition wird unseren Kindern in der Schule aus guten Gründen nicht vermittelt. Wie sollte sonst eine gesellschaftliche Konformität erreicht werden, die unsere staatliche Ordnung garantiert?
Darf man sich auf seine Grund- bzw. Menschenrechte berufen oder sollte man auf den Tag warten, an dem sich die gesellschaftliche Sichtweise auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so um 180 Grad gedreht hat, dass dieser ohne eine Pflichtfinanzierung aller Bürger/-innen auskommt bzw. radikal reformiert wurde? Menschen können immer ihrem Gewissen folgen, und zwar unabhängig von rechtlichen oder befehlenden Regeln. Jede Gewissenshandlung, die sich gegen eine staatliche Verordnung zur Wehr setzt, ist unter juristischen Gesichtspunkten extrem umstritten, weil es sich immer um einen individuellen Entschluss handelt, der geltende Rechtsnormen subjektiv außer Kraft setzt. Unabhängig davon, wie Platon, Sartre, Nietzsche, Voltaire, Kant, Hegel u. a. das Gewissen im staatlichen Rahmen philosophisch zu definieren versuchten, der Massengehorsam wird durch die Befolgung des eigenen Gewissens durchbrochen. Hält unsere moderne Gesellschaft dies aus?
Mehr Informationen: http://www.rundfunkbeitragswiderstand.de/befreien.html
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